Nasse Garage MIT Ablauf

Diskutiere Nasse Garage MIT Ablauf im Mietvertrag über Stellplätze Forum im Bereich Mieter- und Vermieterforum; Hallo... ich habe da folgendes Problem: Mit zwei Freunden teileich mir eine große Halle (ehemaliges Kino) in dem wir unsere Oldtimer lagern und in Schuss ...


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  1. Nasse Garage MIT Ablauf #1

    Nasse Garage MIT Ablauf

    Hallo...

    ich habe da folgendes Problem:

    Mit zwei Freunden teileich mir eine große Halle (ehemaliges Kino) in dem wir unsere Oldtimer lagern und in Schuss halten.

    Bisher war immer alles ok.

    Jetzt hat sich vor einiger Zeit herausgestellt, dass die Drainage vor dem Tor, sowie der Ablauf und der Revisionsschacht durch Wurzelwerk beschädigt, bzw. dicht ist.
    Wenn es nun regnet (muss nicht stark sein) bildet sich ein kleiner See am Tor, das Wasser läuft ein und bleibt dort etliche Tage stehen.
    Dadurch das die Räume nicht jeden Tag aufgesucht werden, kann auch nicht für ein entsprechende Lüftung gesorgt werden.

    Die Vermieterin wurde auf das nicht ablaufende Wasser hingewiesen und zur Beseitigung der Mängelaufgefordert, ansonsten mit Mietminderung gedroht.

    Bei einem Ortstermin (mit Zeuge meinerseits) erklärte sie dass sie die Schäden, mangels finanz. Möglichkeiten, nicht beseitigen könne.
    Die uns entstandenen Schäden sieht sie ja ein und bedauert dies auch.

    In der Summe werden die Beseitigung der Schimmelschäden mit ca. 2500 € zu Buche schlagen.

    Die Mietminderung beläuft sich derzeit auf 35%.

    Hat jemand eine Idee wie ich mit diesem Thema weiter umgehen soll??

    Danke
    Zaphod

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  2. Nasse Garage MIT Ablauf #2
    Zitat Zitat von Zaphod Beitrag anzeigen
    Hat jemand eine Idee wie ich mit diesem Thema weiter umgehen soll??
    Also in Anbetracht der Jahreszeit würde ich schon mal ´nen Eimer mit trockenem Sand neben das Tor stellen.

  3. Nasse Garage MIT Ablauf #3
    moin,

    anständige Oldtimerliebhaber können doch schrauben, oder?

    Also die Ärmel hochgekrempelt, die Rinne, Leitung und den Sickerschacht ausmisten und die olle Technik wieder gangbar machen.
    Ist auch nicht anders, als eine Vergaserüberholung.

    Wenn man dann will, stellt man den Aufwand dem Eigentümer in Rechnung und zieht ihn von den weiteren Mietzahlungen ab.

    mit Schraubergruß,
    Christian Martens

  4. Nasse Garage MIT Ablauf #4
    Zitat Zitat von Papabär Beitrag anzeigen
    Also in Anbetracht der Jahreszeit würde ich schon mal ´nen Eimer mit trockenem Sand neben das Tor stellen.
    Bravo ! wie soll der denn trocken bleiben????? nen Klumpen Sand aufs Eis werfen hilft dann auch nicht mehr.... *lach*

  5. Nasse Garage MIT Ablauf #5
    Zitat Zitat von Martens Beitrag anzeigen
    moin,

    Also die Ärmel hochgekrempelt, die Rinne, Leitung und den Sickerschacht ausmisten und die olle Technik wieder gangbar machen.
    Ist auch nicht anders, als eine Vergaserüberholung.

    mit Schraubergruß,
    Christian Martens
    Schraubergruß zurück.... aber ich möchte den Vergaser sehen, den man mit Schüppe und Spitzhacke überholt hat. Nix gegen Arbeit - aber etwas sollte auch ein Vermieter überehmen...

  6. Nasse Garage MIT Ablauf #6
    Zitat Zitat von Zaphod Beitrag anzeigen
    ... aber ich möchte den Vergaser sehen, den man mit Schüppe und Spitzhacke überholt hat. ...
    Von Bergmannsausrüstung hat Martens doch garnichts geschrieben ... mit Q-Tipps & Feinmechanikerwerkzeug geht´s auch.

    ... Dauert halt nur länger

  7. Nasse Garage MIT Ablauf #7
    Zitat Zitat von Zaphod Beitrag anzeigen
    Die Vermieterin wurde auf das nicht ablaufende Wasser hingewiesen und zur Beseitigung der Mängelaufgefordert, ansonsten mit Mietminderung gedroht.
    Bei einem Ortstermin (mit Zeuge meinerseits) erklärte sie dass sie die Schäden, mangels finanz. Möglichkeiten, nicht beseitigen könne.
    Wenn sie das tatsächlich nicht schafft und Ihr zu einem Selbsthilfearrangement mit ihr zu borniert seid, könnt Ihr doch ausziehen und Eure Oldtimer in der Öffentlichkeit abstellen...

  8. Nasse Garage MIT Ablauf #8
    Zitat Zitat von Zaphod Beitrag anzeigen
    Nix gegen Arbeit - aber etwas sollte auch ein Vermieter überehmen...
    also mal zum Mitschreiben:
    Ihr habt offenbar eine Halle gemietet, die gewisse Vorteile bietet - sonst würdet Ihr sie ja kündigen, gell?

    Für die Halle zahlt Ihr Miete, die aktuell wegen Mängeln gemindert wird. Nur - durch die Minderung ändert sich nichts zum Guten, weil der Vermieter pleite ist.
    Solange der Vermieter nicht instandsetzt, wird der bauliche Zustand anhalten. Eure Fahrzeuge samt Teilelager gammeln "fröhlich" vor sich hin...

    Anstatt nun in Eigenleistung den Schaden zu beheben oder auch (für Teilarbeiten) eine Firma mit der Schadensbeseitigung zu beauftragen und Eure Kosten anschließend von der Miete einzubehalten, lehnt Ihr Euch zurück und meint, Ihr hättet ja Rechte und die anderen sollten mal machen.

    Diese Strategie ist mMn nicht erfolgversprechend, denn Rost und Schimmel lassen sich nicht von der Rechtslage beeindrucken.

    Christian Martens

  9. Nasse Garage MIT Ablauf #9
    Zitat Zitat von Berny Beitrag anzeigen
    ... Eure Oldtimer in der Öffentlichkeit abstellen...
    Hör´ ich da etwa jemanden sabbern?

  10. Nasse Garage MIT Ablauf #10
    Hallo Zaphod,

    nur aus persönlichem Interesse: Um welche Oldtimer handelt es sich? Wenn du magst, könntest du ja mal das eine oder andere Foto posten - das würde dem (im positiven Sinne!) eher trockenen Klima hier im Forum vielleicht gut tun :-)

    Ich kann mich Martens letztem Post in diesem Thread nur anschließen. Gehts dir ums Prinzip oder darum, daß deine Oldtimer trocken stehen?
    Scheinbar wirst du, wenn du den Weg in Richtung Prinzipien einschlägst, dein Ziel (trockene Oldtimer) nie erreichen.

    Der Ärger, den ein kurzer "Arbeitseinsatz" oder die Rechnung einer Rohrreinigungsfirma verursacht, ist bestimmt nach 2, 3 Wochen vergessen. Wenn du dich aber jetzt zurücklehnst und auf irgendwelche Rechte und Pflichten pochst, hast du aber u.U. in einem Jahr noch Ärger. Ist es dir das wert?

    Gruß,
    Christian

  11. Nasse Garage MIT Ablauf #11
    Zitat Zitat von Papabär Beitrag anzeigen
    Hör´ ich da etwa jemanden sabbern?
    Naja, Papa, wenn man Dich draussen "abstellt", wirste gut durchlüftet und würdest (auch) nicht sabbern - womit ich Dir -wohlbemerkt!- Sabbern NICHT unterstelle.

  12. Nasse Garage MIT Ablauf #12
    Zitat Zitat von Berny Beitrag anzeigen
    Naja, Papa, wenn man Dich draussen "abstellt", wirste gut durchlüftet und würdest (auch) nicht sabbern - womit ich Dir -wohlbemerkt!- Sabbern NICHT unterstelle.
    Nö, dann würde ich bibbern, obwohl ... wenn da so´n richtig schmucker Oldtimer stehen würde ...

  13. Nasse Garage MIT Ablauf #13
    Zitat Zitat von Papabär Beitrag anzeigen
    Nö, dann würde ich bibbern, obwohl ... wenn da so´n richtig schmucker Oldtimer stehen würde ...
    Naja, und wenn's eine (schnuckelige) Oldtimerin wäre...?

  14. Nasse Garage MIT Ablauf #14
    Zitat Zitat von Berny Beitrag anzeigen
    Naja, und wenn's eine (schnuckelige) Oldtimerin wäre...?
    ... nur wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum (lt. Bodenblech) noch nicht abgelaufen wäre.

  15. Nasse Garage MIT Ablauf #15

    Nichts sickert mehr ab

    N'abend,
    Ist das neu oder war ich als ehemaliger Hausmieter zu dumm, daß ich Abwasserschächte vor allem vor der Garage / Steilhang selbst von Laub und Wurzelwerk frei hielt?
    M.E. gehören diese Erledigungen zur Pflicht des Mieters! Folgeschäden wie beschrieben, dafür kann der Eigentümer den Mieter haftbar machen.
    Ich wünsche Euch Glück, daß Euer Vermieter das nicht weiß!

    Grüße Pompfe

  16. Nasse Garage MIT Ablauf #16
    Ich kann mich den Vorschreibern nur anschließen. Wenn die Vermieterin "klamm" ist, hilft alles nichts - selbst ist der Mann.

    Das Reinigen der offen zugänglichen Ablaufrinnen und Einläufe ist ohnehin euer Bier - die Beseitigung von Schäden an den Grundleitungen ist Vermietersache - soweit nicht vertraglich anderweitig geregelt.

    Euren Oldtimern nutzt es gar nichts, wenn ihr die Miete kürzt ! Für Schäden an den Oldtimern könnt ihr die Vermieterin wahrscheinlich auch nicht haftbar machen - ihr habt ja das Problem erkannt und die Möglichkeit, eure Oldtimer anderweitig trocken unterzubringen ! - Habt ihr nicht ? - Dann kümmert euch - neues Quartier oder Wiederherstellung der ordungsgemäßen Entwässerung. Vielleicht ist es mit einer Reinigung schon getan.

    Wenn alle Stricke reißen, könnt ihr die Oldies in Folie packen (dazwischen aber einen Autopyjama, so etwas wie auf dem Foto) und luftdicht verkleben. In den so entstehenden Folienbeutel könnt ihr dann mittels Raumlufttrocknern (Granulatboxen aus dem Baumarkt) ein trockenes Raumklima für die Oldies schaffen. So kommt ihr wenigstens über den Winter.

    Eure Sorgen um eure Oldies kann ich gut nachvollziehen. Ich hatte selbst schon 2 Oldies in einer Mietgarage (kleine Backsteinhalle), in die die Vermieterien ihren Alltagswagen auch einstellte (nass, im Winter mit dicken Schneebollen in den Radkästen) - mir war nicht wohl bei dem Gedanken mit der ständig eingetragenen Feuchtigkeit und dem ständigen Öffnen des Tores. Nun stehen beide Oldis in meiner eigenen, trockenen Garage übereinander (Hebebühne eingebaut).

    Eine Halle, in der man gemeinsam an seinen Autos schrauben kann, ist schon etwas feines. Ich an deiner Stelle würde schauen, dass ihr den Mangel behebt und dort bleiben könnt - eure Kosten könnt ich doch bestimmt in Absprache mit der Vermieterin in Raten an der Miete kürzen - das würde ich aber schriftlich vereinbaren. Nicht dass euch die Vermieterin an die Luft setzt, wenn ihr an Ihrem Eigentum gearbeitet hat.

    Ist denn die Unterbringung in der Halle des ehemaligen Kinos auf Dauer gesichert ? - Was passiert, wenn das Dach undicht wird ? - Die Vermieterin hat kein Geld für die Reparatur ! - Was ist, wenn der Abbruchbagger anrückt ? ... Alles, was ihr an Kosten investiert habt, könnte damit ein jehes Ende finden ... so eine Kinohalle kann schnell verkauft und umgenutzt oder durch einen Neubau ersetzt werden - das Interessante an dem Objekt dürfte wohl das Grundstück sein.

    Gruß aus'm Ländle
    Ulrich

  17. Nasse Garage MIT Ablauf #17
    moin,

    Zitat Zitat von Pompfe Beitrag anzeigen
    M.E. gehören diese Erledigungen zur Pflicht des Mieters!
    Die Pflichten des Mieters ergeben sich aus dem Mietvertrag, steht da nichts von Rinne reinigen, dann ist das auch nicht seine Pflicht.

    Christian Martens

  18. Nasse Garage MIT Ablauf #18

    erstmal Danke....

    .... für eure rege Teilnahme ! :-)

    Also:
    es geht mir hierbei nicht um einen verdreckten Gulli oder die verstopfte Drainage. Die beiden Faktoren habe ich schon regelmäßig gereinigt.
    Tatsache ist, dass die auf dem Hof befindlichen Bäume mit ihrem Wurzelwerk die Rohrleitungen zerstört haben. Somit ist also kein Ablauf mehr gewährleistet.
    Die Instandsetzung würde bedeuten den Boden aufzunehmen, >Schächte graben, Rohre freilegen und ersetzen, Schächte verfüllen, neue Oberfläche realisieren.
    Etwas viel für nen Mieter.
    Wie lange das Alles bestand hätte ist die nächste Frage, solange nix an den Bäumen / Wurzeln gemacht wird.

    Die Oldis rausstellen ... na ja - wäre denkbar. Aber ob es Ihnen bei den derzeitig guten Altmetallpreisen bekommen würde??

    Ausziehen wäre schön... stellt sich nur die Frage nach einem neuen Objekt. Das ist in einer Großstadt nicht immer ganz so einfach und (hobbymäßig) auch nicht immer bezahlbar.

    Gruß
    Zaphod

  19. Nasse Garage MIT Ablauf #19
    Zitat Zitat von Zaphod Beitrag anzeigen
    Die Instandsetzung würde bedeuten den Boden aufzunehmen, >Schächte graben, Rohre freilegen und ersetzen, Schächte verfüllen, neue Oberfläche realisieren.
    Nicht zwingend. Sofern die Rohre noch nicht völlig zerstört sind, kann man Wurzeleinwachsungen auch ausfräsen lassen. Oft sind es nur dünne Wurzeln, in denen sich aber das Laub verfangen hat.
    Genaueres wird aber auch ein Fachmann wohl nur vor Ort feststellen können.

  20. Nasse Garage MIT Ablauf #20

    Oh - oh --nein

    Zitat Zitat von Martens Beitrag anzeigen
    moin,



    Die Pflichten des Mieters ergeben sich aus dem Mietvertrag, steht da nichts von Rinne reinigen, dann ist das auch nicht seine Pflicht.

    Christian Martens
    Das ist nicht die Frage, ob es im MV steht, das ist BGB
    Und das ist übergeordnet !!

    Gr. P.

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