Guten Tag zusammen,
mein erster Beitrag hier und schon ein halber Roman...
Zur Geschichte, ich hoffe, das liest sich wer durch...
Ich habe vor kurzem ein MFH erworben. Das Objekt beinhaltet lt. Aufteilungsplan drei Wohnungen; die Wohnsituation ist wie folgt:
- Wohnung 1 bewohnt von Partei A, Mietzahlungen regelmäßig, und dem örtlichen Mietniveau entsprechend, möchten nach Eigentumsübergang auch dort bleiben;
- Wohnung 2 bewohnt von Eltern des Vorbesitzers, nennen wir sie Partei B; scheinbar (Nachforschung steht noch aus) kein Mietverhältnis, sondern ein Nutzungsrecht mit Nutzungsentschädigung an die Vorbesitzerin;
- Wohnung 3 bewohnt von Partei C, Mietzahlungen regelmäßig, und dem örtlichen Mietniveau entsprechend, möchten nach Eigentumsübergang auch dort bleiben.
Kurz erklärt: ich habe das Objekt als Geldanlage erworben und werde selbst nicht einziehen. Mieter A (Wohnung 1) und C (Wohnung 3) sind aus meiner Sicht ordentliche und gute Mieter; Mietverträge bekomme ich in Kürze. Ich plane dort auch keine Erhöhungen etc., so dass das halbwegs geregelt über die Bühne gehen dürfte.
Kompliziert wird es mit Partei B in Wohnung 2: die Eltern der Vorbesitzerin...
Sie bewohnen die größte Wohneinheit; der Sohn bewohnt zusätzlich einen als separat ausgewiesenen Raum, der eigentlich zur Wohnung 1 (von Partei A) gehört. Diese benötigen den Platz aber nicht; ich könnte den Raum aber sehr wohl als 1Zi-App. vermieten. Des Weiteren wird ein zur Wohnung von B gehöriger Kellerraum (wohl auch ohne schriftliche Grundlage) von der Vorbesitzerin als gelegentlicher Wohnraum/Lager genutzt.
Mein Ziel:
- ich möchte, dass die Partei B, also die Eltern der Vorbesitzerin, die Wohnung räumen. Ich strebe kein Mietverhältnis mit ihnen an; die Chemie wird da niemals stimmen... Wohnung 2 möchte ich daher (nach kleineren Sanierungsarbeiten) an neue Mieter vermieten.
- ob der Sohn von B im Appartment bleibt, hängt von der Gestaltung der Vertragsgrundlage ab. Meines Wissens gibt es aktuell keinen Mietvertrag.
- die Vorbesitzerin muss ebenfalls aus dem nicht als Wohnraum vorgesehenen Kellerraum (der zur Wohnung 2 gehört) raus. Dieser Verwendung muss ich als Besitzer/Vermieter ja zustimmen, nur ist in der Praxis der Nachweis wohl knifflig.
Meine Fragen:
- habt ihr Tipps für mich? Allgemeiner Natur? Bin für jede Hilfe dankbar.
- wie gehe ich mit der Nutzungsentschädigung um, die die Eltern (Partei B) an die Vorbesitzerin gezahlt haben? Ich muss denen doch einen MV anbieten können, den sie ablehnen (z.B. Mietzins an Obergrenze des ortsüblichen etc.)?
- wie würdet ihr vorgehen, wenn die Vorbesitzerin/ihre Eltern nicht den Kellerraum aufgeben will/wollen - ich kann mir ja kaum einfach Zutritt verschaffen und räumen, denn es ist ja der KR von Partei B...
- Sohn von B in "Appartment 4": Mietvertrag anbieten? Oder?
Vielen Dank schon mal vorab und
viele Grüße!






). Es gab zwei Eigentümer... und das Objekt besteht aus drei getrennten Einheiten. In einem ersten Termin war versucht worden, diese einzeln zu versteigern - vergeblich.