Tod eines Mieters
Diskutiere Tod eines Mieters im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo! Ich bräuchte mal Infos zu folgendem Thema. Ein Mieter von mir ist gestorben. Wie sind die Kündigungsfristen? Und müssen die Erben die Wohnung malern? ...
- 27.05.2011 19:40 Tod eines Mieters #1
Tod eines Mieters
Hallo!
Ich bräuchte mal Infos zu folgendem Thema.
Ein Mieter von mir ist gestorben.
Wie sind die Kündigungsfristen? Und müssen die Erben die Wohnung malern? Muß ich die Nebenkostenabrechnung gleich machen oder reicht es nächstes Jahr mit allen anderen?
Wo finde ich Infos zu diesem Thema?
Vielen Dank schon mal!
Sandra
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Tod eines Mieters
- 27.05.2011 22:23 Tod eines Mieters #2
§ 580 BGB Außerordentliche Kündigung bei Tod des Mieters
Stirbt der Mieter, so ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen.
- 30.05.2011 15:08 Tod eines Mieters #3Hallo Sandra,Wo finde ich Infos zu diesem Thema?
Infos speziell zum Thema Kündigungsfristen und malern findest du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit im Mietvertrag.
Grundsätzlich bleibt festzuhalten, daß der Mietvertrag nahtlos auf die Erben übergeht.
Wenn du nicht an einer Beendigung des Vertrags interessiert bist und du keine Kündigung bekommst, brauchst du dich also (theoretisch) um gar nichts kümmern.
Wenn man jedoch Ärger vermeiden will, würde ich empfehlen, sich mit allen beteiligten (Erben etc. ) gemeinsam bei einer Tasse Kaffee auszutauschen.
Gruß,
Christian
- 19.08.2011 17:17 Tod eines Mieters #4
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