Umlageschlüssel Kosten Abfallentsorgung

Diskutiere Umlageschlüssel Kosten Abfallentsorgung im Müllentsorgung Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo, die Mieterin hat sich beschwert (naja, "beschwert" ist übertrieben, nachgefragt trifft es eher), daß in dem 2-Parteienhaus, in dem 3 Personen leben, sie als ...


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  1. Umlageschlüssel Kosten Abfallentsorgung #1

    Umlageschlüssel Kosten Abfallentsorgung

    Hallo,

    die Mieterin hat sich beschwert (naja, "beschwert" ist übertrieben, nachgefragt trifft es eher), daß in dem 2-Parteienhaus, in dem 3 Personen leben, sie als einzelne Person die Hälfte der Abfallentsorgungskosten zahlen soll.

    Sie nur eine Person (klar ), aber Rentnerin - meine Freundin und ich sind tagsüber arbeiten und produzieren in der Zeit keinen Müll, essen in der Kantine zu Mittag, ...
    Die Kosten habe ich 50:50 auf beide Wohnungen (gleiche Grundfläche) aufgeteilt, ohne weiter drüber nachzudenken. Letztendlich ist es für mich einfacher, die Kosten 50:50 umzurechnen - und auch vorteilhafter für mich und meine Freundin *g*

    Vereinbart wurde im Mietvertrag oder sonstwo nichts.
    Wie siehts denn rechtlich aus, möchte da gerne auf der sicheren Seite sein, um Ärger von vorneherein aus dem Weg zu gehen.

    Desweiteren: Wir haben vom Vor-Eigentümer die Mülltonnen übernommen bzw. es einfach so weiterlaufen lassen. Ich vermute, daß ich einen 2. Satz Tonnen für die vermietete Wohnung bereitstellen müsste?! Könnte man dann ja mal als Argument bringen, da das dann ja mit Sicherheit für beide nicht billiger wird

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  2. Umlageschlüssel Kosten Abfallentsorgung #2

    RE: Umlageschlüssel Kosten Abfallentsorgung

    Naja, irgendwie kann ich die Mieterin verstehen.....

    Ich würde die Müll-Rechnung nehmen, die Summe durch 3 teilen und der Mieterin 1/3 der Kosten in Rechnung stellen. Der Betrag ist nicht sehr hoch und alle sind glücklich....

  3. Umlageschlüssel Kosten Abfallentsorgung #3
    Hallo Thomas,

    danke für deine Antwort.
    Verstehen kann ich die Mieterin auch, aus ihrer Sicht ist das ungerecht. Die Drittelung schwebt mir auch vor, aber wenn man einmal nachgibt ...
    Gibt es dazu keine verbindlichen Vorgaben?
    Als Ideallösung stelle ich mir vor, der Mieterin vorzuschlagen, ab der nächsten Abrechnung zu Dritteln, aber die aktuelle Abrechnung so zu lassen (wenn das denn rechtens ist).

    Hätte mich vorher besser informieren sollen (habe ich, aber offensichtlich nicht genug )

    Gruß
    Christian

  4. Umlageschlüssel Kosten Abfallentsorgung #4
    Sprich halt mit der Mieterin... aber mit welchem Argument willst du für dieses Mal noch 50/50 verlangen?


    Merke: Der wahrhaft Starke versteht, sich zur rechten Zeit zu beugen.
    Lebensweisheit

  5. Umlageschlüssel Kosten Abfallentsorgung #5
    Original von Thomas123
    Sprich halt mit der Mieterin... aber mit welchem Argument willst du für dieses Mal noch 50/50 verlangen?

    Die Umlage von Betriebskosten hat nach dem zutreffenden Umlageschlüssel zu erfolgen und nicht danach, was irgendein Mieter heute zufällig gerade als "gerecht" betrachtet.

    Lt. Sachverhalt soll es keine Vereinbarung über einen Umlageschlüssel geben und die Wohnungen sollen beide gleich groß sein.

    Das Argument ist damit ganz einfach: es steht so im Gesetz.

    Gibt es keine Vereinbarung über einen Umlageschlüssel sind Betriebskosten gem. § 556a Abs. 1 nach Wohnfläche umzulegen.

    Wer sich auf eine Gerechtigkeitsdiskussion einlässt, wird am Ende 2. Sieger sein. Mieter werden immer einen Umlageschlüssel finden, der zu einem niedrigeren Kostenanteil führt und werden dann auch begründen, warum nur der andere Schlüssel "gerecht" wäre. Im übrigen ist eine Umlage nach Personenzahl keinesfalls gerechter als die Umlage nach Wohnfläche. Individuelles Verhalten wird auch bei der Umlage nach Personenzahl nicht berücksichtigt. Wer unbedingt Gerechtigkeit will, wird eine Verbauchs- oder Verursachungserfassung einführen müssen. Dies dürfte allerdings in einem Zweifamilienhaus unter dem Kostenaspekt völlig abwegig sein.

    Unabhängig vom konkreten Fall darf man sich auf eine Umlage nach Personezahl nur einlassen, wenn die Kosten nach dem gleichen Maßstab anfallen, wenn also z.B. die Müllgebühren nach den gemeldeten Personen festgestzt werden.

    Personenzahl ist ein sehr streitträchtiger Umlageschlüssel. Auch wenn die Mieterin bei der Umstellung auf Personenzahl profitiert, wird als nächstes die Feststellung kommen, dass in der anderen Wohnung nicht nur 2 Personen wohnen, sondern auch regelmäßig Besuch anwesend ist und Müll verursacht. Dann wird darüber gestritten, ob es sich um einen Besucher handelt oder ob eine Gebrauchsüberlassung vorliegt.
    Wohnt der Vermieter mit im Zweifamilienhaus, hat der Fall noch einen weiteren Aspekt: Will der Vermieter tatsächlich einem Mieter gegenüber rechtfertigen müssen, wer sich wann und wie lange - vielleicht auch noch warum - in der Wohnung aufgehalten hat? Das kann es doch wohl nicht sein.

    Beim Thema Besucher wären wir eigentlich auch wieder zurück bei den Gerechtigkeitserwägungen. Besucher sind bei der Betriebskostenumlage nicht zu berücksichtigen, produzieren aber unzweifelhaft ebenso wie die Bewohner Müll. Wie will man denn erklären? Das Argument wird sein müssen: es ist einfach so. Dann kann man auch gleich auf das Gesetz zurückgreifen und die Betriebskosten nach Wohnfläche umlegen. Man ist dann nicht angreifbar.

    Noch mal die Empfehlung: lasst euch nicht auf Gerechtigkeitsdiskussionen ein. Wohnfläche betrachtet der Gesetzgeber als ausreichend gerecht.

  6. Umlageschlüssel Kosten Abfallentsorgung #6
    Original von RMHV
    Die Umlage von Betriebskosten hat nach dem zutreffenden Umlageschlüssel zu erfolgen und nicht danach, was irgendein Mieter heute zufällig gerade als "gerecht" betrachtet.

    Gibt es keine Vereinbarung über einen Umlageschlüssel sind Betriebskosten gem. § 556a Abs. 1 nach Wohnfläche umzulegen.
    Umlageschlüssel können jederzeit geändert werden....

    Im übrigen: Die Umsetzung Deiner Argumentation fördert nicht unbedingt eine zufriedenstellendes Meiter /Vermieterverhältnis....aber natürlich....man muß auch auf die kleinsten Rechte als Vermieter pochen...wo kämen wir denn dahin, wenn wir mal ein Auge zudrücken...


  7. Umlageschlüssel Kosten Abfallentsorgung #7
    Original von Thomas123
    Umlageschlüssel können jederzeit geändert werden....
    seit wann das denn???
    meines wissens muss man ein solches vorhaben RECHTZEITIG (d.h. mit ausreichender bedenkzeit für die betroffenen) VOR beginn des anders abzurechnenden wirtschaftszeitraums ankündigen und die einverständniserklärungen einholen.
    will heissen: ca. 15 monate bevor dann allerfrühestens abgerechnet werden kann.

    leute, ich bin so froh dass bei uns hier jeder einen eigenen vertrag mit dem müllentsorger hat - ein posten mehr über den ich nicht diskutieren muss...

  8. Umlageschlüssel Kosten Abfallentsorgung #8
    Original von lostcontrol
    Original von Thomas123
    Umlageschlüssel können jederzeit geändert werden....
    seit wann das denn???
    Man betrachte stets den Einzelfall: Hier handelt es sich um ein 2-Familienhaus in dem der Vermieter mit einem Mieter wohnt.

    Der Umlageschlüssel kann bei der Eigentümerversammlung durch Beschluß geändert werden...Hand heben bei der Abstimmung genügt... :tuschel

    Hier macht der Vermieter die Eigentümerversammlung (allein) vielleicht am Küchentisch....
    :Blumen

  9. Umlageschlüssel Kosten Abfallentsorgung #9
    Original von Thomas123
    Man betrachte stets den Einzelfall: Hier handelt es sich um ein 2-Familienhaus in dem der Vermieter mit einem Mieter wohnt.
    neneeee, da täuschst du dich!
    klar, es gibt da die vereinfachte kündigung.
    aber das war's dann auch schon.

    den verteilerschlüssel, sofern dieser einmal festgelegt wurde (üblicherweise im mietvertrag) kann der vermieter auch in diesem fall nicht mal eben einfach so ändern, da täuschst du dich. da braucht's schon entsprechende gründe, z.b. dass ein neues heizungssystem eingeführt wurde, das eine andere verteilung begründet (war bei mir mit meiner einliegerwohnung der fall).

    Original von Thomas123
    Der Umlageschlüssel kann bei der Eigentümerversammlung durch Beschluß geändert werden...Hand heben bei der Abstimmung genügt... :tuschel
    bei eigentümergemeinschaften bezogen auf die eigentümer vielleicht.
    wenn die jedoch vermieten können sie ihre mietverträge bzw. den darin enthaltenen verteilerschlüssel trotzdem nicht so einfach mal eben ändern.
    und meines wissens gilt selbst bei eigentümergemeinschaften dass sowas IM VORAUS entschieden werden muss.

    Original von Thomas123
    Hier macht der Vermieter die Eigentümerversammlung (allein) vielleicht am Küchentisch....
    das kannste nicht vergleichen. bei alleinigem eigentum läuft vieles deutlich anders als bei eigentümergemeinschaften.

  10. Umlageschlüssel Kosten Abfallentsorgung #10
    Original von Thomas123
    Original von RMHV
    Die Umlage von Betriebskosten hat nach dem zutreffenden Umlageschlüssel zu erfolgen und nicht danach, was irgendein Mieter heute zufällig gerade als "gerecht" betrachtet.

    Gibt es keine Vereinbarung über einen Umlageschlüssel sind Betriebskosten gem. § 556a Abs. 1 nach Wohnfläche umzulegen.
    Umlageschlüssel können jederzeit geändert werden....

    Im übrigen: Die Umsetzung Deiner Argumentation fördert nicht unbedingt eine zufriedenstellendes Mieter/Vermieterverhältnis....aber natürlich....man muß auch auf die kleinsten Rechte als Vermieter pochen...wo kämen wir denn dahin, wenn wir mal ein Auge zudrücken...

    Klar können Umlageschlüssel geändert werden und ich kann mich nicht erinnern, dass ich dieses jemals angezweifelt hätte. Dazu ist eine Vereinbarung erforderlich. (Der Begriff Vereinbarung hat die gleiche Bedeutung wie der Begriff Vertrag.)

    Sorry, aber die Annahme, dass Unterwerfung unter den Willen des Mieters ein zufriedenstellendes Mieter/Vermieterverhältnis fördern würde, scheint mir mit naiv noch sehr wohlwollend bewertet.
    Wer damit "zufrieden" ist, immer dann zu springen, wenn ein Mieter pfeift, möge sich aber gerne entsprechend verhalten.

  11. Umlageschlüssel Kosten Abfallentsorgung #11
    Original von RMHV
    Sorry, aber die Annahme, dass Unterwerfung unter den Willen des Mieters ein zufriedenstellendes Mieter/Vermieterverhältnis fördern würde, scheint mir mit naiv noch sehr wohlwollend bewertet.
    Wer damit "zufrieden" ist, immer dann zu springen, wenn ein Mieter pfeift, möge sich aber gerne entsprechend verhalten.
    .....wenn ich den gesunden Menschenverstand bei der Lösung eines Problems einschalte....und nicht jedesmal unbedingt den letzten Paragrafen hervorkrame......sondern mich frage: wie kann ich ein Problem am besten so lösen dass alle damit einverstanden sein können....ich glaube nicht, dass das naiv ist....
    und springen, wenn ein Mieter pfeift....darüber mache ich mir keine Gedanken.....

    Empfehlung: ...soll jeder sich seine eigene Meinung bilden....das ist der Vorteil eines Forums, in dem viele Meinungen kundgetan werden.....

    Mich würde halt interessieren, wie der Fragesteller die Sache nun sieht, nachdem er sich (hoffentlich) auch seine Meinung gebildet hat...



    Original von Thomas123
    Man betrachte stets den Einzelfall: Hier handelt es sich um ein 2-Familienhaus in dem der Vermieter mit einem Mieter wohnt.

    Losti schreibt mir:
    neneeee, da täuschst du dich!
    klar, es gibt da die vereinfachte kündigung.
    aber das war's dann auch schon.

    Anmerkung:
    Hier haben wir den EINZELFALL!!!)
    ....in meinem eigenen Haus ändere ich so oft den Verteilerschlüssel (im Benehmen mit dem Mieter selbstverständlich....) wie es mir (uns) beliebt.....

  12. Umlageschlüssel Kosten Abfallentsorgung #12
    Mich würde halt interessieren, wie der Fragesteller die Sache nun sieht, nachdem er sich (hoffentlich) auch seine Meinung gebildet hat...
    Hallo zusammen,

    ich bin mit meiner Meinungsbildung noch nicht ganz fertig

    Ich fasse mal zusammen:

    rechtlich bin ich mit den bereits abgerechneten 50:50 auf der sicheren Seite. Daher werde ich die Abrechnung wahrscheinlich nicht nachträglich ändern - ich habe ja nichts falsch gemacht, also muss ich auch nichts "nachbessern" oder "korrigieren".
    Aber da ich mit der Mieterin bisher imme rgut ausgekommen bin und sie auch letztendlcih verstehen kann (aus ihrer Sicht), werde ich ihr vielleicht vorschlagen, ab jetzt bzw. ab der nchsten Abrechnung zu dritteln. Mal sehen, oder ich überlege mir was anderes, a la ... die 50/50 lassen wir, aber dafür übernehme ich XYZ.

    Werde euch auf jeden Fall auf dem laufenden halten und bedanke mich nochmal herzlichst für eure Hilfe

    Gruß,
    Christian

  13. Umlageschlüssel Kosten Abfallentsorgung #13
    Original von Thomas123
    Losti schreibt mir:
    neneeee, da täuschst du dich!
    klar, es gibt da die vereinfachte kündigung.
    aber das war's dann auch schon.

    Anmerkung:
    Hier haben wir den EINZELFALL!!!)
    ....in meinem eigenen Haus ändere ich so oft den Verteilerschlüssel (im Benehmen mit dem Mieter selbstverständlich....) wie es mir (uns) beliebt.....
    mag sein dass du das so machst, aber korrekt ist das nun mal nicht.
    wenn dein mieter sich dagegen wehren will, dann kann er das jederzeit tun - und du stehst dann ziemlich mies da.
    ich halte es für sinnvoller sich an die rechtsprechung zu halten.

    als mieter fänd ich es ziemlich scheisse, wenn ich im einen jahr, in dem ich viel wasser verbraucht hab, das nach verbrauch bezahlen soll, und im nächsten jahr, in dem ich dann (evtl. als folge der schlechten erfahrung) super sparsam war, plötzlich nach kopf bezahlen soll.
    so geht's nun auch nicht!

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