welche rechte habe ich als mieter von büroräumen?
Diskutiere welche rechte habe ich als mieter von büroräumen? im Mietvertrag über Gewerberäume Forum im Bereich Mieter- und Vermieterforum; Hallo, leider haben wir große probleme mit unseren Vermieter! Wer ist im Recht. Bevor die Räume angemietet worden sind wurde uns zugesagt, das es Telefonleitungen ...
- 04.12.2006 18:39 welche rechte habe ich als mieter von büroräumen? #1
welche rechte habe ich als mieter von büroräumen?
Hallo, leider haben wir große probleme mit unseren Vermieter!
Wer ist im Recht.
Bevor die Räume angemietet worden sind wurde uns zugesagt, das es Telefonleitungen gibt und es keine Probleme beim Anschluss geben wird.
Nach dem Einzug mussten wir feststellen, das es zwar im Haus selber Leitungen gibt, aber von außen keine vorhandenwaren. Unser Telefonanbieter musste passen und wir mussten zur Telecom wandern. Das ganze Theater hat fast 4 Monate gedauert und hat unmengen an Geld gekostet. Unser Vermieter will mit dem Problem nichts zu tun haben!
Muss er sich nicht an den entstandenen Kosten beteiligen???
Wir hatten eine Umleitung aus dem alten Büro aufs Handy und dadurch Kosten von 1700,00 € in fast 4 Monaten!
Welche Rechte habe ich als Mieter. Weil da wären noch diverse andere Probleme, wie z. B. die Lichtverhältnisse. Sind wir als Mieter selbst dafür zuständig orndnungsgerechtes Licht an der Decke herzustellen oder ist das Vermietersache. Es gibt doch Verordnungen von der BG...
Wäre schön, wenn uns jemand helfen könnte
Danke
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welche rechte habe ich als mieter von büroräumen?
- 04.12.2006 18:44 welche rechte habe ich als mieter von büroräumen? #2Bei Gewerbe ist der Vertrag maßgebend und evtl noch die Übergabe. Alles was darin geregelt ist, ist maßgebend. Alles andere ist ohne Regelung und deswegen irrelevant.
Steht im Vertrag eine Telefonleitung im Gewerbe, dann ist das Vermietersache. Steht dort nichts, dann ist das Mietersache, wenn er denn eine Telefonleitung möchte.
Gewerbemietverträge sind zwischen Kaufleuten geschlossen. Gerichte gehen davon aus, dass Kaufleute wissen, was sie tun. Also kein "Verbraucherschutz" per Gesetz.
welche rechte habe ich als mieter von büroräumen?
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