Einen neuen Mieter zum Vertrag hinzufügen

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  1. Einen neuen Mieter zum Vertrag hinzufügen #1

    Einen neuen Mieter zum Vertrag hinzufügen

    Wie kann ich einen bestehenden Mietvertrag um einen Namen (Lebenspartner der Mieterin) erweitern. Steigt der "neue" Mieter in den bestehenden Vertrag formlos ein oder worauf muss man rechtlich achten? Kann man das mit einem Anhang zum Mietvertrag machen oder muss der ganze Vertrag neu erstellt werden?

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  2. Einen neuen Mieter zum Vertrag hinzufügen #2
    Zitat Zitat von Exzellenz Beitrag anzeigen
    Wie kann ich einen bestehenden Mietvertrag um einen Namen (Lebenspartner der Mieterin) erweitern. Steigt der "neue" Mieter in den bestehenden Vertrag formlos ein oder worauf muss man rechtlich achten? Kann man das mit einem Anhang zum Mietvertrag machen oder muss der ganze Vertrag neu erstellt werden?
    Das kannste mit einer Zusatzvereinbarung, die von allen betroffenen Parteien zu unterschreiben ist, bewerkstelligen.

  3. Einen neuen Mieter zum Vertrag hinzufügen #3

    Mieter steigt in den Mietvertrag mit ein

    Ich würde eine Zusatzvereinbarung machen die alle unterschreiben, und dann dazu schreiben, dass eine Kopie der ursprünglichen Mietvertrags mit ausgehändig wurde. Man sollte schon darauf achten, dass der Mieter auch die Mietvertragskopie erhält, damit der nicht sagen kann, ja er kenne ja gar nicht den Mietvertrag.

  4. Einen neuen Mieter zum Vertrag hinzufügen #4
    Steigt der "neue" Mieter in den bestehenden Vertrag formlos ein ...
    Hallo Exzellenz,

    der "neue" Mieter steigt keinesfalls "einfach so" in den bestehenden Vertrag ein. Nur der Vollständigkeit halber: Der neue Mieter muss nicht zwingend in den Vertrag aufgenommen werden.

    In vielen Fällen ist der Mieter eine andere Person als der Vertragspartner des Vermieters - wenn z.B. die Eltern einen Mietvertrag für den flüggen Nachwuchs abschließen. Die Eltern sind Mieter (laut Vertrag), in der Wohnung wohnt aber jemand anderes (der Nachwuchs).

    Oder der Mann unterschreibt den Mietvertrag alleine, zieht dann aber mit seiner Frau zusammen ein.

    Das ist alles rechtens und legal - man MUSS also nicht zwangsläufig den Mietvertrag ändern oder anpassen, wenn jemand zusätzlich einzieht oder auszieht.

    Gruß,
    Christian

  5. Einen neuen Mieter zum Vertrag hinzufügen #5

    Einen neuen Mieter zum Vertrag hinzufügen

    Vielen Dank für die Tipps.

    Die jetzige Mieterin bat mich ihren Lebensgefährten in den Mietvertrag mit aufzunehmen. Ich denke für mich als Vermieter, entstehen keine Nachteile, da ich jetzt 2 Ansprechpartner habe, wenn einer nicht zahlen könnte.

    Ich werde das so oder so ähnlich formulieren.

    Herr...... wird ab dem ..... in den bereits seit dem ........bestehenden Mietvertrag zwischen Frau.......und dem Vermieter, Herrn...... als 2. Mieter mit allen Rechten und Pflichten hinzugefügt. Eine Kopie des Mietvertrages vom ....... wurde Herrn.....ausgehändigt.

  6. Einen neuen Mieter zum Vertrag hinzufügen #6
    Ich denke für mich als Vermieter, entstehen keine Nachteile, da ich jetzt 2 Ansprechpartner habe, wenn einer nicht zahlen könnte.
    Hallo Exzellenz,

    theoretisch hast du damit Recht, praktisch würde ich das aber von den Mietern und von meinem Bauchgefühl abhängig machen.

    Wenn du 2 Ansprechpartner hast, kann es pasieren, daß die beiden sich untereinander nicht einig sind.
    Stel dir mal vor, die beiden trennen sich. Wenn nur einer im Vertrag steht, kann der Mieter kündigen. Wenn aber beide drinstehen, und einer raus will, der andere aber nicht, gibts bestimmt Stress, weil der ausziehende ja bestimmt nciht mehr für den, von dem er sich gerade getrennt hat, verantwortlich sein will.

    Nun muss man anwägen, was wahrscheinlicher ist bzw. Welche Entscheidung eher Vorteile für einen bringt.

    Gruß,
    Christian

  7. Einen neuen Mieter zum Vertrag hinzufügen #7
    Hallo Christian,

    ja, Du hast in dieser Richtung natürlich recht. Da die Frau meine 1. Mieterin war und schon über 3 Jahre in der Wohnung ist, denke ich, dass im Falle einer Trennung wahrscheinlich der Mann ausziehen würde? Natürlich kann man das nicht vorher sagen. Ich hatte früher einige vermietete Wohnungen. Jetzt nur mehr eine und das reicht auch. Als Vermieter hat man fast keine Rechte mehr und wenn man Pech hat, dazu jede Menge Ärger.

    Vielen Dank für Deine Antwort und Gruß

    Helmuth

  8. Einen neuen Mieter zum Vertrag hinzufügen #8
    Christian:

    "Wenn du 2 Ansprechpartner hast, kann es pasieren, daß die beiden sich untereinander nicht einig sind."
    Hat damit nichts zu tun.

    "Stel dir mal vor, die beiden trennen sich. - Wenn aber beide drinstehen, und einer raus will, der andere aber nicht, gibts bestimmt Stress,"
    Nöö, überhaupt nicht. Der Ausziehende kann auf seinen Wunsch hin vom VM aus dem MV entlassen werden.

  9. Einen neuen Mieter zum Vertrag hinzufügen #9

    Inge

    Bei uns hatte die Vermieterin auch ihren Lebenspartner mit in den Mietvertrag nehmen wollem. Aus dem Grund, dass er in der Wohnung bleiben kann wenn ihr mal was zustoßen würde- die waren schön älter.
    Wir sind zum Haus und-Grund, der hat uns eine Zusatzvereinbahrung geschrieben,dazu die Kopie des Mietvertrages für den zusätzlichen Mieter.
    Haus und-Grund hat uns beraten und gemeint, wie mehr dass im Mietvertrag die Wohnung angemietet haben umso besser, denn wenn dann einer die Miete nicht bezahlt, dann kann man ggf. beim anderen pfänden.

    Der Lebenspartner ist dann vor Frau K durch Unfall verstorben. Sie ist dann auf uns zu gekommen, damit wir ihr was schreiben, dass sie nun alleinige Mieterin ist. Das haben wir gemacht. Der Hintergrund des Wunsches war, dass die Mieterin K..... nicht die erwachsene Kinder des verstorbenen Lebenspartners in die wohnung lassen musste, damit die nicht alles nach brauchbare Gegenstände durchsuchen konnten. Sie wollte einfach nicht dass ihr Zeug, von Fremden Leuten- erwachsene Kinder des Lebenspartners durchsucht wurde.

  10. Einen neuen Mieter zum Vertrag hinzufügen #10
    Zitat Zitat von Ingerose Beitrag anzeigen
    Bei uns hatte die Vermieterin auch ihren Lebenspartner mit in den Mietvertrag nehmen wollem.
    Unsere Vermieterin hat uns noch nie gefragt, ob sie ihren jeweiligen LebensAbschnittsPartner mit in ihre Wohnung nehmen darf.

  11. Einen neuen Mieter zum Vertrag hinzufügen #11
    Tja, muß sie auch nicht. Unsere Mieterin hat extra darum gebeten ihren Lebenspartner in den Mietvetrag mit einzufügen?

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