Untermietvertrag
Diskutiere Untermietvertrag im Mietvertrag über Wohnraum Forum im Bereich Mieter- und Vermieterforum; Auch ich habe große Sorge, wegen einem Untermietvertrag, den meine nun 70 jährige Mieterin mit dem eigenen Sohn abgeschlossen hat. Meine Mieterin wohnt schon 2 ...
- 15.04.2012 18:19 Untermietvertrag #1
Untermietvertrag
Auch ich habe große Sorge, wegen einem Untermietvertrag, den meine nun 70 jährige Mieterin mit dem eigenen Sohn abgeschlossen hat. Meine Mieterin wohnt schon 2 Jahrzehte in der Wohnung und mit Ihr der durstige erwachsene Sohn. Andere Mieter erzählte mir, dass diese alte Mieterin mit dem Sohn einen Untermietvertrag abgeschlossen habe zu monatlich Euro 50.--- Es handelt sich um eine 2 Zimmerwohnung, der Sohn schläft im Wohnzimmer auf der Couch. Vermietet sei das Wohnzimmer, das Schlafzimmer habe sie sich für Wohnen und Schlafen eingerichtet.
Was ist wenn diese alte Dame in ein Pflegeheim muss oder gar stirbt. Muss ich dann deren Sohn um monatlich Euro 50.--Miete in der Wohnung belassen, da er ja einen Mietvertrag hat (mit der Mutter) Mit mir hat er ja keinen Mietvertrag. Er hat sich auch beim Einwohnermeldeamt auf diese Wohnung angemeldet.
Mit der Mieterin habe ich einen Mietvertrag momatlich Euro 300 Kaltmiete.
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Untermietvertrag
- 16.04.2012 09:18 Untermietvertrag #2
Untermietvertrag
Kann mir denn niemand sagen, was ist, wenn meine Alte Hauptmieterin verstirbt. Erlischt dann der Untermietvertrag den diese nit dem Sohn abgeschlossen hat und muss der Sohn dann raus. Für mich ist klar, dass ein normaler Mietvertrag nicht erlischt, wenn ich als Vermieter sterbe.
Aber was ist mit diesem Untermietvertrag, ich kann den Sohn doch nicht um Euro 50.-ntl im Wohnzimmer der 2 Zimmerwohnung wohnen lassen. Da kann ich diese Wohnung nicht mehr zu einem nornalem Mietpreis vermieten.
- 16.04.2012 09:36 Untermietvertrag #3
Wenn die Mieterin stirb, erbt/tritt der Sohn in den Mietvertrag ein, da er bereits mit in der Wohnung wohnt. Er hat jedoch ein Sonderkündigungsrecht von 4 Wochen. Wenn er das nicht nutzt kann er in der Wohnung bleiben, das wäre auch ohne Untermietvertrag so. Du kannst versuchen ihn einen aktuellen Mietvertrag unterschreiben zu lassen, jedoch muss er das nicht machen, da er aufgrund des Erbfalles in den alten Mietvertrag eintritt.
- 16.04.2012 09:48 Untermietvertrag #4Die 50 Euro stehen nicht dir, sondern dem Vertragspartner des Sohnes zu.ich kann den Sohn doch nicht um Euro 50.-ntl im Wohnzimmer der 2 Zimmerwohnung wohnen lassen.
Du bist nicht Vertragspartner des Sohnes.
Du bist Vertragspartner der Mutter.
Wenn die Mutter stirbt, wird der Erbe dein Vertragspartner und gleichzeitig wird der Erbe der (Unter-)Vermieter des Sohnes.
Der Sohn müsste also 50 Euro an sich selbst zahlen und dann die (Haupt-)Miete an dich (vermutlich mehr als 50 Euro).
Gruß,
Christian
- 16.04.2012 21:52 Untermietvertrag #5
Untermietvertrag
Ich danke Euch sehr für die Antworten. Hiermit geht es mit besser. Ich hatte Bedenken, dass der Sohn dann um monatlich 50 Euro in der Wohnung bleiben würde. Die Hauptmietemit dessen Mutter, also meiner Mieterin sind Euro 300.--monatlich.
Danke an Euch. Mir ist die Sache nun klar.
- 17.04.2012 08:32 Untermietvertrag #6
- 17.04.2012 09:04 Untermietvertrag #7
- 17.04.2012 10:30 Untermietvertrag #8
HÄ???

Wenn das Mietverhältnis vom Erben nicht fortgesetzt wird braucht der Vermieter kein Sonderkündigungsrecht. Wem sollte er dann auch kündigen?
(Falls Du Dich grad´ auf den letzten Satz des §564 beziehst, musst Du das m. E. in Verbindung mit 563 & 563a betrachten. Ein Ehegatte oder ein weitere Hauptmieter wurden hier jedoch nicht genannt).
Übrigens beginnt diese Frist für den Vermieter mit der Kenntnisnahme des Erbfalls.
- 17.04.2012 12:41 Untermietvertrag #9
Ok hast Recht, aber das Sonderkündigungsrecht des Mieters gilt auch für im Haushalt lebende Kinder:
....(2) Leben in dem gemeinsamen Haushalt Kinder des Mieters, treten diese mit dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis ein.....
Und es ist unerheblich wie alt die Kinder sind, dass hatten wir nämlich erst vor nem halben Jahr, dass der Sohn (41) der Mieter, die beide innerhalb von 2 Monaten verstorben sind mit diesen zusammen in der Wohnung gelebt hat und nun das Mietverhältnis übernommen hat.
- 17.04.2012 13:03 Untermietvertrag #10..., wenn nicht der Ehegatte eintritt.
Damit passt das m. E. hier nicht ganz ... wobei wir hier mittlerweile von Spitzfindigkeiten reden, die dem TE nicht wirklich weiterhelfen. Der Sohn wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zumindest Miterbe sein - und mittels welchem § er letztlich in den Mietvertrag eintritt spielt höchsten für die Frage nach der Begründung einer dann auszusprechenden Kündigung eine Rolle ... also ungelegte Eier.
Ich habe lediglich interveniert, weil sich Deine Aussage zu diesem 4-wöchigen Sonderkündigungsrecht so anhörte, als ob es eine 4-wöchige Kündigungsfrist wäre ... und dem ist halt nicht so.
Untermietvertrag
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