Ablösen von Umbauten?

Diskutiere Ablösen von Umbauten? im Modernisierung und Sanierung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo! Bin vor etwa 4 Jahren "gezwungenermaßen" (da ich meine Wohnung leider nicht verkaufen konnte) zum Vermieter geworden und hatte zum Glück bisher keinen großen ...


+ Antworten + Neues Thema erstellen
Ergebnis 1 bis 2 von 2




  1. Ablösen von Umbauten? #1

    Ablösen von Umbauten?

    Hallo!
    Bin vor etwa 4 Jahren "gezwungenermaßen" (da ich meine Wohnung leider nicht verkaufen konnte) zum Vermieter geworden und hatte zum Glück bisher keinen großen Streß mit unserer Mieterin.
    Jetzt hat sie fristgerecht gekündigt und nun bräuchte ich doch mal Rat.
    Sie hat das eine oder andere neu bzw. umbauen lassen und zwar:
    - in einem Zimmer den Boden gefliest,
    - 2. Toilette im (eigenlich zu kleinen) Bad und neue Duschtüre,
    - Waschbecken in der vorhandenen Toilette,
    - neues Türschloß,
    teilweise ohne uns zu vorher zu fragen oder wenigstens zu informieren. Hat uns zwar etwas geärgert, aber sie hatte uns in Aussicht gestellt, die Wohnung später zu kaufen, weshalb wir dies dann aktzeptiert haben.
    Nun hat sie angedeutet, daß sie was für die Umbauten haben möchte.
    Im Mietvertrag wurde vereinbart, daß die Wohnung wie übernommen wieder
    zurückgegeben werden muß.
    Theoretisch könnte ich doch nun den Rückbau verlangen oder?
    Ich bin doch auch nicht verpflichtet hier irgendwas abzulösen, oder?
    Wo kann ich dann hierzu den entsprechenden Gesetzestext finden, den ich ihr unter die Nase halten kann?
    Und wie ist das dann mit der Abrechung? Sie hat zu Mitte Oktober gekündigt.
    Die Wohnung ist in einem Mehrfamilienhaus, die Gesamtabrechnung erfolgt im Februar nächsten Jahres. Kann ich die Kaution solange einbehalten, bis die Gesamtabrechnung vorliegt?
    Die Zählerstände in der Wohnung möchte ich natürlich zum Auszug ablesen lassen. Das macht eine externe Firma. Kann ich ihr die Kosten für die Zwischenablesung berechnen?
    Fragen über Fragen - und ich wäre sehr dankbar für Antworten!!
    Vielen Dank

    leasmom

    •   



       

  2. Ablösen von Umbauten? #2
    Hallo, prinzipiell hast du Recht, deine Mieterin kann froh sein, wenn du den Rückbau nicht von ihr verlangst, eine Anspruch dir gegenüber auf Kostenübernahme hast Sie durch ihr eigenmächtiges Verhalten verspielt. Ich denke du könntest IS24 was dazu finden da sind zu vielen Themen die nötigen Informationen zusammengestellt, oder guck mal im BauGB.

    •   



       


Ablösen von Umbauten?


Ähnliche Themen zu Ablösen von Umbauten?


  1. Wo erfährt man die Menge des umbauten Raums?: Hallo, Weiß das Bauamt wie groß der umbaute Raum meines Einfamilienhauses ist, oder wo bekomme ich das raus? Und wie erfahre ich die gehaue Kubikmeterzahl und...



  2. Umbauten im Ladenlokal: Hallo, ich habe in einem Mehrfamilienhaus ein Ladenlokal (Restaurant). Der Mieter möchte gern die Nutzung des Gastraumes optimieren, indem er einen Zugang zum...


Besucher kamen mit folgenden Begriffen auf die Seite:

umbau ladenlokal gaststätte