Dämmung obere Geschossdecke

Diskutiere Dämmung obere Geschossdecke im Modernisierung und Sanierung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Ich habe folgende Fragen dazu: 1.) welche Branchen sind befähigt diese Arbeiten durchzuführen? 2.) Wer ist berechtigt den Nachweis der ordnungsgemäßen Dämmung nach der EnEV2009 ...


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  1. Dämmung obere Geschossdecke #1

    Dämmung obere Geschossdecke

    Ich habe folgende Fragen dazu:

    1.) welche Branchen sind befähigt diese Arbeiten durchzuführen?

    2.) Wer ist berechtigt den Nachweis der ordnungsgemäßen Dämmung nach der EnEV2009 auszustellen?

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  2. Dämmung obere Geschossdecke #2
    Zitat Zitat von klavikula Beitrag anzeigen
    Ich habe folgende Fragen dazu:

    1.) welche Branchen sind befähigt diese Arbeiten durchzuführen?

    2.) Wer ist berechtigt den Nachweis der ordnungsgemäßen Dämmung nach der EnEV2009 auszustellen?
    Ich denke mal befähigt sind Bau-Hauptgewerke Hochbau, Zimmerei oder Dachdecker.
    Wofür braucht man dafür einen Nachweis ? Ist der Nachweis denn nicht spätestens mit Vorlage der technischen Spezifikation des eingesetzten Materials erbracht ?
    (Im Neubau gilt erstmal Abnahme, aber das ist eine längere Geschicht...).

  3. Dämmung obere Geschossdecke #3
    Zitat Zitat von Pfeifdireins Beitrag anzeigen
    Ich denke mal befähigt sind Bau-Hauptgewerke Hochbau, Zimmerei oder Dachdecker.
    Wofür braucht man dafür einen Nachweis ? Ist der Nachweis denn nicht spätestens mit Vorlage der technischen Spezifikation des eingesetzten Materials erbracht ?
    (Im Neubau gilt erstmal Abnahme, aber das ist eine längere Geschicht...).

    Zu "Wofür braucht man dafür einen Nachweis ?" Lt. EnEV 2009 § 26a ist der Nachweis vorgeschrieben

    Zu "Ich denke mal befähigt sind Bau-Hauptgewerke Hochbau, Zimmerei oder Dachdecker." Habe ich auch gedacht - jedoch bestimmt nicht die EnEV 2009 in den §§ 21 und 29 wer befähigt und befugt ist den Nachweis auszustellen sondern das Landesbaurecht und hier kollidiert es zwischen Vorschriften.

  4. Dämmung obere Geschossdecke #4

    Dämmung

    Wenn man einen Ausweis nach EnEV 2009 § 26a hat, dann können die Mieter zumindest nicht behaupten, man zahle keine Miete, weil die Wohnung zu viel Heizung verbrauche.

  5. Dämmung obere Geschossdecke #5
    ...also befähigt ist der Dachdecker bestimmt.
    ...der § 26a schreibt dem gewerblichen Handwerk vor, den Ausweis auszustellen, wenn es von einem Unternehmer ausgeführt wurde.
    Mit einem u-wert-recher aus dem Internet lassen sich die erforderlichen 0.24 leicht ermitteln.
    Beispiel: 1 cm Zementputz, 20 cm Beton, 16 cm Dämmung a 035, Foto von der eingebauten Dämmung, Zollstock so davorgehalten, dass die 16 cm ablesbar sind.
    Foto ausdrucken,U-Wert-Berechnung und Gesetzestext dazuheften, per Einschreiben zum zweifelnden Mieter schicken.
    Habe ich was nicht verstanden ?
    Gruss,
    P

  6. Dämmung obere Geschossdecke #6
    Zitat Zitat von Ingerose Beitrag anzeigen
    Wenn man einen Ausweis nach EnEV 2009 § 26a hat, dann können die Mieter zumindest nicht behaupten, man zahle keine Miete, weil die Wohnung zu viel Heizung verbrauche.
    Wenn man diesen Ausweis nicht hat, macht eine solche Behauptung der Mieter aber auch nicht mehr Eindruck.

    Btw. ... wie berechnet sich denn der Verbrauch von Heizung? Fehlt da täglich ´n Stück Rohr oder wird die Anlage als ganzes stetig kleiner? Mir ist nämlich noch keine Veränderung aufgefallen

  7. Dämmung obere Geschossdecke #7
    @ klavikula:

    kommt ganz drauf an was genau du vor hast.
    du musst ja nicht zwingend das dach dämmen, wenn der dachboden (genauer: der dachboden-raum) nur lagerraum ist, reicht es völlig wenn du den dachboden-BODEN dämmst. und das ist nun wirklich keine grosse sache.

    Zitat Zitat von Pfeifdireins Beitrag anzeigen
    ...also befähigt ist der Dachdecker bestimmt.
    wenn's tatsächlich um's dach geht, wird man sich wohl erstmal an den dachdecker wenden, klar.
    es gibt aber auch andere (deutlich billigere) möglichkeiten wie gesagt.

  8. Dämmung obere Geschossdecke #8
    Zitat Zitat von klavikula Beitrag anzeigen
    ...
    jedoch bestimmt nicht die EnEV 2009 in den §§ 21 und 29 wer befähigt und befugt ist den Nachweis auszustellen sondern das Landesbaurecht und hier kollidiert es zwischen Vorschriften...
    ...im §21 sind die sogenannten "Energieberater" gemeint. Da gibts so Listen im Internet, vielleicht meinst du die ?
    Bin auch grade an der Dämmung der obersten Geschossdecke (Eigenbau)

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Dämmung obere Geschossdecke


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