Vermietung einer WG - Preisfindung

Diskutiere Vermietung einer WG - Preisfindung im Mietvertrag über Wohnraum Forum im Bereich Mieter- und Vermieterforum; Hallo, ich plane, meine ETW als 2er WG zu vermieten (2 Zimmer, Küche, Diele Bad). Nun habe ich gelesen, dass es nicht rechtens ist, für ...


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  1. Vermietung einer WG - Preisfindung #1

    Vermietung einer WG - Preisfindung

    Hallo,

    ich plane, meine ETW als 2er WG zu vermieten (2 Zimmer, Küche, Diele Bad). Nun habe ich gelesen, dass es nicht rechtens ist, für eine WG mehr Miete zu verlangen als normal. Dann frage ich mich aber, wo der Vorteil bei der Vermietung als WG liegt?

    Außerdem überlege ich wie mit Strom & Gas zu verfahren ist. Ist es sinnvoll, die Verträge auf mich laufen zu lassen, und pauschal an die WG zu berechnen?

    Über Tipps ein paar Tipps würde ich mich freuen.

    Danke & Gruß,

    toto

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  2. Vermietung einer WG - Preisfindung #2
    Nun habe ich gelesen, dass es nicht rechtens ist, für eine WG mehr Miete zu verlangen als normal.
    Hallo toto,

    wann und wo? Und was ist "normal"?

    Gruß,
    Christian

  3. Vermietung einer WG - Preisfindung #3
    Wann und wo? Ab Oktober, neben einer Fachhochschule, daher sind Studenten meine Zielgruppe.
    Mit normal meinte ich den Mietspiegeln von 5-6 Euro.
    Alternativ könnte ich ja auch z.b. ein junges Paar suchen, also nicht als WG vermieten.

  4. Vermietung einer WG - Preisfindung #4
    Zitat Zitat von toto Beitrag anzeigen
    Wann und wo? Ab Oktober, neben einer Fachhochschule, daher sind Studenten meine Zielgruppe.
    Mit normal meinte ich den Mietspiegeln von 5-6 Euro.
    Alternativ könnte ich ja auch z.b. ein junges Paar suchen, also nicht als WG vermieten.
    Wenn Du mal in diesem Forum oder/und einem Mieterforum unter "WG" suchst, wirste merken, womit Du in Zukunft zu rechnen hast.
    Vor "Pauschal-" und/oder "Bruttomietpreisen" möchte ich dringend abraten, wenn Du vermeiden wilst, dass die Zimmertempratur mit Öffnen und Schliessen der Fenster reguliert wird.

  5. Vermietung einer WG - Preisfindung #5
    Zitat Zitat von Berny Beitrag anzeigen
    ... wenn Du vermeiden wilst, dass die Zimmertempratur mit Öffnen und Schliessen der Fenster reguliert wird.
    Wie ...? Fenster öffnen ? Warum hat die Einbauküche denn´nen Kühlschrank?

    Reicht es nicht, die Kühlschranktür offen stehen zu lassen???

  6. Vermietung einer WG - Preisfindung #6
    auch sehr Kreativ :-) aber was wenn die Küche keinen Kühlschrank hat ? *grins*

  7. Vermietung einer WG - Preisfindung #7
    Zitat Zitat von Tisha Beitrag anzeigen
    ... aber was wenn die Küche keinen Kühlschrank hat ?
    Hm, ... also jetzt wird´s schwierig ...

    Ah, ich weiß: Dann behauptet man, die Wohnung sei unbewohnbar, mindert die Miete und verlangt den Einbau einer Klimaanlage ... ganz einfach.

  8. Vermietung einer WG - Preisfindung #8
    oh man, sind Aktien am Ende doch die bessere Alternative? ;-)

  9. Vermietung einer WG - Preisfindung #9
    Zitat Zitat von toto Beitrag anzeigen
    oh man, sind Aktien am Ende doch die bessere Alternative? ;-)
    Hehe meine Empfehlung wär da eine hübsche Mischung aus E**o Dis***, Bea** U**e und Har*** Dav**son.

    Ich hab´ zwar keine Ahnung ob die Werte was taugen - aber die effektiven Stücke haben tolle Motive auf den Mänteln ... im Zweifelsfall wunderbar als Tapetenersatz geeignet.

  10. Vermietung einer WG - Preisfindung #10
    Nöö nich Aktien. Nimm Zerobonds ! Kannste sogar US nehmen (selbst wenn die USA nun von AAA auf AA+ gerated werden, bedeutet das lediglich von 24 Karat runter auf 23 Karat :-) aber da bekommt man praktisch wenig Zins, also nimm Italien, da sind 6,5 % sicher und kein Ärger mit Mietern....

  11. Vermietung einer WG - Preisfindung #11
    Unregistriert
    @ toto

    "ich plane, meine ETW als 2er WG zu vermieten (2 Zimmer, Küche, Diele Bad). Nun habe ich gelesen, dass es nicht rechtens ist, für eine WG mehr Miete zu verlangen als normal. Dann frage ich mich aber, wo der Vorteil bei der Vermietung als WG liegt?"

    du kannst die höhe der miete völlig frei selbst festlegen - die frage ist nur, ob du dann mieter findest.
    "nicht rechtens" ist eine miete, die höher ist als "normal" nur dann, wenn's mietwucher ist - dazu gehört aber mehr als einfach nur "teuer", unter anderem nämlich die ausnutzung der notsituation eines mieters.

    je mehr personen in einer wohnung in einer wohnung leben, desto stärker wird sie abgenutzt - zumindest theoretisch (in der praxis schaffen's auch einzelne mieter dir 'ne wohnung innerhalb kürzester zeit kaputtzuwohnen während ganze grossfamilien eine wohnung durch liebevolle schönheitsreparaturen, perfekt ausgeführte kleinreparaturen etc. möglicherweise eine wohnung sogar noch aufwerten).

    will heissen: du kannst durchaus mit guten argumenten von einem pärchen oder einer WG mehr miete verlangen als von einem single - wie gesagt, immer vorausgesetzt du findest jemand der bereit ist diese miete dann zu zahlen.

    "Außerdem überlege ich wie mit Strom & Gas zu verfahren ist. Ist es sinnvoll, die Verträge auf mich laufen zu lassen, und pauschal an die WG zu berechnen?"

    absolut NICHT!!! pauschalen sind immer riskant, es gibt nur wenig fälle in denen sie sinnvoll sind (und abgesehen davon auch erlaubt - es gilt ja die betriebskostenverordnung).
    hat die wohnung denn keinen eigenen stromzähler? kann ich kaum glauben, sowas ist heutzutage eher selten.
    lass die WG ihren eigenen vertrag mit dem versorger machen - dann können sie auch selbst aussuchen ob sie lieber öko-strom haben wollen oder konventionellen usw.

    ansonsten gehe wie normal vor: ganz normale vorauszahlung, ganz normale betriebskostenabrechnung. wie die das dann innerhalb der WG abrechnen, muss dich nicht interessieren, das sollen die mal schön untereinander ausklamüsern wie es ganze heerscharen von zusammenlebenden pärchen, familien etc. auch schaffen. wenn die zimmer unterschiedlich gross sind, werden sie vermutlich ohnehin auch schon die kaltmiete nicht zwingend 50:50 aufteilen.

    ausnahme: du vermietest einzelne zimmer. das würd ich an deiner stelle aber schön unterlassen, macht nämlich nichts als ärger und zusätzliche arbeit.

    ansonsten hab ich sowohl als ex-WG-bewohnerin als auch als "WG-vermieterin" diverse erfahrungen gemacht, zum glück eigentlich nie schlechte. grob gesprochen gibt's 2 möglichkeiten:

    a) beide WG-bewohner stehen als vollwertige mieter im mietvertrag.
    das hat für dich den vorteil, dass du eventuelle schulden auch bei beiden unabhängig von einander in voller einklagen kannst (wenn also z.b. der eine in hartz4 fällt, kannst du die volle miete beim anderen holen).
    umgekehrt hat's den nachteil dass, wenn einer von beiden ausziehen möchte, BEIDE den mietvertrag kündigen müssen - ebenso wie du, wenn du kündigen willst, auch beiden kündigen musst. das kann zum problem werden, wenn einer der beiden "spurlos verschwindet".

    b) einer von beiden wird hauptmieter und macht mit dem anderen einen vertrag zur untermiete (das musst du natürlich im vertrag erlauben).
    dann hast du nur einen ansprechpartner, aber auch nur einen bei dem du einklagen kannst. und du hast keinen einfluss darauf, wer der untermieter ist, bekommst möglicherweise noch nicht mal mehr mit wenn sich da was ändert, denn das entscheidet dann dein hauptmieter.

    und bedenke:
    eine 2er-WG ist im prinzip doch auch nicht anders wie wenn du ein pärchen einziehen lässt, also ich seh da keinen grossen unterschied (ausser vielleicht bezüglich eventueller nächtlicher ruhestörung durch schlafzimmeraktivitäten - die haste aber auch bei WGs).

    meine empfehlung wäre also:
    beide mieter (egal ob nun pärchen oder WG) in den mietvertrag und dann, falls jemand einzeln ausziehen will, lieber kulant sein und evtl. den mietvertrag ergänzen / einen nachtrag machen.
    betriebskostenvorauszahlung und abrechnung nach betriebskostenverordnung wie du's bei jeder anderen wohnung auch machen würdest - sollen die selbst schauen wie sie's aufteilen, wenn sie's nicht aus 'ner gemeinsamen WG- / haushaltskasse zahlen.

    loschdi

  12. Vermietung einer WG - Preisfindung #12
    loschdi hat es sehr ausführlich und korrekt dargestellt, allerdings solltest du wissen, das es unter Mietwucher landläufig die Situation verstanden wird, dass der Mietvertrag mit Blick auf vergleichbaren Wohnraum zu einem weit überdurchschnittlichen Mietpreis abgeschlossen wird.

    Zu unterscheiden sind aber folgende beiden Fälle:
    die Mietpreisüberhöhung, hinsichtlich der der Vermieter eine Ordnungswidrigkeit begeht (§ 5 Wirtschaftsstrafgesetz)
    der Mietwucher, hinsichtlich dessen der Vermieter einen Straftatbestand begeht (Strafgesetzbuch).

    Der Tatbestand des Mietwuchers liegt vor, wenn die vereinbarte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 50 % übersteigt (im gewerblichen Bereich ist die Rechtsprechung uneinheitlicher, häufig wird als Kriterium eine Überhöhung um 100 % genannt). Die Miete steht dann in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung des Vermieters.
    Zusätzlich hat eine Zwangslage des Mieters vorzuliegen, die vom Vermieter zur Erzielung einer überhöhten Miete ausgenutzt wurde.

  13. Vermietung einer WG - Preisfindung #13
    Tipp: Um mehr über WG-Probleme zu erfahren, genügt ein Blick in's Mieterforum.

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