ein Neuling bittet um Hilfe

Diskutiere ein Neuling bittet um Hilfe im Müllentsorgung Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo, ich bin neu hier im Forum und falle gleich mit einer Bitte rein. Mein Vater ist bis Mai im Urlaub und die Mieter meinen ...


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  1. ein Neuling bittet um Hilfe #1

    ein Neuling bittet um Hilfe

    Hallo,
    ich bin neu hier im Forum und falle gleich mit einer Bitte rein. Mein Vater ist bis Mai im Urlaub und die Mieter meinen jetzt, dass sie nicht unter Aufsicht sind. Ich habe nun die Geschäfte meines Vaters übernommen. Ich habe 6 Mieter. Davon machen mir 2 massive Probleme.Die eine zahlt nicht und schuldet " Mieten + NK-Nachzahlung und der andere ist ein "Schwein". Nun zu meinem Problem
    Der eine Mieter lagert seinen Müll, Unrat, seine gelben Säcke mit Katzenfutterdosen im Keller und in der Garage. Ich habe ihn vor Weihnachten höflich aufgefordert, den Unrat zu beseitigen. Der Hausmeister rief mich heute an und teilte mir mit, das der Müll immer mehr wird. Wie kann ich nun vorgehen?? Ich möchte dem Mieter einen Brief schreiben und ihn auffordern, dass wenn er den Müll nicht entsorgt bis zum Tag xx, dass ich ihn dann kostenpflichtig beseitigen lasse. Kann ich das machen und wenn ja, wie schreibe ich diesen Brief am besten??

    Ich bitte um eure Hilfe, da ich in diesem Gebiet absolut neu bin und mich diese beiden Mieter noch meine letzten Nerven kosten werden.
    Danke

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  2. ein Neuling bittet um Hilfe #2
    Hallo breithine,

    "Ich habe nun die Geschäfte meines Vaters übernommen. Ich habe 6 Mieter."
    Du hast eine schriftliche Vollmacht?

    "Davon machen mir 2 massive Probleme.Die eine zahlt nicht und schuldet " Mieten + NK-Nachzahlung"
    Bitte genauer.

    "Der eine Mieter lagert seinen Müll, Unrat, seine gelben Säcke mit Katzenfutterdosen im Keller und in der Garage. Ich habe ihn vor Weihnachten höflich aufgefordert, den Unrat zu beseitigen.
    Wie kann ich nun vorgehen?? Ich möchte dem Mieter einen Brief schreiben und ihn auffordern, dass wenn er den Müll nicht entsorgt bis zum Tag xx, dass ich ihn dann kostenpflichtig beseitigen lasse. Kann ich das machen und wenn ja, wie schreibe ich diesen Brief am besten??"
    Ich würde ihm zunächst anbieten, ihn bei der Beseitigung dieses Problems zu unterstützen. Vielleicht hilft es, wenn Du psychologisch geschickt vorgehst.

    "Der Hausmeister rief mich heute an und teilte mir mit, das der Müll immer mehr wird."
    Und was macht der HM denn sonst noch so den lieben langen Tag lang?

    "Ich bitte um eure Hilfe, da ich in diesem Gebiet absolut neu bin und mich diese beiden Mieter noch meine letzten Nerven kosten werden."
    Und Deinen Vater erreichst Du nicht telefonisch?

  3. ein Neuling bittet um Hilfe #3
    Hallo breithine,

    ohne Vollmacht geht im Grunde erst einmal gar nichts.

    Zitat Zitat von breithine Beitrag anzeigen
    ...wie schreibe ich diesen Brief am besten??
    in den letzten Jahren hat sich Papier als geeignete Basis erwiesen.


    Zitat Zitat von breithine Beitrag anzeigen
    ... und mich diese beiden Mieter noch meine letzten Nerven kosten werden.
    Sicherlich möglich ... aber doch jetzt noch nicht, oder?

    Wenn es sich gleich um mehrere Müllsäcke handelt, scheint das ja der Abfall eines längeren Zeitraumes zu sein. In welchen Intervallen wird bei Euch der Müll abgeholt - und welches Volumen steht bereit? (= Frage Tonnenanzahl & -größe)

    Die Frage nach Detailangaben zu dem Mietzahlungsverweigerer wurde ja bereits gestellt ... dem schließe ich mich mal an.

  4. ein Neuling bittet um Hilfe #4
    Zitat Zitat von breithine
    Mein Vater ist bis Mai im Urlaub und die Mieter meinen jetzt, dass sie nicht unter Aufsicht sind. Ich habe nun die Geschäfte meines Vaters übernommen.
    Hi,

    also Probleme sehe ich eher bei der Bank, denn hier kannst du nicht einfach ohne Vollmacht zB persönlich am Schalter auf das Konto zugreifen. Was du zu Hause a`la Internet-Banking machst, das kann die Bank nicht überprüfen in dem Sinne.

    Bei den Mieter sehe ich hier keine so großen Probleme (oder seit ihr eine Firma ?), denn das der Sohn mal das ganz übernimmt ist jetzt nichts ungewöhnliches und die Mieter kennen dich ja sicherlich auch. Wenn nicht, dann hättest bzw solltest du dich erstmal vorstellen a`la Mieterrundbrief und hierzu musst du niemanden eine Vollmacht oder sowas vorlegen !
    und die Mieter meinen jetzt, dass sie nicht unter Aufsicht sind.
    Wo sind wir ? Im Kindergarten ? Sorry, darauf haben die Mieter kein Anrecht. Wichtig ist nur, das es einen Ansprechpartner gibt, also Hausverwaltung oder ggf du oder der Hausmeister oder irgendeine Person. Wie schon gesagt, Vorstellen a`la Mieterrundbrief wäre ganz sinnvoll gewesen.
    Die eine zahlt nicht und schuldet " Mieten + NK-Nachzahlung
    Die Miete hat prünktlich zu erscheinen, so wie es auch im Mietvertrag steht !

    Spätens hier musst du dich aber dem Mieter mal vorstellen, sodass hier der Mieter auch weis, das du hier nun das Sagen hast bzw für diese Angelegenheiten zuständig bist. Evtl also erst mal Rundmail schicken und einen Tag später dann die Abmahnung. Großzügig wie du bist, schreib ruhig auch rein, das du auf die Abmahngebühr einmalig verzichtest, aber um sofortige Aufklärung bittest. Setze hier trotzdem eine Frist.

    Sollte das keine Wirkung zeigen, dann musst du Abmahnen und der Ton sollte etwas schärfer werden. Ggf. auch darauf Hinweisen, das dies eine Kündigung zu folge haben kann und du dir Vorbehälst ggf. auch ein Inkossobüro oder einen Anwalt einzuschalten. Hier musst du aber reagieren !
    Der eine Mieter lagert seinen Müll, Unrat, seine gelben Säcke mit Katzenfutterdosen im Keller und in der Garage.
    Also Müll im Keller muss man nicht akzeptieren und denn dazu gibt es die Mülltonnen. Wobei die Frage nun wäre, handelt es sich um Hausmüll a`la Essenreste oder nur um Schrott ? Letzteres kann der Mieter machen wir er Lustig ist, solange das in seinem Abteil ist.

    Bei den Gelbensäcken ist das so eine Sache. Solange hier kein ungeziefer angelockt werden kann oder wird, denke ich das du dagegen nichts machen kannst. Trotzdem ist der Kellergang oder sowas nicht Bestandteil des Mietverrtages !

    Bei der Garage ist es das gleiche wie das eigene Kellerabteil, außer es handelt sich hier nur um einen Stellplatz.
    Ich möchte dem Mieter einen Brief schreiben und ihn auffordern, dass wenn er den Müll nicht entsorgt bis zum Tag xx, dass ich ihn dann kostenpflichtig beseitigen lasse
    Ja, kannst du machen, wenn das außerhalt seines Kellerabteils ist. Allerdings solltest du irgendwie ggf auch Nachweisen können, das es sich um den Müll dieses Mieter handelt.

    Anschreiben bzw ggf Abmahnen und darauf Hinweisen mit einer angemessenen Frist, das er bitte seinen Müll sofort entfernen möge, da ansonsten ihm die Entsorungskosten in Rechnung gestellt werden.

  5. ein Neuling bittet um Hilfe #5
    Hallo Breithine,

    das hier ...
    und hierzu musst du niemanden eine Vollmacht oder sowas vorlegen !
    ... sehe ich komplett anders.
    M.E. musst du schon nachweisen, daß dein Vater dich beauftragt hat. Sonst könnte ich ja auch den Mietern deines Vaters einen Brief schreiben ...

    Wichtig ist nur, das es einen Ansprechpartner gibt, also Hausverwaltung oder ggf du oder der Hausmeister oder irgendeine Person.
    Das ist m.E. total unwichtig. Grundsätzlich ist der, der im Mietvertrag als Vertragspartner steht, der Ansprechpartner. Dieser Ansprechpartner kann sich durch jemanden vertreten lassen (z.B. Hausmeister, hausverwaltung) - er MUSS es aber keinesfalls. Außerdem wage ich zu bezweifeln, daß der Vermieter (oder seine Vertreter) ständig erreichbar sein müssen.

    Bei den Gelbensäcken ...
    Da fällt mir spontan eine Geschichte ein: Ich hab mal ein Rotesauto gesehen, das auf einem Großenparkplatz stand. In dem Auto saß eine Alteoma, die einen Kleinendackel hatte, der einen Weißenschwanz hatte. Und genau dieser Dackel hat mal einen Gelbensack zerfleddert.

    Aber da es keine Gelbensäcke gibt, ist die Geschichte frei erfunden - genau wie der Begriff "Gelbesäcke".

    Gruß,
    Christian

  6. ein Neuling bittet um Hilfe #6
    Hallo Pharao,

    schön wieder von Dir zu lesen! Ich musste mich anfänglich erst dran gewöhnen, daß die einmal gelesenen Beiträge immer verschwinden, aber mit der Zeit ...



    Zum Thema: Theoretisch geht nix ohne Vollmacht. In der Praxis wird das sicherlich nicht das große Problem werden ... aber wenn´s zum Anwalt geht, dann muss die Vollmacht eben vorliegen.

  7. ein Neuling bittet um Hilfe #7
    also die gelben Säcke werden alle 4 Wochen abgeholt. Dazu stehen aber noch an bestimmten Stellen diese Container, wo die Säcke auch reingeschmissen werden können. Ich habe schon einige Male gebeten, dass sie die gelben Säcke ausserhalb des Kellerabteils entfernen. Die machen es einfach nicht. Die sind einfach zu faul dazu. Dementsprechend sieht auch die Wohnung aus. Da drinnen stinkt es nach Katzenurin. Leute, der Gestank ist widerlich. Sie haben gar kein Interesse. Entweder legen sie einfach den Hörer auf oder sie öffnen die Türe nicht.
    Ich habe für alles eine Generalvollmacht von meinem Vater erhalten, die auch notariell beglaubigt wurde. Telefonisch kann ich ihn schon erreichen, muss aber dazu sagen, dass er mittlerweile 84 Jahre ist und sein Gedächtnis immer mehr nachlässt .
    Gestern habe ich mit der anderen Frau telefoniert, die die Mietschulden hat. Sie meinte einfach nur, was soll sie machen, sie hat halt kein Geld. Ihr Lebensgefährte teilte mir mit, dass er nicht raus will aus der Wohnung, weil er noch nichts anderes hat. Also wenn ich Pech habe, geht er nicht raus zum 31.3. so meinte er zu mir. Toll was.

  8. ein Neuling bittet um Hilfe #8
    Zitat Zitat von breithine Beitrag anzeigen
    Gestern habe ich mit der anderen Frau telefoniert, die die Mietschulden hat. Sie meinte einfach nur, was soll sie machen, sie hat halt kein Geld. Ihr Lebensgefährte teilte mir mit, dass er nicht raus will aus der Wohnung, weil er noch nichts anderes hat. Also wenn ich Pech habe, geht er nicht raus zum 31.3. so meinte er zu mir. Toll was.
    Na, wenn die Rückstände für eine fristlose Kündigung gem. §543 ausreichen ... dann aber hurtig.

  9. ein Neuling bittet um Hilfe #9
    angeblich hätte sie gestern überwiesen. Sie hat Ende Dezember gekündigt, also 3 Monate Kündigungsfrist und hat gemeint, im Februar zahle ihr Freund und dann sind sie eh fertig was ist mit März? Sie dachte, wenn sie im Dezember kündigt, dass der Dezember schon mitzählt.Bin schon eifrig nach der Suche nach einem Nachmieter. Wenn ich denn habe, lass ich sie eh eher raus aus der Wohnung. Mal schauen, ihr Nochehemann will aber auch nach der Kündigungsfrist Ende März nicht raus

  10. ein Neuling bittet um Hilfe #10
    Zitat Zitat von Christian
    ... sehe ich komplett anders.
    M.E. musst du schon nachweisen, daß dein Vater dich beauftragt hat. Sonst könnte ich ja auch den Mietern deines Vaters einen Brief schreiben ...
    Hi,

    darüber können wir streiten. Deswegen habe ich alle wichtigen Unterschriften auf meinen PC, sodass ich ggf auch Briefe in anderem Namen schreiben kann

    Trotzdem muss der Mieter dies ja einbringen und meiner Meinung nach schriftlich, wenn er das Rundschreiben anzweifelt, das der Sohnemann hier nicht berechtigt wäre Tätigkeiten zu übernehmen. Ignorien würde ich als akzeptieren auffassen.

    Nochmal, hier meldet sich ja nicht irgendeine Person, sondern der Sohnemann.
    Grundsätzlich ist der, der im Mietvertrag als Vertragspartner steht, der Ansprechpartner
    Nee, der Hausbesitzer muss nicht der Ansprechpartner sein. Genauso wenig muss der Vertragspartner immer der Ansprechpartner sein.

    Beispiele:

    Wenn du als Hausbesitzer einen Mietverrtag mit einem Mieter unterzeichnest, dann steht bei "Vertreten durch" nix. Trotzdem kann es eine Hausverwaltung geben die für alles zuständig ist .....

    Wenn du als Vertretung einen Mietvertrag mit einem Mieter unterzeichnest, dann taucht da zwar dein Name auf, trotzdem bist nicht automatisch du der Ansprechpartner ....

    Es muss lediglich für den Mieter erkennbar sein bzw dem Mieter bekannt sein, wer die Vertretung ist bzw wer der Ansprechpartner ist und das muss nicht derjenige sein der berechtigt war den Mietvertrag zu unterschreiben oder dem das Haus gehört. Das das letzte Wort der Hausbesitzer hat, das hat nix damit zu tun wer Ansprechpartner für den Mieter ist.
    Außerdem wage ich zu bezweifeln, daß der Vermieter (oder seine Vertreter) ständig erreichbar sein müssen.
    Muss er auch nicht. Allerdings kann sowas dann sehr nachteilig für den Vermieter werden. Es wäre also schon Sinnvoll, das eine Vertretung zu üblichen Zeiten auch erreichbar ist. Und in Zeiten von Internet drüfte es eigenlich ggf auch kein Problem sein, das der Vater aus dem Urlaubsort hier reagieren kann.
    Zitat Zitat von Papabär
    Zum Thema: Theoretisch geht nix ohne Vollmacht. In der Praxis wird das sicherlich nicht das große Problem werden ... aber wenn´s zum Anwalt geht, dann muss die Vollmacht eben vorliegen.
    Hi Papabär

    Hmmm ? Wenn ich aber zu einem fremden Anwalt gehen würde und alle wichtigen Unterlagen vorzeigen kann (also Mietvertrag, Mahnungen), ich glaube nicht das er mich Fragen würde, ob ich eine Vollmacht habt, gerade wenn der Familienname gleich ist.

    Das wäre ggf erst Interessant, falls die gegnerische Seite das Anzweifeln würde und das kann ich mir nun bei Familienangehörigen nicht vorstellen, das der Mieter hier anzweifelt.
    Zitat Zitat von breithine
    gelben Säcke .... Die machen es einfach nicht. Die sind einfach zu faul dazu
    Vielleicht doch mal anwaltlich sich Beraten lassen, ob es nicht eine Möglichkeit gibt, hier kostenpflichtig zu entsorgen und diese auf Kosten den einzelnen Verursacher auf`s Auge zu drücken. Alternativ wäre evtl das Einstellen eines Hausmeisters, der nur dafür dann zuständig wäre. Hausmeisterkosten zahlen meines Wissen ja dann letztlich alle Mieter.

    Ich denke du wirkst hier nur Erfolg haben, wenn du andauernt & konsequent dahinter her bist, bis die Mieter darauf keinen Bock mehr haben. Ich habe es schon so oft erlebt, das wenn man hier mal was schleifen lässt, das sowas ganz schnell ausartet a`la Gewohnheitsrecht.
    Zitat Zitat von breithine
    Gestern habe ich mit der anderen Frau telefoniert, die die Mietschulden hat. Sie meinte einfach nur, was soll sie machen, sie hat halt kein Geld.
    Das ist wohl nicht dein Problem. Die Miete ist trotzdem fällig und zu zahlen. Mahne die Frau ab mit Setzung einer Frist und übergibt danach die Sache einem Inkossobüro.
    Zitat Zitat von breithine
    Ihr Lebensgefährte teilte mir mit, dass er nicht raus will aus der Wohnung, weil er noch nichts anderes hat. Also wenn ich Pech habe, geht er nicht raus zum 31.3. so meinte er zu mir
    Mit wem wurde der Mietbertrag abgeschlossen, da du hier Lebensgefährte schreibst ? Der Mann hat ggf hier keinerlei Mitspracherecht oder Anspüche.
    Zitat Zitat von breithine
    angeblich hätte sie gestern überwiesen
    Ggf soll sie sich das von ihrer Bank bestätigen lassen und dir vorzeigen. Bleib hier am Ball, denn das ist eine häufige Ausrede.

  11. ein Neuling bittet um Hilfe #11
    Zitat Zitat von Pharao Beitrag anzeigen
    ... Wenn ich aber zu einem fremden Anwalt gehen würde und alle wichtigen Unterlagen vorzeigen kann (also Mietvertrag, Mahnungen), ich glaube nicht das er mich Fragen würde, ob ich eine Vollmacht habt, gerade wenn der Familienname gleich ist.
    Wenn er sein Geld wert ist, dann fragt er nicht nur nach einer Originalvollmacht, sondern prüft auch die Eintragung im Grundbuch ab.

    Aus diesem Grund haben die Anwälte der Eigentümer größerer Wohnanlagen auch gleich mehrere Originalvollmachten in Reserve. Der bloße Aufdruck eines Faksimli... Faksmil.. also der Unterschrift fällt bei Gericht durch.

    Und selbst bei einer fristlosen Kündigung kann der Mieter den Nachweis der Verwaltereigenschaft im Original verlangen (So steht´s zumindest im Murrfeld). Die bloße Namensgleichheit (welch ein Wort ...) genügt wohl kaum.



    Zitat Zitat von Pharao Beitrag anzeigen
    ... ob es nicht eine Möglichkeit gibt, hier kostenpflichtig zu entsorgen und diese auf Kosten den einzelnen Verursacher auf`s Auge zu drücken. ...
    Die Möglichkeit gibt´s ja ... die Schwierigkeit ist in der Praxis doch aber, die Verursachung durch den vermeintlichen Verursacher zu beweisen. Oder glaubst Du der stellt sich hin und gesteht beim bloßen Anblick der Rechnung? ... wohl eher nicht!

    Ich würd´s mit ´nem Rundschreiben an alle Mieter sowie ´nem Hausaushang probieren ... Frist setzen, Umlage der Kosten auf alle androhen (Die Umlage der Abfallentsorgung wird ja wohl hoffentlich in den MV vereinbart sein) - man glaubt garnicht, was Gruppenzwang so alles bewirken kann. Vielleicht findet sich auch ein Nachbar, der den Verursacher in flagranti gesehen hat und dies schriftlich bezeugt.

    Nach Ablauf der Frist Müll entsorgen lassen, dabei direkt zuzuordnende Teile separat berechnen lassen.



    Zitat Zitat von Pharao Beitrag anzeigen
    ... Mit wem wurde der Mietvertrag abgeschlossen, da du hier Lebensgefährte schreibst ? Der Mann hat ggf hier keinerlei Mitspracherecht oder Anspüche.
    Ich habe sogar ´nen ganz anderen Verdacht ... steht der Noch-Ehemann evtl. mit im Mietvertrag? Und wenn ja, hat er die Kündigung mit unterschrieben?
    Hier könnte es sogar sein, daß das Mietverhältnis überhaupt nicht rechtswirksam gekündigt wurde.

    Dieser patsch-smilie fehlt mir hier manchmal.

  12. ein Neuling bittet um Hilfe #12
    @ Papabär ,

    im Streitfall wird man Vollmachten wohl Nachweisen müssen, aber in der Regel legt es der Mieter nicht darauf an und akzeptiert so eine Inforundmail als gegeben.

    Und zu den PC-Unterschriften, allernativ gehen auch Blanko-Vorlagen Wobei ich anmerken will, das ich mit dem PC-Unterschriften (die nur in ganz seltenen Ausnahmefällen einsetze), nie Probleme gehabt hab. Ob`s vor Gericht bestand hat, ja da magst du evtl recht haben.

    Aber zurück zum Thema, denn der Fragesteller hat ja geschrieben:
    Ich habe für alles eine Generalvollmacht von meinem Vater erhalten, die auch notariell beglaubigt wurde
    Somit dürfe da ja vom Tisch sein

    PS: Also die Auswahl der Smiley ist in dem Forum hier ja echt beeindruckend.

    •   



       


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