Müll in Kellergängen

Diskutiere Müll in Kellergängen im Mietvertrag über Wohnraum Forum im Bereich Mieter- und Vermieterforum; Was kann man tun, wenn die Mieter, trotz mehrfacher schriftlicher Aufforderung, Gegenstände aus den Kellergängen nicht entfernen. Nur wenige Gegenstände sind eindeutig einem Mieter zuzuordnen, ...


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  1. Müll in Kellergängen #1

    Müll in Kellergängen

    Was kann man tun, wenn die Mieter, trotz mehrfacher schriftlicher Aufforderung, Gegenstände aus den Kellergängen nicht entfernen. Nur wenige Gegenstände sind eindeutig einem Mieter zuzuordnen, einige nur auf der Basis von Vermutungen und viele gar nicht.

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  2. Müll in Kellergängen #2
    container bestellen und über betriebskosten abrechnen, wenn dies im mv vereinbart ist und vorher angekündigt wird. ansonsten als mieterschaden abrechnen, bei den gegenständen die einem mieter zuzuordnen werden können.

  3. Müll in Kellergängen #3
    Zitat Zitat von chapi2305 Beitrag anzeigen
    container bestellen und über betriebskosten abrechnen, wenn dies im mv vereinbart ist
    Ist die Umlage als Betriebskosten tatsächlich möglich, da sie ja nicht "laufend entstehen"?

    Und falls doch umlagefähig, wie wären sie zuzuordnen? Kosten der Straßenreinigung und Müllbeseitigung ("für die Müllabfuhr zu entrichtenden Gebühren" sind das ja eigentlich nicht); Kosten der Gebäudereinigung ("Kosten für die Säuberung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteile" ist auch nicht die richte Beschreibung für eine Entrümpelung).

  4. Müll in Kellergängen #4
    man kann dies schon als laufen ansehen, da in ein, zwei oder fünf jahren sich wieder gegenstände dort anhüfen können und schon kann man von laufend enstehenden kosten sprechen.

    Habe grade nochmal in meinen Unterlagen nachgelesen und folgendes gefunden:

    Kosten der Sperrmüllabfuhr sind zwar umlagefähig. Das entbindet den Vermieter jedoch nicht, (durch Hausmeister aufsicht) dafür Sorge zu sorgen, dass möglichst wenig Sperrmüll anfällt und die Verbraucher namhaft gemacht werden können, die primär kostenpflichtig sind.
    [LG Berlin GE 1998, 681: im Streitfall muss der Vermieter diesbezügliche Anstrengungen darlegen.]

    Also heißt für mich, die Sachen die klar einem Mieter zugeordnet werden könnnen, hat dieser auch zu tragen. Da du offensichtlich der sogenannten Hausmeisteraufsicht durch mehreren schriftlichen Aufforderungen nachgekommen bist, das es deine Absicht war, so wenig Sperrmüll aufkommen zu lassen wie möglich. Folgedessen, würde ich den "Rest" über BK - Müllabfuhr abrechnen.....

    Ich hoffe ich konnte dir ein wenig helfen....

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