Kündigung einer Garage bei unbekanntem Aufenthaltsort des Mieters?

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  1. Kündigung einer Garage bei unbekanntem Aufenthaltsort des Mieters? #1
    Unregistriert

    Kündigung einer Garage bei unbekanntem Aufenthaltsort des Mieters?

    Hallo,

    ich habe ein kleines Problem und hoffe, dass mir Jemand weiterhelfen kann.

    Es wurde eine Garage vermietet für einen monatlichen Betrag von 50,00 €. (mündlich, alles ohne Vertrag)

    Die Mieterin hat jetzt seit zwei Monaten den Mietpreis nicht mehr gezahlt.

    Und nun folgendes Problem:

    Von der Mieterin ist nur der Nachname bekannt, leider noch nicht mal eine Adresse und die seinerzeit angegebene Handynummer existiert nicht mehr.

    Die Mieterin war auch seit zwei Monaten nicht mehr in der Garage, doch die Garage ist voll von Müllsäcken. In diesen Müllsäcken enthalten sind alte Kleider und Schuhe.

    Jetzt meine Frage:

    1. Muss solch ein Vertrag überhaupt gekündigt werden und wenn ja, wie funktioniert das, wenn ich überhaupt keinerlei Angaben zur Mieterin habe?

    2. Können, nachdem die Mieterin insgesamt drei Monate nicht gezahlt hat, die Müllsäcke einfach entfernt und die Garage anderweitig nochmals gentutz werden?

    Ich würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Vielen lieben Dank schonmals :-)

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  2. Kündigung einer Garage bei unbekanntem Aufenthaltsort des Mieters? #2
    1. Ja ... kündigen musst Du auf alle Fälle. Aber mal ehrlich, wie blauäugig muss man eigentlich sein, einen Mietvertrag einzugehen und nicht wenigstens den vollständigen Namen und die Anschrift vom Mieter zu haben. Zum Glück habe ich zu solch einer Situation keinerlei praktische Erfahrung.

    Offenbar sind ja einige Mieten gezahlt worden ... wenn die auf Dein Konto überwiesen wurden kannst Du evtl. mit einer Umsatzauskunft Deiner Bank das Absenderkonto und dessen Kontoinhaber ermitteln ... ich würd´s mal über diese Schiene versuchen.

    2. Für die Räumung benötigst Du einen Räumungstitel, ansonsten zählt es als Einbruch. Aber selbst mit Räumungstitel kannst Du die Müllsäcke nicht so ohne weiteres entsorgen. Stell Dir vor, die Mieterin meldet sich nach einem halben Jahr bei Dir und will ihre Armani-Kleider zurückhaben ... dann müsstest Du das ggf. auch noch ersetzen.

  3. Kündigung einer Garage bei unbekanntem Aufenthaltsort des Mieters? #3
    Es wurde eine Garage vermietet für einen monatlichen Betrag von 50,00 €. (mündlich, alles ohne Vertrag)
    Hmm wird die Mieterin beweisen können, dass und vor allem für welchen Zeitraum ihr die besagte Garage vermietet wurde?

  4. Kündigung einer Garage bei unbekanntem Aufenthaltsort des Mieters? #4
    Zitat Zitat von Gruwo-NDS Beitrag anzeigen
    Hmm wird die Mieterin beweisen können, dass und vor allem für welchen Zeitraum ihr die besagte Garage vermietet wurde?
    Ja, daran hatte ich auch schon gedacht ... was das reine Mietverhältnis betrifft könnte das sogar klaglos klappen ... nur hätte die Mieterin die geleisteten Mieten (ich habe die Frage so verstanden, daß anfänglich die Mieten gezahlt wurden) dann ja ohne Rechtsgrund gezahlt. Wer würde diese Gelder also nicht zurück haben wollen?

    Schwierieger dürfte das auch bei den eingelagerten Gegenständen sein ... der Fragesteller wird wohl kaum beweisen können, daß die Sachen gegen seinen ausdrücklichen Willen dort eingebracht wurden - und wenn er den Plunder eigenmächtig entsorgt, müsste er hinterher halt ggf. nachweisen können, daß es sich eben nicht um werthaltige Gegenstände gehandelt hat.

  5. Kündigung einer Garage bei unbekanntem Aufenthaltsort des Mieters? #5
    Aufgrund der geleisteten Zahlungen wird die Mieterin der Garage wohl nachweisen können, dass eine Garage genutzt wurde. Allerdings wenn keine Zahlungen mehr eingehen, kann das Mietverhältnis für die Garage auch beendet worden sein...

    Für Garagen die nicht Bestandteil eines Wohnungsmietvertrages sind, sind die Bestimmungen des Mietrechts sicherlich nur bedingt anzuwenden. Und in der Regel werden Garagen zur Unterbringung eines Kfz, aber nicht als Lagerfläche für werthaltige Gegenstände (interessanter Ausdruck) vermietet. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass hier der Mieter im Streitfall in der Beweispflicht ist.

  6. Kündigung einer Garage bei unbekanntem Aufenthaltsort des Mieters? #6
    Also wir hatten ja auch mal eine reihe Garagen im Bestand. Da war es nicht unüblich, daß die nicht für PKW´s, sondern als allgemeine Lagerflächen genutzt wurden.

    Das ist auch ganz logisch zu erklären ... als diese Garagen gebaut wurden, waren die Autos noch aus Plastik, fuhren mit 2 Takten und hatten eine Lieferzeit von ca. 16 Jahren. Dementsprechend waren die Garagen dimensioniert. Sofern Du heutzutage mit ´nem normalen Auto überhaupt durchs Tor kommst, müsstest Du übern Kofferraum aussteigen (außer bei ´ner Isetta ).

    Aber, ich denke für die Frage der Räumung dürfte es unerheblich sein, WAS in der Garage eingelagert wurde. Selbst in der Annahme, daß ein Mietvertrag bereits beendet wurde (incl. Berücksichtigung des §545 BGB), sind die eingelagerten Gegenstände zunächst mal Eigentum des ehem. Mieters.

    Klar, ... wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter ... aber das muss der TE selber entscheiden - und es gab halt schon Fälle, wo die ehem. Mieter nach erfolgter Entsorgung des "vergessenen" Sperrmülls plötzlich auf die Herausgabe einer (imaginären) Wertsache geklagt haben und der Vermieter den Beweis antreten musste, daß´sich diese Wertsache überhaupt nicht in der Wohnung befunden hatte.

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