Garage wird als Werkstatt genutzt!

Diskutiere Garage wird als Werkstatt genutzt! im Mietvertrag über Stellplätze Forum im Bereich Mieter- und Vermieterforum; Im vermieteten 2 Familienhaus wohnt der Sohn des Eigentümers in einer Wohnung und in der anderen Wohnung wohnt ein Mieter. Dieser Mieter wohnt schon lange ...


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  1. Garage wird als Werkstatt genutzt! #1

    Garage wird als Werkstatt genutzt!

    Im vermieteten 2 Familienhaus wohnt der Sohn des Eigentümers in einer Wohnung und in der anderen Wohnung wohnt ein Mieter.
    Dieser Mieter wohnt schon lange (Mitte der 80 Jahre) in diesem Haus und ist auch Mieter der Garage. Es gibt leider nur 1 Garage für diese beiden Mietparteien.
    Nun möchte der Sohn des Eigentümers die Garage anmieten.
    Der Mieter ist zwischenzeitlich Rentner und nutzt die Garage mehrfach in der Woche als Werkstatt. Er repariert dort fremde Autos. Also nicht nur die eigenen.
    Darf er das eigentlich so ohne weiteres?

    Kann der Vermieter aus diesem Grund die Garage kündigen und sie seinem Sohn dann geben?

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  2. Garage wird als Werkstatt genutzt! #2
    Zitat Zitat von schemesch Beitrag anzeigen
    Der Mieter ist zwischenzeitlich Rentner und nutzt die Garage mehrfach in der Woche als Werkstatt.
    Kann der Vermieter aus diesem Grund die Garage kündigen und sie seinem Sohn dann geben?
    Existiert für die Garage ein eigener Mietvertrag?

  3. Garage wird als Werkstatt genutzt! #3
    Achtung Ironie !!!
    Aber klar doch, nehmt einem Rentner sein vielleicht dringend benötigtes Zubrot/Hobby weg, er hat ja auch warscheinlich seid knapp 30 Jahren nie ordendlich seine Miete bezahlt und sich sonst auch daneben benommen. Ironie Ende !

    Ihr solltet euch mal überlegen, was ihr da von menschlicher Seite aus tut. Ich finde so ein Verhalten von Vermieterseite aus absolut unmöglich. Ihr solltet euch schämen. Das Sohnemännchen möchte sein Spielzeug trocken und warm untergestellt haben und schwups...wird der Mieter dangsaliert. Unmöglich !!!


    Icke

  4. Garage wird als Werkstatt genutzt! #4

    Zitat Zitat von Berny Beitrag anzeigen
    Existiert für die Garage ein eigener Mietvertrag?
    Für die Garage besteht leider kein eigener Mietvertrag. Sie wurde bis jetzt ja auch nicht vom Eigentümer benötigt.

    Aber leider ist der Sohn des Eigentümers durch einen Schicksalsschlag nun behindert und ist dringend auf
    diese Garage angewiesen, da er das Auto nicht mehr draußen abstellen kann. Auch kann er jetzt im Winter das Auto nicht mehr alleine von Schnee und Eis freikratzen.

    Dem rüstigen Rentner ist dies aber "egal", da er ja die Garage als Werkstatt nutzen möchte.

    Es ist nicht so, dass der Eigentümer dem Rentner sein Hobby nehmen will. Es haben sich aber auch schon Nachbarn über den Lärm und den Dreck beschwert. Der Rentner nimmt auf dem Grundstück auch Ölwechsel und diverse andere schmutzigen Arbeiten vor, so dass die Einfahrt schon mit vielen Ölflecken übersäht ist.
    Von dem Garageninneren ganz zu schweigen.

    Ist es nicht verboten, auf Privatgrundstücken Ölwechsel vorzunehmen? Von vielen Autowäschen mal ganz abgesehen!

    Auch jetzt zum Herbstbeginn waren mindestens 10 Autos pro Tag in dieser "Werkstatt", um sich die Winterreifen aufziehen zu lassen. Der Rentner hat natürlich auch einen sehr lauten Kompressor und diverses Gerät.... aber auf Hinweise, dass es den Nachbarn (auch Kleinkinder, die zur Mittagsruhe schlafen müssen).zu laut ist, lachte er nur.....
    Von den eingeparkten Autos der Nachbarn und des behinderten Sohnes mal ganz abgesehen.
    Auch lagern im Kellerflur (in dem eigentlich nichts brennbares gelagert werden darf) Unmengen von Autoreifen der "Kunden".

    Bitte nur kompetente Ratschläge, ich enthalte mich jeden Kommtares die von einem vorigen Schreiber kamen, dass der Eigentümer "unmenschlich" sei!!!!!

  5. Garage wird als Werkstatt genutzt! #5
    Zitat Zitat von schemesch Beitrag anzeigen
    Für die Garage besteht leider kein eigener Mietvertrag.
    Also gehört sie zum Wohnraum-MV, "schlecht" für den VM.
    Bzgl. der dortigen Aktivitäten würde ich zunächst mit dem Mieter sprechen. Wenn sich dort nichts ändert, mit der zuständigen Stelle der Verwaltung.

  6. Garage wird als Werkstatt genutzt! #6
    Mit dem Mieter, dem rüstigen Rentner, wurde ja schon geredet.

    Es gibt keine Hausverwaltung. Die Verwaltung macht der Hauseigentümer selbst, dessen Sohn ja jetzt die
    Garage dringend braucht.

    Kann man da nichts machen, wenn der Mieter die Garage fremd nutzt als eigentlich vereinbart?

    Es handelt sich ja hier um ein Wohnhaus in einem ruhigen Wohngebiet und nicht um eine
    "Werkstatt" mit großer Kundenfrequenz.

  7. Garage wird als Werkstatt genutzt! #7
    Zitat Zitat von schemesch Beitrag anzeigen
    Kann man da nichts machen, wenn der Mieter die Garage fremd nutzt als eigentlich vereinbart?
    Du kannst ihn vorerst zumindest abmahnen.

  8. Garage wird als Werkstatt genutzt! #8
    Kann man nicht den Mietvertrag wegen Eigenbedarf kündigen und ihm gleichzeitig einen neuen ohne Garage anbieten? Nee ne? Oder?

  9. Garage wird als Werkstatt genutzt! #9
    Unregistriert

    wie wärs denn

    im zweifelsfall mal den zoll und das ordnungsamt anzurufen?

  10. Garage wird als Werkstatt genutzt! #10
    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    im zweifelsfall mal den zoll und das ordnungsamt anzurufen?
    Und, nicht zu vergessen, den Standortpfarrer.

  11. Garage wird als Werkstatt genutzt! #11
    Unregistriert

    Dem Frieden zur Liebe

    Eine Eigenbedarfskündigung ist möglich.
    Sich mit dem Mieter anzulegen fördert bestimmt nicht den Hausfrieden und bringt nur Streit.

    Auf der anderen Seite wird die Garage gewerblich zweckentfremdet und die Lagerung der Reifen im Kellerflur ist akseptabel. Hier wird sicherlich im großen Stiel Schwarzarbeit und Umwetvegehen betrieben was untersagt werden muss.
    Warum wurde nicht vorher dem Treiben des Mieters ein Riegel vorgeschoben?
    Sicherlich nur deshalb, weil die Garage nicht benötigt wurde und man es hat schleifen lassen.

    Bei solchen Verhehen muss direkt am Anfag reagiert werden und nicht wenn es als Grund für eine Kündigung gelegen kommt.

    Den Frieden wegen sollte der Mieter aus Wohnung und Garage ausziehen damit es in Zukunft nicht die Hölle auf Erden werden soll.

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