Wohnung vermieten trotz EV?

Diskutiere Wohnung vermieten trotz EV? im Mietvertrag über Wohnraum Forum im Bereich Mieter- und Vermieterforum; Hallo, ich bin neu hier und hoffe das mit jemand bei folgendem Problem helfen kann: Bisher habe ich in meiner EGT gewohnt, möchte diese aber ...


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  1. Wohnung vermieten trotz EV? #1

    Wohnung vermieten trotz EV?

    Hallo,
    ich bin neu hier und hoffe das mit jemand bei folgendem Problem helfen kann:

    Bisher habe ich in meiner EGT gewohnt, möchte diese aber vermieten. Ich habe auch einen Mieter gefunden mit dem ich mich gut einigen kann, allerdings habe ich einen Bonitäts-check durchführen lassen der mir folgendes sagt:
    Zur Person liegen Auffälligkeiten vor.

    Eidesstattliche Versicherung
    Schuldnerverzeichniseintrag vom 17.05.2011
    Aktenzeichen: xxxxx011
    Amtsgericht: xxx xxx


    Ankündigung Restschuldbefreiung
    Insolvenzeneintrag vom 04.06.2010
    Aktenzeichen: xxxxxx08
    Amtsgericht: xxxxx


    Aufhebung des Insolvenzverfahrens / Beginn der Wohlverhaltensperiode
    Insolvenzeneintrag vom 16.07.2010
    Aktenzeichen: 1xxxxxx
    Amtsgericht: xxxxx

    Als ich heute den Mann darauf ansprach, erklärte er mir er sei früher im Immobiliengeschäft gewesen und wär insolvent gegangen. Das komische ist, er hat mir bereitwillig seine Unterlagen gezeigt in denen das Datum 2006-2007 ist. Bei meinem Check sind die Einträge ja relativ neu (vielleicht aufgrund Wohnortwechsels?).

    Der Mann hat momentan eine neue Firma und kommt mir vom menschlichen recht vertrauensvoll rüber. Haben die Eintragungen überhaupt etwas mit seiner Zahlungsmoral zu tun? Ich meine Pleite gehen heisst ja nicht, dass man nicht pünktlich gezahlt hat... würdet Ihr mir von dem Vertrag abraten und warum? Was kann denn schlimmstenfalls passieren; ich habe vereinbart dass ich die 3KM Kaution komplett vor der Schlüsselübergabe bekäme, um mich wenigstens ein bischen abzusichern...

    Was gäbe es noch für Möglichkeiten sich abzusichern? Evtl. eine Bürgschaft?

    Danke schonmal für eure Hilfe,

    Dennis B.

    •   



       

  2. Wohnung vermieten trotz EV? #2
    Zitat Zitat von Burner Beitrag anzeigen
    Ich meine Pleite gehen heisst ja nicht, dass man nicht pünktlich gezahlt hat...
    Ach nein ? Wie wird man denn Deiner Meinung nach pleite ?

    Zitat Zitat von Burner Beitrag anzeigen
    würdet Ihr mir von dem Vertrag abraten
    Ja, allerdings.

    Zitat Zitat von Burner Beitrag anzeigen
    Was kann denn schlimmstenfalls passieren
    Och, eigentlich nicht viel. Im schlimmsten Fall Mietrückstände, Kosten für Räumungsklage, Renovierungsarbeiten usw. Aber kein Problem, wenn man locker ein paar Tausend Euro verkraften kann.
    Zitat Zitat von Burner Beitrag anzeigen

    Was gäbe es noch für Möglichkeiten sich abzusichern? Evtl. eine Bürgschaft?
    Es gibt sonst keine Möglichkeiten.

  3. Wohnung vermieten trotz EV? #3
    Zitat Zitat von Burner Beitrag anzeigen
    Bei meinem Check sind die Einträge ja relativ neu (vielleicht aufgrund Wohnortwechsels?).
    das wär mir neu, das ein wohnortwechsel da was ändern würde...
    ich tippe eher drauf dass es da neuere probleme gibt.

    Zitat Zitat von Burner Beitrag anzeigen
    Der Mann hat momentan eine neue Firma ...
    was denn für eine?
    hast du die mal gecheckt? internet-einträge etc.?
    wenn's 'ne gmbh ist auch die bilanzen?

    Zitat Zitat von Burner Beitrag anzeigen
    Haben die Eintragungen überhaupt etwas mit seiner Zahlungsmoral zu tun? Ich meine Pleite gehen heisst ja nicht, dass man nicht pünktlich gezahlt hat...
    nö, solche eintragungen haben natürlich garnichts mit zahlungsmoral zu tun *augenroll* - vielleicht auch nur mit zahlungs-UNFÄHIGKEIT. kommt blöderweis für den gläubiger aufs gleiche raus...

    Zitat Zitat von Burner Beitrag anzeigen
    würdet Ihr mir von dem Vertrag abraten und warum?
    definitiv JA. wenn der mann 'ne insolvenz an der backe hat und dir erzählt er hätte 'ne neue firma, dann stimmt da was nicht, sprich: er lügt dich an.

    Zitat Zitat von Burner Beitrag anzeigen
    Was kann denn schlimmstenfalls passieren; ich habe vereinbart dass ich die 3KM Kaution komplett vor der Schlüsselübergabe bekäme, um mich wenigstens ein bischen abzusichern...
    abgesehen davon, dass du hier massenhaft fälle nachlesen kannst, in denen die 3KM kaution schon bei nicht-insolventen mietern nicht ausreichen (weil zu mietschulden auch noch betriebskosten-nachzahlungen und schäden hinzukommen, von räumungsklagen etc. ganz zu schweigen, die diesen betrag BEI WEITEM übersteigen können, weil sowas sich durchaus locker über ein jahr hinziehen kann, in dem du dann garkeine miete kriegst)...
    lass dir doch einfach mal namen und telefonnummer seines insolvenzverwalters geben und red mal mit dem, dann siehst du klarer.

    Zitat Zitat von Burner Beitrag anzeigen
    Was gäbe es noch für Möglichkeiten sich abzusichern? Evtl. eine Bürgschaft?
    eine bürgschaft bezüglich miete darf die 3KM auch nicht übersteigen, das ist gesetzlich vorgegeben (darfst du dir gerne selbst unter dem stichwort "mietsicherheit" ergoogeln), es kann dir da sogar passieren dass du, wenn du dich auf sowas einlässt, hinterher ohne einen cent kaution dastehst.

    mein rat:
    lass die finger davon.
    und glaub bloss nicht, dass jemand der "vertrauenswürdig" rüberkommt das auch tatsächlich ist. das ist ja genau die masche, die von mietnomaden, wohnungszerstörern und betrügern gefahren wird.
    red mit seinem insolvenzverwalter.
    check die neue firma, wenigstens im internet. wenn's 'ne gmbh ist, kannst du im internet auch die bilanzen checken.

    wenn du trotzdem an ihn vermieten möchtest hoffe ich für dich, dass du 20.000 bis 30.000 euro problemlos verkraften kannst. 25.000 euro ist der höchste schaden, den mieter bei uns schon hinterlassen haben (vom gericht bestätigt), und die waren nicht insolvent, es gab nicht mal 'ne räumungsklage und die mietrückstände waren grad mal 2 monate. trotzdem haben wir davon bis heute keinen cent gesehen, diese mieter arbeiten nicht mehr und tönen in kneipen rum, dass sie auch nicht mehr arbeiten gehen werden, weil sie ja dann alles ihren gläubigern (wir sind nicht die einzigen) geben müssten, also nichts davon hätten...

    wie risikofreudig und gutgläubig bist du denn?
    vergiss nicht: das ist kein roulette-spiel, bei dem ein riskanter einsatz einen entsprechend höheren gewinn verspricht! beim vermieten ist dein "gewinn" immer derselbe, du solltest also danach trachten das risiko gering zu halten.

  4. Wohnung vermieten trotz EV? #4
    mir fällt grad die reihenfolge deiner angaben auf, die ist ja sozusagen "falschrum".
    aktuell ist, dass der mann im mai diesen jahres seine EV abgegeben hat.
    also NACHDEM er schon privatinsolvenz angemeldet hatte, die restschuldbefreiung durchging (bzw. zumindest angekündigt wurde, was ja nicht dasselbe ist) und NACH beginn der "wohlverhaltensperiode"
    warum muss der gute mann nach schuldenbefreiung und "wohlverhaltensperiode" dann doch noch die EV abgeben?
    erschliesst sich mir nicht. würde mich massiv misstrauisch machen.

  5. Wohnung vermieten trotz EV? #5
    Ok Leute,
    vielen Dank schonmal für die Hilfe...

    •   



       


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