Hallo,

ich bekomme seit einigen Monaten immer verspäteter die Miete für eine Gaststätte.
Die Kaution habe ich jetzt mit den Mietschulden verrechnet und dem Gaststättenbetreiber eine Verrechnungserklärung zugesandt und um Wieder-Auffüllung der Kaution gebeten.

Hier bekomme ich keine Antwort, habe dann halt wie üblich fristlose Kündigung und hilfsweise fristgerechte Kündigung ausgesproche bzw. zum Pachtablauf gekündigt zum 30.06.07.
Momentan kommt die Pacht/Miete nur zur Hälfte trotz mehrfacher Mahnung.
Jetzt meine Fragen:

Kann ich bei gwerbl. Mietvertrag auf Grund fristloser Kündigung einfach die Schösser austauschen?
Muss ich eine RÄumung gerichtlich erzwingen .
Ich habe gehört gewerbl. Mietverträge bieten dem Mieter nicht diesen Schutz.

Dann noch ein Problem: Gegen wen muss ich gerichtl. Zahlungsbefehl richten.

Die Tochter des momentanen Pächters der mit mir den Mietvertrag unterschrieben hat, hat nun die Konzession für diese Gaststätte erworben und das Gewerbe läuft auch auf die Tochter.
Die Mutter also die den Mietvertrag mit mir abgeschlossen hat ist somit nicht die Gewerbetreibende.
Wen muss ich mahnen, da auch die Miete von der Tochter aufs Konto überwiesen wird. Die Tochter geht zusätzlich arbeiten und lässt Ihre Mutter die Gaststätte betreiben.
An wen muss ich mich nun wenden bei den Zahlungen der Mieten um diese einzutreiben

Ich hoffe auf eine schnelle Hilfe