Garagenmieterhochung

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  1. Garagenmieterhochung #1

    Garagenmieterhochung

    Hallo zusammen,
    ich hoffe mir kann einer weiter helfen
    Und zwar hab ich ende Oktober ein Mieterhochungsschreiben an einen meiner Garagenmieter verschickt, von 40 auf 50€.
    Zahlbar ab 01 Dezember...
    Dazu hab ich noch eine Zustimmungserklärung geschickt.
    Obwohl es ja keine Zustimmung benötigt ...
    Mein Mieter hat mir daraufhin mit den Worten "Kundige fristgemäß zum 28.02.2011"
    Die Garage ist ohne Wohnraum vermietet, er wohnt auch nicht im Haus.
    Jetzt zur Frage, fristgemäß wäre ja eigentlich 4 Wochen zum Monatsende ... muss der Mieter jetzt ab Dezember bis zur seiner Kündigung die 10€ mehr bezahlen?

    Vielen Dank im Voraus:-)

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  2. Garagenmieterhochung #2

    RE: Garagenmieterhochung

    Ich hatte in dem Erhöhungsverlangen zeitgleich "hilfsweise" eine fristgemäße Kündigung ausgesprochen, falls der Erhöhung nicht zugestimmt wird, auch ich hatte 4 Wo Kü-Frist in meinen Verträgen explizit stehen. Hast Du hilfsweise gleich mit dem Schreiben die Kündigung zum 30. November ausgesprochen, wenn die Zustimmung der Mieterhöhung zum 1.12. nicht erklärt sondern versagt wird?
    Falls nicht, so sehe ich das als Fehler. Es Bedarf der Zustimmung des Mieters, am Besten schroftlich oder einvernehmlich durch Überweisung des neuen Mietzinses. Aber bei letzterem verlierst Du die Zeit der Kenntnis, um einen neuen Mieter zu finden. Es ist immerhin kein Wunschkonzert, dass der Mieter jetzt noch meint, die Wintermonate günstig mit abstauben zu können.
    Ansonsten kündige ihm jetzt von Deiner Seite, also noch diese Woche mit Ablauf zum 31.12.2010. Für Garagenplätze ungebunden zu Wohnraum (also wenn der Mieter KEINE Wohnung noch bei Dir separat angemietet hat) bedarf es keiner Begründung, und mit dem "richtigem" Mietvertrag hast Du ja nur diese 4 Wochen. Im Winter lecken sich alle nach Garagen und TG-Plätzen die Fingerchen, hier ist in den Wintermonaten NIX zu bekommen. Der wird sich noch umschauen, wenn er Silvester da raus muß...

  3. Garagenmieterhochung #3

    RE: Garagenmieterhochung

    Original von bellavita
    Mein Mieter hat mir daraufhin mit den Worten "Kundige fristgemäß zum 28.02.2011"
    Die Garage ist ohne Wohnraum vermietet, er wohnt auch nicht im Haus.
    Jetzt zur Frage, fristgemäß wäre ja eigentlich 4 Wochen zum Monatsende ... muss der Mieter jetzt ab Dezember bis zur seiner Kündigung die 10€ mehr bezahlen?
    die kündigungsfrist ergibt sich aus § 542 Abs. 1 BGB iVm § 580 a Abs. 1. 3 BGB.
    dabei setze ich voraus, dass die kündigungsfrist im vertrag nicht explizit anders geregelt ist (was möglich und erlaubt wäre) und die miete monatlich zu zahlen ist.
    der mieter hat also fristgemäß gekündigt, denn er darf lediglich keine kürzere kündigungsfrist für sich beanspruchen, eine längere schon. einzigemöglichkeit des vermieters hier: selber kündigen. heute ist der 24.11.2010. der vermieter kann also frühestens zum 31.1.2011 kündigen.

    der mieter muss nicht mehr bezahlen, da eine einseitige erhöhung der miete nur im wohnraummietverhältnis möglich ist und für garagen der § 558 Abs. 1 BGB nicht gilt. dies ergibt sich aus § 578 Abs. 1 BGB i.V.m. § 557 Abs. 3 BGB (beim wohnraummietrecht muss der mieter zustimmen oder ausziehen, tut er beides nicht, dann muss der vermieter klagen - das gilt bei miete anderer sachen nicht )

  4. Garagenmieterhochung #4

    RE: Garagenmieterhochung

    Original von pragmatiker
    Original von bellavita
    Mein Mieter hat mir daraufhin mit den Worten "Kundige fristgemäß zum 28.02.2011"
    Die Garage ist ohne Wohnraum vermietet, er wohnt auch nicht im Haus.
    Jetzt zur Frage, fristgemäß wäre ja eigentlich 4 Wochen zum Monatsende ... muss der Mieter jetzt ab Dezember bis zur seiner Kündigung die 10€ mehr bezahlen?
    die kündigungsfrist ergibt sich aus § 542 Abs. 1 BGB iVm § 580 a Abs. 1. 3 BGB.
    dabei setze ich voraus, dass die kündigungsfrist im vertrag nicht explizit anders geregelt ist (was möglich und erlaubt wäre) und die miete monatlich zu zahlen ist.
    der mieter hat also fristgemäß gekündigt, denn er darf lediglich keine kürzere kündigungsfrist für sich beanspruchen, eine längere schon. einzigemöglichkeit des vermieters hier: selber kündigen. heute ist der 24.11.2010. der vermieter kann also frühestens zum 31.1.2011 kündigen.
    Nein, der Vermieter kann diese Woche die Kündigung absenden mit Mietvertragsabblauf zum 31.12.2010, denn im Ausgangsposting lese ich wohl heraus, im Mietvertrag sei explizit eine 4 Wochen-Kündigungsfrist vereinbart?

  5. Garagenmieterhochung #5
    Vielen dank für die schnellen Antworten

    Im Mietvertrag habe ich eine 4-Wochen-Frist entnommen, aber falls ich mich doch irre,
    kann ich dem Mieter erst zum 31.01.2011 kündigen? hab ich das richtig verstanden?
    Mieter hat mit mir nur ein Garagenmietvertrag, keinen Wohnraummietvertrag, wohnt im Nachbarhaus.

    ps: leider habe ich beim Mieterhöhungsschreiben nichts von einer Kündigung erwähnt
    bei Nicht-Zustimmung :-/

  6. Garagenmieterhochung #6
    Zitat Zitat von bellavita Beitrag anzeigen
    muss der Mieter jetzt ab Dezember bis zur seiner Kündigung die 10€ mehr bezahlen?
    Vielen Dank im Voraus:-)
    Njet, denn er hatte der Mieteröhung nicht zugestimmt.

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