+ Antworten + Neues Thema erstellen
Ergebnis 1 bis 10 von 10


Untermietvertrag

Diskutiere Untermietvertrag im Mietvertrag über Wohnraum Forum im Bereich Mieter- und Vermieterforum; Auch ich habe große Sorge, wegen einem Untermietvertrag, den meine nun 70 jährige Mieterin mit dem eigenen Sohn abgeschlossen hat. Meine Mieterin wohnt schon 2 ...

  1. Untermietvertrag #1
    Gast 2
    Standardavatar

    Untermietvertrag

    Auch ich habe große Sorge, wegen einem Untermietvertrag, den meine nun 70 jährige Mieterin mit dem eigenen Sohn abgeschlossen hat. Meine Mieterin wohnt schon 2 Jahrzehte in der Wohnung und mit Ihr der durstige erwachsene Sohn. Andere Mieter erzählte mir, dass diese alte Mieterin mit dem Sohn einen Untermietvertrag abgeschlossen habe zu monatlich Euro 50.--- Es handelt sich um eine 2 Zimmerwohnung, der Sohn schläft im Wohnzimmer auf der Couch. Vermietet sei das Wohnzimmer, das Schlafzimmer habe sie sich für Wohnen und Schlafen eingerichtet.
    Was ist wenn diese alte Dame in ein Pflegeheim muss oder gar stirbt. Muss ich dann deren Sohn um monatlich Euro 50.--Miete in der Wohnung belassen, da er ja einen Mietvertrag hat (mit der Mutter) Mit mir hat er ja keinen Mietvertrag. Er hat sich auch beim Einwohnermeldeamt auf diese Wohnung angemeldet.

    Mit der Mieterin habe ich einen Mietvertrag momatlich Euro 300 Kaltmiete.

  2.   

    Untermietvertrag


  3. Untermietvertrag #2
    Gast 2
    Standardavatar

    Untermietvertrag

    Kann mir denn niemand sagen, was ist, wenn meine Alte Hauptmieterin verstirbt. Erlischt dann der Untermietvertrag den diese nit dem Sohn abgeschlossen hat und muss der Sohn dann raus. Für mich ist klar, dass ein normaler Mietvertrag nicht erlischt, wenn ich als Vermieter sterbe.
    Aber was ist mit diesem Untermietvertrag, ich kann den Sohn doch nicht um Euro 50.-ntl im Wohnzimmer der 2 Zimmerwohnung wohnen lassen. Da kann ich diese Wohnung nicht mehr zu einem nornalem Mietpreis vermieten.

  4. Untermietvertrag #3
    Wenn die Mieterin stirb, erbt/tritt der Sohn in den Mietvertrag ein, da er bereits mit in der Wohnung wohnt. Er hat jedoch ein Sonderkündigungsrecht von 4 Wochen. Wenn er das nicht nutzt kann er in der Wohnung bleiben, das wäre auch ohne Untermietvertrag so. Du kannst versuchen ihn einen aktuellen Mietvertrag unterschreiben zu lassen, jedoch muss er das nicht machen, da er aufgrund des Erbfalles in den alten Mietvertrag eintritt.

  5. Untermietvertrag #4
    ich kann den Sohn doch nicht um Euro 50.-ntl im Wohnzimmer der 2 Zimmerwohnung wohnen lassen.
    Die 50 Euro stehen nicht dir, sondern dem Vertragspartner des Sohnes zu.
    Du bist nicht Vertragspartner des Sohnes.
    Du bist Vertragspartner der Mutter.
    Wenn die Mutter stirbt, wird der Erbe dein Vertragspartner und gleichzeitig wird der Erbe der (Unter-)Vermieter des Sohnes.
    Der Sohn müsste also 50 Euro an sich selbst zahlen und dann die (Haupt-)Miete an dich (vermutlich mehr als 50 Euro).

    Gruß,
    Christian

  6. Untermietvertrag #5
    Gast 2
    Standardavatar

    Untermietvertrag

    Ich danke Euch sehr für die Antworten. Hiermit geht es mit besser. Ich hatte Bedenken, dass der Sohn dann um monatlich 50 Euro in der Wohnung bleiben würde. Die Hauptmietemit dessen Mutter, also meiner Mieterin sind Euro 300.--monatlich.
    Danke an Euch. Mir ist die Sache nun klar.

  7. Untermietvertrag #6
    Zitat Zitat von GSR600 Beitrag anzeigen
    ... Er hat jedoch ein Sonderkündigungsrecht von 4 Wochen.
    Äähh ... Nö!

    Laut §564 BGB haben beide Parteien das Recht, den Mietvertrag innerhalb eines Monats außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen.

    Ich finde, daß macht schon einen Unterschied.

  8. Untermietvertrag #7
    Zitat Zitat von Papabär Beitrag anzeigen
    Äähh ... Nö!

    Laut §564 BGB haben beide Parteien das Recht, den Mietvertrag innerhalb eines Monats außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen.

    Ich finde, daß macht schon einen Unterschied.
    Aber nur wenn das Mietverhältnis vom Erben nicht fortgesetzt wird, kann der Vermieter vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen. Davon gehe ich aber im Fall des TE nicht aus.

  9. Untermietvertrag #8
    Zitat Zitat von GSR600 Beitrag anzeigen
    Aber nur wenn das Mietverhältnis vom Erben nicht fortgesetzt wird, kann der Vermieter vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen. Davon gehe ich aber im Fall des TE nicht aus.
    HÄ???

    Wenn das Mietverhältnis vom Erben nicht fortgesetzt wird braucht der Vermieter kein Sonderkündigungsrecht. Wem sollte er dann auch kündigen?

    (Falls Du Dich grad´ auf den letzten Satz des §564 beziehst, musst Du das m. E. in Verbindung mit 563 & 563a betrachten. Ein Ehegatte oder ein weitere Hauptmieter wurden hier jedoch nicht genannt).

    Übrigens beginnt diese Frist für den Vermieter mit der Kenntnisnahme des Erbfalls.

  10. Untermietvertrag #9
    Ok hast Recht, aber das Sonderkündigungsrecht des Mieters gilt auch für im Haushalt lebende Kinder:

    ....(2) Leben in dem gemeinsamen Haushalt Kinder des Mieters, treten diese mit dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis ein.....

    Und es ist unerheblich wie alt die Kinder sind, dass hatten wir nämlich erst vor nem halben Jahr, dass der Sohn (41) der Mieter, die beide innerhalb von 2 Monaten verstorben sind mit diesen zusammen in der Wohnung gelebt hat und nun das Mietverhältnis übernommen hat.

  11. Untermietvertrag #10
    Zitat Zitat von GSR600 Beitrag anzeigen
    ....(2) Leben in dem gemeinsamen Haushalt (lt. Abs. 1 bezogen auf d. Ehegatten) Kinder des Mieters, treten diese mit dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis ein.....
    ..., wenn nicht der Ehegatte eintritt.

    Damit passt das m. E. hier nicht ganz ... wobei wir hier mittlerweile von Spitzfindigkeiten reden, die dem TE nicht wirklich weiterhelfen. Der Sohn wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zumindest Miterbe sein - und mittels welchem § er letztlich in den Mietvertrag eintritt spielt höchsten für die Frage nach der Begründung einer dann auszusprechenden Kündigung eine Rolle ... also ungelegte Eier.

    Ich habe lediglich interveniert, weil sich Deine Aussage zu diesem 4-wöchigen Sonderkündigungsrecht so anhörte, als ob es eine 4-wöchige Kündigungsfrist wäre ... und dem ist halt nicht so.


Untermietvertrag

Ähnliche Themen zu Untermietvertrag


  1. Untermietvertrag für Schwester: Die Schwester meines Mannes wohnt vorübergehend bei uns nun unsre Frage kann mein Mann ihr nen Untermietvertrag machen für das Arbeitsamt?? oder geht das nicht wegen Familie...



  2. Vermietung und Untermietvertrag + Verstrickungen: Erst einmal Hallo an alle ! Ich versuche einmal den Sachverhalt zu schildern und die Fakten so deutlich wie möglich darzustellen: Partei "A" = Hauptmieter Partei "B"...



  3. Frage zu Untermietvertrag/Hauptmietvertrag: Hallo, ich ziehe nächsten Monat mit meinem Freund zusammen, nächste Woche treffen wir uns mit dem Vermieter um den Vertrag zu unterzeichnen. Da ich vor einigen Jahren...



  4. Rücktritt vom Untermietvertrag: Hallo Forum, Ich bin Hauptmieter in einer 4 Mann WG in Wien. Wir haben uns nach verzeifelter Suche für jemanden entschieden, den man als Notlösung bezeichnen würde =( ...



  5. Untermietvertrag mit Freundin: Hi, ich bewohne seit März mit meiner Freundin eine ca. 70m² große 2-Raumwohnung. Zuerst standen wir beide im Mietvertrag, jedoch habe ich das nachträglich aus steuerlichen...


Besucher kamen mit folgenden Begriffen auf die Seite:

hauptmieter stirbt

hauptmieter stirbt untermieter

hauptmieter stirbt was passiert mit untermieter

mieter stirbt untermieter 10 jahre

mein sohn will als untermieter bei uns wohnung bleiben geht das

untervermietung mieter tot

mieter gleichzeitig miterbe

was wenn ich untermieter bin und gehen muss

kinder bleiben in wohnung wenn hauptmieter stirbt

darf mein sohn in der wohnung bleiben

untermiete mieter stirbt

der mietvertrag läuft auf mich aber nicht auf meiner freundin.was passiert wenn ich sterbe

mieter verstirbt sohn bleibt wohnen

mieter stirbt darf lebensgefährte in der wohnung bleiben

untermietvertrag mehrere hauptmieter

darf in wohnung bleiben wenn mieter verstirbt

kann sohn in der wohnung bleiben

hauptmieter stirbt und was ist mit untermieter

untermieter hauptmieter stirbt

was passiert mit dem Untermieter wenn der Hauptmieter stirbt

hauptmieterin stirbt was passiert mit dem untermieter

was passiert mit untermieter wenn hauptmieter stirbt

mietvertrag hauptmieter verstorben lebensgefährte wohnt weiter in

mietvertrag bei tod untermieter

was wenn der hauptmieter stirbt