Garagenplatz schriftlich zugesichert-neuer Mieter den Vorzug gegeben

Diskutiere Garagenplatz schriftlich zugesichert-neuer Mieter den Vorzug gegeben im Mietvertrag über Stellplätze Forum im Bereich Mieter- und Vermieterforum; Hallo zusammen, folgende Thematik: Ich habe zusammen mit meinem Freund eine Wohnung bezogen, zusätzlich wollten wir gern einen der drei Garagenplätze im Haus mieten. Der ...


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  1. Garagenplatz schriftlich zugesichert-neuer Mieter den Vorzug gegeben #1
    la.device

    Garagenplatz schriftlich zugesichert-neuer Mieter den Vorzug gegeben

    Hallo zusammen,

    folgende Thematik:
    Ich habe zusammen mit meinem Freund eine Wohnung bezogen, zusätzlich wollten wir gern einen der drei Garagenplätze im Haus mieten. Der Vermieter konnte/wollte uns diesen jedoch nicht geben, da ein Mieter auf der Warteliste vorrang hat und den Platz bekommen sollte. Es wurde uns schriftlich zugesichert, dass wir bei dem nächt freiwerdenden Parkplatz "zum Zuge kommen werden". Nun zieht ein Nachbar aus und damit wird Ein Parkplatz frei. Auf Anfrage bei Vermieter kam folgendes "Nein, tut mir leid der Parkplatz wird an den neuen Mieter vermietet, tut mir leid!"

    Habe ich Anspruch auf den versprochenen Parkplatz?

    Vielen Dank im Voraus..

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  2. Garagenplatz schriftlich zugesichert-neuer Mieter den Vorzug gegeben #2
    Zitat Zitat von la.device Beitrag anzeigen
    Habe ich Anspruch auf den versprochenen Parkplatz?
    Nein... Woraus sollte sich ein Anspruch den ergeben? Der Vermieter hat irgendwann mal eine unverbindliche Absichtserklärung abgegeben. Später ist eben alles irgendwie anders gekommen.

  3. Garagenplatz schriftlich zugesichert-neuer Mieter den Vorzug gegeben #3
    Zitat Zitat von la.device Beitrag anzeigen
    "zum Zuge kommen werden"
    Diese schwammige Formulierung hätte ich nicht akzeptiert, auch, wenn man sie als den ersten Anscheinsbeweis (gerichtliche Individualentscheidung...) deuten könnte.

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Garagenplatz schriftlich zugesichert-neuer Mieter den Vorzug gegeben


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