Neue Frage, gleiches Thema :)

Diskutiere Neue Frage, gleiches Thema :) im Mietvertrag über Stellplätze Forum im Bereich Mieter- und Vermieterforum; Hallo Ich wollte nicht extra einen neuen Fred aufmachen, daher klinke ich mich hier mal mit ein.. Wieviele Stellplätze sollte man seinen Mietern denn zur ...


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  1. Neue Frage, gleiches Thema :) #1

    Neue Frage, gleiches Thema :)

    Hallo
    Ich wollte nicht extra einen neuen Fred aufmachen, daher klinke ich mich hier mal mit ein..

    Wieviele Stellplätze sollte man seinen Mietern denn zur Verfügung stellen?! 2 pro Wohneinheit (Besuch)?

    Wir haben ein Haus, ländlich, in einer Sackgasse/Wendehammer. Nun wollen wir 2 Wohnungen im Haus vermieten und die Mieter brauchen ja Parkplätze, da der Wendehammer ja nicht zugeparkt werden soll.

    Wieviel kann man denn Verlangen? Der Preis wird im Mietvertrag auf die Kaltmiete "geschlagen"?

    Liebe Grüße

    Edit: Mist, ich habe nicht in dem anderen Fred auf Antworten gedrückt sondern auf neues Thema. Das wollte ich eigentlich nicht. Sorry!!

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  2. Neue Frage, gleiches Thema :) #2
    Hallo,

    du musst niemandem irgendeinen Stellplatz geben/vermieten. Wenn jemand gerne einen Stellplatz hätte, muss er sich halt eine andere Wohnung mit Stellplatz mieten (wenn du keinen Stellplatz mitvermietest).

    Deine Einstellung, daß die Mieter Stellplätze brauchen und nciht auf der Straße parken sollen, finde ich gut :-)

    Ich habe das Problem folgendermaßen gelöst: Vorm Haus habe ich mehrere Stellplätze angelegt. Die erste Mieterin hatte kein Auto, bekam aber ab und zu Besuch, der dann da geparkt hat. Je nach Bedarf habe ich auch einen oder 2 Stellplätze genutzt. Der jetzige Mieter hat ein Auto, und bekommt auch ab und zu Besuch. Da, wo frei ist, wird dann geparkt - bisher hat noch immer jeder eine Möglichkeit gefunden, zu parken. Im Mietvertrag ist bewusst nur ein Stellplatz genannt, nicht ein bestimmter. Der (irgendein) Stellplatz ist kostenlos, ich habe damals so argumentiert, daß die Miete zwar etwas über dem Schnitt liegt, aber der Stellplatz ja für lau dabei ist. Du kannst natürlich auch die Wohnung für 30 Euro weniger vermieten und für den Stellplatz 30 Euro aufschlagen. Hat aber m.E. den Nachteil, daß mancher mieter auf die Idee kommen könnte, die Miete um 30 Euro zu kürzen, weil der Stellplatz nciht genutzt wird.

    In deinem speziellen Fall würde ich mit dem Mieter gemeinsam überlegen, wie viele Stellplätze überhaupt verfügbar sind und wie viele Stellplätze vom Mieter gewünscht/gebraucht werden.

    Gruß,
    Christian

  3. Neue Frage, gleiches Thema :) #3
    Wie Christian bereits geschrieben hat, bist Du nicht verpflichtet irgendeinen Stellplatz zur Verfügung zu stellen.

    Wenn ohnehin genügend Parkmöglichkeiten vorhanden sind, würde ich mir auch nicht noch weitere Freifläche zubetonieren ... ansonsten verwende ich einzelne Stellplatzpoller und separate Mietverträge (Manch ein Mieter hat 2 Autos ... ein anderer wiederum gar keines).

    Wenn separate Stellplatzmietverträge abgeschlossen werden, greifen im Zweifelsfall wenigstens nicht die strengen Kündigungsschutzregeln für Wohnraum ... hat halt alles Vor- und Nachteile.

  4. Neue Frage, gleiches Thema :) #4
    Danke für Eure Antworten

    Also am Besten 1 Stellplatz im Mietvertrag mit ankreuzen?!

    Die Stellplätze werden ja erst noch gebaut Im Moment liegt das Haus noch offen wegen neuer Drainage & Kellerabdichtung. Die Stellplätze sollen dann geschaffen werden, sobald das Haus wieder zu ist und die Wege neu angelegt wurden.

  5. Neue Frage, gleiches Thema :) #5
    Hallo,

    wenn im Mietvertrag irgendwo im zusammenhang mit Stellplätzen eine Zahl eingetragen ist, musst du dementsprechend auch über die gesamte Mietdauer eine entsprechende Anzahl Stellplätze zur Verfügung stellen. Auch, wenn die Stellplätze noch gar nicht existieren.

    Gruß,
    Christian

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