Hallo!
Bin vor etwa 4 Jahren "gezwungenermaßen" (da ich meine Wohnung leider nicht verkaufen konnte) zum Vermieter geworden und hatte zum Glück bisher keinen großen Streß mit unserer Mieterin.
Jetzt hat sie fristgerecht gekündigt und nun bräuchte ich doch mal Rat.
Sie hat das eine oder andere neu bzw. umbauen lassen und zwar:
- in einem Zimmer den Boden gefliest,
- 2. Toilette im (eigenlich zu kleinen) Bad und neue Duschtüre,
- Waschbecken in der vorhandenen Toilette,
- neues Türschloß,
teilweise ohne uns zu vorher zu fragen oder wenigstens zu informieren. Hat uns zwar etwas geärgert, aber sie hatte uns in Aussicht gestellt, die Wohnung später zu kaufen, weshalb wir dies dann aktzeptiert haben.
Nun hat sie angedeutet, daß sie was für die Umbauten haben möchte.
Im Mietvertrag wurde vereinbart, daß die Wohnung wie übernommen wieder
zurückgegeben werden muß.
Theoretisch könnte ich doch nun den Rückbau verlangen oder?
Ich bin doch auch nicht verpflichtet hier irgendwas abzulösen, oder?
Wo kann ich dann hierzu den entsprechenden Gesetzestext finden, den ich ihr unter die Nase halten kann?
Und wie ist das dann mit der Abrechung? Sie hat zu Mitte Oktober gekündigt.
Die Wohnung ist in einem Mehrfamilienhaus, die Gesamtabrechnung erfolgt im Februar nächsten Jahres. Kann ich die Kaution solange einbehalten, bis die Gesamtabrechnung vorliegt?
Die Zählerstände in der Wohnung möchte ich natürlich zum Auszug ablesen lassen. Das macht eine externe Firma. Kann ich ihr die Kosten für die Zwischenablesung berechnen?
Fragen über Fragen - und ich wäre sehr dankbar für Antworten!!
Vielen Dank
leasmom

