Stellplatz

Diskutiere Stellplatz im Mietvertrag über Stellplätze Forum im Bereich Mieter- und Vermieterforum; Brauche Hilfe! Eigentümergemeinschaft bestehend aus 7 Häusern. Laut Abstimmung wurde beschlossen das nur auf den Stellplätzen geparkt werden darf,es gibt aber einige Eigentümer und Besucher ...


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  1. Stellplatz #1

    Stellplatz

    Brauche Hilfe!

    Eigentümergemeinschaft bestehend aus 7 Häusern.
    Laut Abstimmung wurde beschlossen das nur auf den Stellplätzen geparkt werden darf,es gibt aber einige Eigentümer und Besucher die sich nicht daran halten.Sie parken auf den Freiflächen vor den Häusern dadurch kann es passieren das man nicht auf seinen eigenen Stellplatz fahren kann.Jetzt möchten 2Eigentümer dort Pflanzkästen hinstellen, das kein Auto mehr dort parken kann. Müssen die Pflanzkästen aus eigener Tasche bezahlt werden oder muss sich jeder daran beteiligen, da die Strasse ja allen Besitzern gehört. Was kann passieren wenn man die parkenden Autos zuparkt oder abschleppn lässt.

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  2. Stellplatz #2
    Klasse, Eigentümer die beschließen ,dass sie dort, wo sie sonst parken, nicht mehr parken dürfen.

    Die Kübel bezahlt, wem der Grund gehört. Wenn die Stellfläche Allgemein ist, zahlen auch alle gleichmäßig.

    Abschleppen zahlt der eigentümer, also die Gemeinschaft, kann sich jedoch die Kosten vom Falschparker holen..

  3. Stellplatz #3

    RE: Stellplatz

    Original von mandydog02
    Eigentümergemeinschaft bestehend aus 7 Häusern.
    Hier drängt sich die erste Frage auf: worum geht es überhaupt? Eine Eigentümergemeinschaft kann nicht aus Häusern bestehen. Die Eigentümer sind nun mal Personen und nicht Häuser.

    Ich stelle mir im Moment eine Anlage mit EFH vor, bei der die einzelnen Häuser nicht über öffentliche Straßen, sondern nur über private Flächen zugänglich sind.

    Es könnte wesentlich werden, ob die Anlage nun nach Wohnungseigentumsgesetz aufgeteilt wurde oder ob für die Häuser Einzelgrundstücke gebildet wurden und nur die Zugänge, vielleicht auch Standplätze für Mülltonnen o.ä. gemeinschaftliches (Bruchteils-)Eigentum sind.

    Wenn die Ausgangslage beschrieben ist, werde ich mich gerne weiter äußern. Es ist mir aber zu aufwändig, alle denkbaren Alternativen abzuhandeln.

  4. Stellplatz #4

    RE: Stellplatz

    Danke für deine anfrage!
    Die Häuser sind wie Eigentumswohnungen verkauft. Das gesammmte Grundstück ist Gemeischaftseigentum darauf stehen 7 Häuser mit je 2 Stellplätzen .An dem Stellplatz hat jeder Eigentümer Sondernutzungsrecht . zb. wenn wir uns an der Eingangstreppe ein Vordach machen wollen müssen wir die anderen fragen ob sie was dagegen haben das fällt wieder in die Gemeischaft. Die Zufahrt und die Freiflächen sind alles Gemeischaftsgrundstück.

  5. Stellplatz #5

    RE: Stellplatz

    Original von mandydog02
    Danke für deine anfrage!
    Die Häuser sind wie Eigentumswohnungen verkauft. Das gesammmte Grundstück ist Gemeischaftseigentum darauf stehen 7 Häuser mit je 2 Stellplätzen .An dem Stellplatz hat jeder Eigentümer Sondernutzungsrecht . zb. wenn wir uns an der Eingangstreppe ein Vordach machen wollen müssen wir die anderen fragen ob sie was dagegen haben das fällt wieder in die Gemeischaft. Die Zufahrt und die Freiflächen sind alles Gemeischaftsgrundstück.
    Ok... der ganze Fall ist also nach WEG zu bewerten.

    Die Eigentümergemeinschaft kann mit Mehrheit eine für alle Eigentümer verbindliche Gebrauchsregelung für das Gemeinschaftseigentum beschließen. Ein Beschluss über ein "Parkverbot" außerhalb der Stellplätze ist also zweifellos möglich.
    Mal ganz unabhängig von der Kostenfrage steht es einem einzelnen Eigentümer nicht zu, irgendwelche Bereiche des Grundstücks durch Pflanzkübel zu blockieren. Darüber kann ausschließlich die Gemeinschaft durch Mehrheitsbeschluss entscheiden. Selbstverständlich werden die Kosten dann auch von der Gemeinschaft zu tragen sein.
    Wesentlich sinnvoller als zuparken oder abschleppen dürfte eine Unterlassungklage sein. Erstens kostet es den uneinsichtigen Eigentümer richtig Geld und zweitens wird - im Erfolgsfall - für jeden Fall der Zuwiderhandlung irgendein Betrag als Strafe festgesetzt. Manche Eigentümer kommen anders leider nicht zu der Erkenntnis, dass Beschlüsse auch dann für alle verbindlich sind, wenn der Inhalt heute zufällig gerade unerwünscht ist.

  6. Stellplatz #6
    Danke für deine Hilfe
    Was ich aus deiner Antwort noch heraus lesen kann ist das du scheinbar gut über Wohnungseigentum bescheid weißt .Wenn ich noch mehr Fragen hätte könnte ich mich an dich wenden. Habe mir vor kurzem das Bürgerliche Gesetzbuch über Wohnungseigentum gekauft ,aber als Leihe versteht manchmal nur Bahnhof. Ich könnte dir Storys was hier alles schon passiert ist erzählen das würde keiner glauben.
    Trotzdem nochmals danke

  7. Stellplatz #7
    Einem "Leihen", der das "Bürgerliche Gesetzbuch über Wohnungseigentum" kauft, glaube ich fast alles.

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