Brauche mal Hilfe

Diskutiere Brauche mal Hilfe im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo alle zusammen mein Problem: Meine Mutter(75 Jahre) hat ein Haus 2 Wohnungen, eine davon bewohnt Sie selber. Jetzt hat ihr Vermieter zum 30.06.2011 gekündigt. ...


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  1. Brauche mal Hilfe #1

    Brauche mal Hilfe

    Hallo alle zusammen mein Problem:

    Meine Mutter(75 Jahre) hat ein Haus 2 Wohnungen, eine davon bewohnt Sie selber.
    Jetzt hat ihr Vermieter zum 30.06.2011 gekündigt. Aber ist nicht ausgezogen, so hat meine Schwester( Hat eine Vollmacht für die Mietsache) einen neuen Mietvertrag vorgelegt, mit gleichzeitiger Mieterhöhung, da der Mieter mehr benutzt wie im alten Mietvertrag steht.
    Zum 01.07.2011 diesen hat er nicht unterschrieben. So jetzt meine Frage:
    1) Er verlangt eine Kopie des Energieausweis, muß ich das vorlegen?
    2) Er behauptet der Mietspiegel sei unter 5€m2 da informiere ich mich noch.
    3) Wann ist die Miete fällig wenn nichts vereinbart ist im Mietvertrag?
    4) Muß er denn neuen Mietvertrag akzeptieren oder nicht?

    So ich danke mal die Helfer denn ich weiß gerade nicht weiter.


    mfg

    Sadoice

    •   



       

  2. Brauche mal Hilfe #2
    Unregistriert
    "Jetzt hat ihr Vermieter zum 30.06.2011 gekündigt."
    du meinst sicher mieter, oder?

    "Aber ist nicht ausgezogen, ..."
    na dann => räumungsklage!

    oder wollt ihr den mieter behalten?

    "Er verlangt eine Kopie des Energieausweis, muß ich das vorlegen?"
    nein, da keine nutzungsänderung vorliegt.

    "Er behauptet der Mietspiegel sei unter 5€m2 da informiere ich mich noch."
    was hat der mietspiegel denn damit zu tun? erstmal garnichts, denn der mieter bewohnt ja nicht mehr wohnräume als bisher. ansonsten hängt 'ne mieterhöhung nicht nur vom mietspiegel ab.

    "Wann ist die Miete fällig wenn nichts vereinbart ist im Mietvertrag?"
    spätestens zum 3. werktag des monats.

    "Muß er denn neuen Mietvertrag akzeptieren oder nicht?"
    aktuell hat er garkeinen mietvertrag, da er den alten ja gekündigt hat.

    wollt ihr den mieter wirklich behalten?

  3. Brauche mal Hilfe #3
    Danke für die Hilfe,

    Ja ich meinte denn Mieter.

    Behalten wollten wir denn Mieter nicht, wollten es nur im guten versuchen ohne das soviel Kosten auf uns zukommen.

    Haben wir eine andere möglichkeit wie Räumungsklage da wir ihn nicht behalten wollen?

    Danke

  4. Brauche mal Hilfe #4
    Unregistriert
    "Haben wir eine andere möglichkeit wie Räumungsklage da wir ihn nicht behalten wollen?"
    ja, ihr könntet ihm selbst kündigen, hier gilt ja sonderkündigungsrecht (2-parteien-haus in dem eine partei von der eigentümerin selbst bewohnt wird), die kündigungsfrist verlängert sich dann allerdings um 3 monate.
    wäre in dieser situation aber eher unklug, denn die wohnung ist ja schon gekündigt und er müsste längst draussen sein.

    räumungsklage sollte kein problem sein, denn er hat ja selbst gekündigt und garkeinen gültigen mietvertrag mehr, entsprechend sollten euch da auch keine grossartigen kosten entstehen.
    ich würde trotzdem einen anwalt empfehlen - und eine schnelle reaktion.

    vielleicht reicht ja auch schon die androhung einer räumungsklage, der mieter wird wohl selbst erkennen dass er auf verlorenem posten sitzt.

  5. Brauche mal Hilfe #5
    Danke Dir wir werden einen Anwalt einschalten, denn so geht es nicht das kostet nur Nerven und Zeit.

    Werde es dann hier Posten wie es weiter geht.

    Danke trotzdem für die schnelle Antwort.

  6. Brauche mal Hilfe #6
    Der Mieter hat die Wohnung gekündigt und nutzt nun unberechtigt.
    Eine weitere Kündigung ist sinnfrei, der Vertrag ist bereits beendet.
    Ich würde dem ehemaligen Mieter nichts mehr anbieten, außer der Tür zum Verlassen des Grundstückes.
    Der ehemalige Mieter schuldet für die Zeit der unberechtigten Nutzung der Wohnung (nach Kündigungstermin) Schadenersatz in Höhe der bisherigen Miete oder in abweichender Höhe, die aber nachzuweisen ist.

    Räumungsklage dürfte das Wort der Stunde sein.

    Kosten für die Räumungsklage entstehen dem Kläger immer, da er in Vorleistung gehen muß.
    Er zahlt also erst einmal seinen Anwalt, die Gerichtskosten sowie den Vorschuß für die Räumung durch den Gerichtsvollzieher (meist 5000 Euro).
    Der Kläger kann dann die Kosten vom Beklagten eintreiben, ob es da was gibt, hängt u.a. von der Zahlungsfähigkeit des Beklagten ab.

    Christian Martens

  7. Brauche mal Hilfe #7
    Zitat Zitat von Martens Beitrag anzeigen
    Der ehemalige Mieter schuldet für die Zeit der unberechtigten Nutzung der Wohnung (nach Kündigungstermin) Schadenersatz in Höhe der bisherigen Miete oder in abweichender Höhe, die aber nachzuweisen ist.
    Hier sollte man unterscheiden zwischen einem Schadenersatz, der in der Höhe immer nachzweisen ist, und einer Nutzungsentschädigung, die allein wegen der unterlassenen Rückgabe anfällt und - nach freier Wahl des Vermieters - in Höhe der bisherigen Miete oder der ortsüblichen Vergleichsmiete zu zahlen ist (§ 546a BGB).

    Zitat Zitat von Martens Beitrag anzeigen
    Räumungsklage dürfte das Wort der Stunde sein.
    Richtig... stillschweigende Verlängerung nach § 545 BGB dürfte allerdings das Wort der Minute sein.

    Wenn der Vermieter die stillschweigende Verlängerung verhindern will, wird er der Fortsetzung des Mietverhältnisses innerhalb von 2 Wochen widersprechen müssen.

    •   



       


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