Vermieter verbietet Parken vor Garagenzufahrt

Diskutiere Vermieter verbietet Parken vor Garagenzufahrt im Mietvertrag über Stellplätze Forum im Bereich Mieter- und Vermieterforum; Ich habe mal eine Frage: seit Juni haben wir die Garage, die sich in unserem Innenhof befindet, angemietet. Mit dem vorherigen Vermieter, der selbst die ...


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  1. Vermieter verbietet Parken vor Garagenzufahrt #1

    Vermieter verbietet Parken vor Garagenzufahrt

    Ich habe mal eine Frage:
    seit Juni haben wir die Garage, die sich in unserem Innenhof befindet, angemietet. Mit dem vorherigen Vermieter, der selbst die Garage nutze, war vereinbart, dass wir vor der Einfahrt parken durften und er uns bei Bedarf jederzeit rausklingeln konnte. Nun hatten wir als neue Garagennutzer schon mehrfach das Problem, dass die Zufahrt zugeparkt war und meist auch kein Zettel im jeweiligen Auto lag, wo man klingeln könnte. Deshalb haben wir, da wir morgens nicht aus der Einfahrt kamen oder abends keine Lust hatten, alle Nachbarn durchzuklingeln, selbst vor der Einfahrt geparkt.
    Das Problem ist nun, dass unser neuer Vermieter uns vebieten will, im Zweifelsfall vor der eigenen Zufahrt zu parken. Darf er das????

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  2. Vermieter verbietet Parken vor Garagenzufahrt #2
    Zitat Zitat von kleinermonsun Beitrag anzeigen
    Das Problem ist nun, dass unser neuer Vermieter uns vebieten will, im Zweifelsfall vor der eigenen Zufahrt zu parken. Darf er das????
    Selbstverständlich darf er das... wie um alles in der Welt kann man nur auf den Gedanken kommen, dass man um nicht selbst zugeparkt zu werden einfach andere zuparken dürfte?

  3. Vermieter verbietet Parken vor Garagenzufahrt #3
    Zitat Zitat von RMHV Beitrag anzeigen
    Selbstverständlich darf er das... wie um alles in der Welt kann man nur auf den Gedanken kommen, dass man um nicht selbst zugeparkt zu werden einfach andere zuparken dürfte?
    Natürlich darf ICH vor der Zufahrt zu MEINER Garage (als einziger) parken, solange die Zufahrt nur von mir genutzt wird.

  4. Vermieter verbietet Parken vor Garagenzufahrt #4
    Zitat Zitat von Berny Beitrag anzeigen
    Natürlich darf ICH vor der Zufahrt zu MEINER Garage (als einziger) parken, solange die Zufahrt nur von mir genutzt wird.
    Wie kommt man nur auf sowas? Ein Mieter darf genau die Dinge zu dem Zweck nutzen, die er gemietet hat. Bei einer Garage ist das die Garage selbst zum abstellen eines Autos und die Fläche vor der Garage um mit dem Auto in die Garage fahren zu können, keinesfalls aber ein Stellplatz für ein (vielleicht zweites) Auto vor der Garage.

    Ob sonst noch irgendjemand die Garagenzufahrt nutzt oder nicht, ist absolut irrelevant.

  5. Vermieter verbietet Parken vor Garagenzufahrt #5
    Zitat Zitat von RMHV Beitrag anzeigen
    Wie kommt man nur auf sowas? Ein Mieter darf genau die Dinge zu dem Zweck nutzen, die er gemietet hat. Bei einer Garage ist das die Garage selbst zum abstellen eines Autos und die Fläche vor der Garage um mit dem Auto in die Garage fahren zu können, keinesfalls aber ein Stellplatz für ein (vielleicht zweites) Auto vor der Garage.
    Ob sonst noch irgendjemand die Garagenzufahrt nutzt oder nicht, ist absolut irrelevant.
    Neiiin, RM, ich meine den Platz auf der Fahrbahn direkt vor der Einfahrt, der oftmals durch ein langes X markiert ist.

  6. Vermieter verbietet Parken vor Garagenzufahrt #6
    Zitat Zitat von Berny Beitrag anzeigen
    Neiiin, RM, ich meine den Platz auf der Fahrbahn direkt vor der Einfahrt, der oftmals durch ein langes X markiert ist.
    Auch da darf ich nicht parken, wenn auch der Vermieter der Garage dafür nicht zuständig ist, sondern das Ordnungsamt oder die Polizei.

    Christian Martens

  7. Vermieter verbietet Parken vor Garagenzufahrt #7
    Zitat Zitat von Martens Beitrag anzeigen
    Auch da darf ich nicht parken, wenn auch der Vermieter der Garage dafür nicht zuständig ist, sondern das Ordnungsamt oder die Polizei.
    Christian Martens
    Nein, der Garagenmieter darf auf der Zufahrt parken.

  8. Vermieter verbietet Parken vor Garagenzufahrt #8
    Er darf definitiv nicht über Nacht dort stehen, er hat ja nur die Garage gemietet und nicht den Hof.

  9. Vermieter verbietet Parken vor Garagenzufahrt #9
    Zitat Zitat von belasius Beitrag anzeigen
    Er darf definitiv nicht über Nacht dort stehen, er hat ja nur die Garage gemietet und nicht den Hof.
    Es ist nicht vom Hof, sondern von der Garagenzufahrt die Rede.

  10. Vermieter verbietet Parken vor Garagenzufahrt #10
    Zitat Zitat von Berny Beitrag anzeigen
    Es ist nicht vom Hof, sondern von der Garagenzufahrt die Rede.
    Die Rechtslage hat sich seit Juli nicht verändert. Unter dem mietrechtlichen Aspekt darf der Mieter nach wie vor genau das nutzen, was er gemietet hat.

    Für die Straße gelten die Regelungen der Straßenverkehrsordnung. Wenn ich mich richtig erinnere, ist parken vor Ausfahrten verboten. Die Regelungen der Straßenverkehrsordnung gelten ausnahmslos für jeden Verkehrsteilnehmer, also auch für denjenigen, der zufälligerweise Mieter der zugeparkten Garage ist.

    Was ich allerdings nicht verstehe ist, warum sich ein Vermieter Gedanken darüber macht, ob sein Mieter ein Ticket für Falschparken bekommt...

  11. Vermieter verbietet Parken vor Garagenzufahrt #11
    Zitat Zitat von RMHV Beitrag anzeigen
    Was ich allerdings nicht verstehe ist, warum sich ein Vermieter Gedanken darüber macht, ob sein Mieter ein Ticket für Falschparken bekommt...
    Weil es womöglich ein Privatgrundstück ist wo keine Abzocke vorbeikommt?

    Auch bei uns im Garagenhof ist es verboten vor der eigenen Garage zu parken. Natürlich darf man dies kurz tun, wenn man was am Auto macht und keinen behindert. Aber über Nacht ganz sicher nicht.

    U.a. ist ein Grund die Feuerwehrzufahrt.

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