Mein Stellplatz ist ausgelegt für 2 Autos, für meine Wohnung.
Und im Mietvertrag heißt es 1 Stellplatz, ist gemietet.
Wie ist es mit dem 2. Auto. Darf ich auch parken?
1 Stellplatz, 2 AutosDiskutiere 1 Stellplatz, 2 Autos im Mietvertrag über Stellplätze Forum im Bereich Mieter- und Vermieterforum; Mein Stellplatz ist ausgelegt für 2 Autos, für meine Wohnung. Und im Mietvertrag heißt es 1 Stellplatz, ist gemietet. Wie ist es mit dem 2. ... |
Mein Stellplatz ist ausgelegt für 2 Autos, für meine Wohnung.
Und im Mietvertrag heißt es 1 Stellplatz, ist gemietet.
Wie ist es mit dem 2. Auto. Darf ich auch parken?
warum denn nicht?
Ist zwar etwas ungewöhnlich, aber wenn durch das Abstellen von 2 Pkw auf dem Stellplatz keine Beeinträchtigung oder Behinderung der evtl. vorhandenen übrigen Stellplätze stattfindet, wüßte ich auch nicht, was dagegen sprechen sollMein Stellplatz ist ausgelegt für 2 Autos, für meine Wohnung
Naja...müsste dann nicht stehen "...auf dem Stellplatz darf nur mit 1 KFZ geparkt werden..."? Wenn auf einem Stellplatz mehr als 1 KFZ Platz haben...? Ich glaube nicht, dass "Stellplatz" die Menge der KFZ regelt.
Es könnte so in einem Vertrag stehen. Wäre das so, wäre auch alles klar und keine Frage mehr offen. Dass es nicht so im Vertrag steht darf nun aber keinesfalls zu der Schlussfolgerung verleiten, der Mieter dürfte automatisch auf dem mitgemieten Stellplatz eine beliebigen Anzahl von Fahrzeugen gleichzeitig abstellen. Man stelle sich einfach mal vor, der Mieter würde Schrottfahrzeuge übereinanderstapeln und sich darauf berufen, dass die Anzahl der Fahrzeuge nicht begrenzt wäre und außerdem im Vertrag nicht steht, dass nur zugelassene Fahrzeuge abgestellt werden dürfen.
Man wird also auslegen müssen, was der Wille der Parteien beim Abschluss des Vertrags war. Führt diese Auslegung zu dem Ergebnis, dass die Parteien - es war vielleicht so selbstverständlich, dass niemand weiter darüber nachgedacht hat - davon ausgegangen sind, dass auf einem Stellplatz genau ein (zugelassenes) Fahrzeug abgestellt wird, wäre dies auch Inhalt des Vertrags und die Nutzung für ein zweites Fahrzeug auch dann vertragswidrig, wenn der Platz zufälligerweise ausreichen sollte.
Jeder kann selbstverständlich glauben was er will... In einem Streitfall wird man allerdings begründen müssen.
Betrachtet man den hier wiedergegebenen Vertragsinhalt, ist ein Stellplatz ohne Spezifizierung, um welchen Stellplatz es sich handeln soll, vermietet. Das legt die Vermutung nahe, dass die Parteien den Mietvertrag nicht über einen besonders großen Stellplatz abschließen wollte, sondern lediglich über den Platz für ein Auto. Wäre es anders gewesen, hätten die Parteien vermutlich die Bezeichnung des konkreten Platzes in den Vertrag aufgenommen. So scheint es aber bei einer mehr oder weniger zufälligen Zuteilung dazu gekommen sein, dass der (eine) Mieter einen Platz bekommen hat, der aus welchen Gründen auch immer größer als üblich ist. Aus einem Zufallsereignis kann nun aber nicht gefolgert weden, dass die Parteien die Auslastung des Platzes bis an den Rand vereinbaren wollten.
Ich habe letztlich keine Vorstellung, ob meine hier vorgetragene Argumetation in einem Streitfall Bestand hätte. Es wird allerdings deutlich, dass der Sachverhalt keineswegs eindeutig ist.
Dieser Argumentation will ich nicht widersprechen...schlüssig
...und falls ich mal eine argumentationshilfe benötige....ich melde mich...<wow>
Trisch:
"Mein Stellplatz ist ausgelegt >>für 2 Autos<<,"
Wo steht das geschrieben?
"Und im Mietvertrag heißt es 1 Stellplatz,"
Ja und? Steht irgendwo geschrieben, WAS Du darauf (ab)stellen darfst?
"Wie ist es mit dem 2. Auto. Darf ich auch parken?"
M.E. spricht nichts dagegen, dort auch PKWs abzustellen.
Da spricht der Biker ...
Aber würden die beiden Smarties überhaupt als PKW´s durchgehen? Vielleicht hilft´s ja das Bodenblech herauszunehmen und die Dinger als Rücksäcke zu deklar... also ich meine wegen der Gurtpflicht.
Ach nee, geht ja auch nicht - unbeaufsichtigte Gepäckstücke ...!
Wenn Du Deine beiden http://www.dafclub.de/Bilder/goldold/B19.jpg antiparallel parkst, müssten sie ja auch locker auf eine Stellplatzfläche passen.
Hallo,
was sagt denn der Vermieter dazu? Kann man den nicht mal ganz formlos anrufen, und nachfragen, ob er was dagegen hat?
Gruß,
Christian
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