mahnfristen
Diskutiere mahnfristen im Mietvertrag über Wohnraum Forum im Bereich Mieter- und Vermieterforum; hallo- ich bin neu in diesem forum und habe zwei fragen. 1. frage: ich habe an einen ausgezogenen mieter eine nachforderung, die ich nicht zu ...
- 27.02.2012 16:15 mahnfristen #1
mahnfristen
hallo-
ich bin neu in diesem forum und habe zwei fragen.
1. frage:
ich habe an einen ausgezogenen mieter eine nachforderung, die ich nicht zu vertreten habe. nach gescprächen,eingeschriebenen mahnungen und automatisiertem mahnbescheid, den der mieter erwartungsgemäss korrekt abgelehnt hat, möchte ich jetzt den betreffenden betrag einklagen.
wie lange habe ich (nach dem abgelehnten mahnbescheid) zeit bis zur klageerhebung?
2.frage:
in diesem forum wurde geschrieben, dass ein mieter die nebenkostenvorauszahlungen auch für viele zurückliegende jahre zurückfordern könne, wenn er keine nebenkostenabrechnung bekommen habe.
im mietvertrag ist festgelegt, dass der mieter eine betriebskostenvorauszahlung leistet und die betriebskosten jährlich abgerechnet werden.
ich kann mir in diesem fall vorstellen, dass eine fehlende abrechnung eine rückforderung für einige jahre (ich würde 3 jahre annehmen)- aber z.b. auch für 10 jahre?
vielen dank im voraus für antworten.
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mahnfristen
- 27.02.2012 21:45 mahnfristen #2
Zur Rückforderung:
Das war neulich Thema in einem anderen Thread. Ich meine, dort wurde gesagt, dass Ansprüche auf Nebenkostenabrechnungen nach 3 Jahren verjähren, gerechnet ab dem letzten Tag der Fälligkeit.
Also Abrechnungsjahr 2008 (01.01.-31.12.), Vermieter hat also Zeit bis 31.12.2009 gehabt. Dies ist dann ab dem 01.01.2013 verjährt.
- 29.02.2012 15:55 mahnfristen #3hallo barney- danke für deine antwort.
ich habe die letzten 50 seiten in diesem forum durchgesehen und nichts hinsichtlich von "verspäteten nachforderunggen, dieren verspätung der nachforderer nicht zu vertreten hat", gefunden.
nach meiner ansicht habe ich durch einen ncht widersprochenen mahnbescheild, der nach meiner ansicht auch zeitgerecht beantragt wurde ( innerhalb eines monats nachdem die nachforderung an mich berechtigterweise gestellt wurde). eine neue frist zum laufen gebracht, die vielleicht ? 3 jahre? beträgt.
na ja, mal sehen ob ich irgendwo genaueres erfahre.
vielen dank noch einmal
navajo




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