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Allgemeine Fragen über aufsässige/asoziale Mieter

Diskutiere Allgemeine Fragen über aufsässige/asoziale Mieter im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Guten Tag zusammen, ich bin der Verwalter(und spätere Erbe) eines 7 Familien Hauses. Da ich mich erst seit gut einem Jahr um das Haus kümmere ...

  1. Allgemeine Fragen über aufsässige/asoziale Mieter #1

    Allgemeine Fragen über aufsässige/asoziale Mieter

    Guten Tag zusammen,

    ich bin der Verwalter(und spätere Erbe) eines 7 Familien Hauses. Da ich mich erst seit gut einem Jahr um das Haus kümmere bin ich mit manchen Vermieterangelegenheiten natürlich noch nicht so vertraut. Ich wohne selbst auch in dem Gebäude. Soviel zu meiner Person und dem Objekt.

    Nun zu meinem Problem bzw zu meinen Fragen:

    Es geht um einen aufsässigen und, auf gut deutsch, asozialen Mieter der bei uns seit knapp einem halben Jahr wohnt. Er hält sich nicht an bestehende Hausordnungen und ich weiss zur Zeit nicht welche Mittel ich rechtlich habe um ihn abzumahnen bzw ihn raus zu werfen.

    1.Der Mieter stellt seinen Speermüll,Hausmüll,Gelbe Säcke und dreckige Kleidung in den Kellergängen ab. Sein eigener Keller ist bis unter die Decke voll mit alten Möbeln darum passt dort auch nichts mehr rein. Was kann ich in diesem Fall dagegen unternehmen?
    Kann ich ihm eine Frist setzen bis wann der Müll zu entsorgen ist und ihn dann abmahnen? Kann ich eine Reinigungsfirma auf seine Kosten beauftragen um den Müll zu entsorgen?

    Er ist absolut uneinsichtig und verweist darauf das ich ihm genügend Räumlichkeiten für seinen Unrat zur Verfügung stellen muss. Das halte ich persönlich für großen Blödsinn! Oder stimmt das etwa?

    2.Der Mieter hat ständig Besuch von seiner Freundin die Hartz4 bezieht und eine eigene Wohnung hat. Die Freundin wohnt oftmals Wochenlang bei ihm, duscht dort und reinigt auch ihre Kleidung. Auf meine Ansage die Freundin in seinen Mietvertrag nachzutragen entgegnete er mir das er das nicht wolle weil seine Freundin bei ihm wohnen darf solange sie nach 6 wochen für einen Tag auszieht. Danach könne sie dann weitere 6 Wochen bei ihm wohnen und das bis zum Sankt Nimmerleins Tag.

    Stimmt das oder kann ich ihn dazu zwingen seine Freundin in den Mietvertrag nachzutragen?

    3.Der Mieter bezieht ebenfalls Hartz4 und er sagte mir damals beim Einzug das das Arbeitsamt die Wohnung nicht bewilligt hätte wenn die Kaltmiete um 10 Euro teurer wäre. Mit welcher plausiblen Begründung kann ich die Kaltmiete um 10 Euro erhöhen damit er den Anspruch an die Wohnung verliert bzw reicht es auch wenn ich die Nebenkosten um 10 Euro erhöhe um ihn raus zu bekommen?

    Alles reden und freundliche bitten hilft bei dieser Person nicht mehr. Ich möchte ihn schnellsten loswerden oder zumindest dazu zwingen sich an bestehende Regeln zu halten. Leider bezahlt das Arbeitsamt regelmäßig und pünktlich seine Miete. In die Richtung ist also leider nichts zu machen.

    Ich hoffe auf hilfreiche und konstruktive Beitrag und bedanke mich im vorraus

    MFG

    P.

  2.   

    Allgemeine Fragen über aufsässige/asoziale Mieter


  3. Allgemeine Fragen über aufsässige/asoziale Mieter #2
    Unregistriert
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    Mieter

    gibt es denn wirklich asoziale Mieter, es ist doch oftmals so, dass die Mieter, dieses von den Eigentümern behaupten.
    Micha

  4. Allgemeine Fragen über aufsässige/asoziale Mieter #3
    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    gibt es denn wirklich asoziale Mieter, es ist doch oftmals so, dass die Mieter, dieses von den Eigentümern behaupten.
    Micha
    Warscheinlich sind sie auch so ein parasitäres Element das sie die hier beschriebene Person verteidigen müssen. Sparen sie sich ihre unnützen Kommentare für andere Foren auf!

  5. Allgemeine Fragen über aufsässige/asoziale Mieter #4

    Sperrmüll

    Also früher hatte ich immer dieselben Probleme mit Sperrmüll in Keller und Dachboden.
    ch hatte schon mal ein Mieter, der hat seinen gesamten Küchenmüll 180 Säcke auf den Dachboden entsorgt um die Kosten, der Müllabfuhr zu sparen.
    Darum erhält keine Mieter mehr einen Kellerraum und keinen Dachbodenraum mehr, dieses habe ich verschlossen.
    Denn trotz Keller - und Dachbodenraum, bekommt man nicht mehr Miete

    Also ich würde den Mieter anschreiben und Termin sezten, bis wann er die mit seinem Sperrmüll zugestellte Gänge zu räumen hat, und ihm ankündigen, wenn er der Entsorgung seines Sperrmülls bis zu DAtum........ nicht vergenommen hat, dies selbst zu entsorgen und ihm in Rechnung zu stellen.
    Allerdings wird er bestreiten, dass dieser Sperrmüll der nicht in seinem Keller ist von ihm stammt. Auch die anderen im Haus werden wahrscheinlich nicht wissen, von wem der Sperrmüll ist.
    Sperrmüll im Kellerraum, dagegen kann man vielleicht gar nichts machen, denn er darf doch in seinem Kelleraum abstellen was er möchte, natürlich kein stinkender Müll.
    Dauerbesuch der Freundin, vielleicht kann man die nebenkostenvorauszahlungen anheben, denn die verbraucht auf jeden Fall Wasser und Treppenhauslicht.
    Ingerose

  6. Allgemeine Fragen über aufsässige/asoziale Mieter #5

    Sperrmüll

    Klar kannst Du nach Ablauf der gesetzen Frist, eine Reinigungsfirma beauftragen, die Du aber vorab bezahlen musst- denn der bestellt der muss bezahlen.

    Zudem bitte auch die anderen Mietparteien auffordern, dass die Gänge im Kellerbereich, frei zu halten sind, dass dort niemand etwas hin zu stellen hat. Sollte jemand dort etwas abgestellt haben, so ist dies bis spätestens Datum---- zu entfernen. Ansonsten können die auf Dich zukommen und behaupten, Du hättest Ihr Eigentum einfach zum Müll gegeben, bzw verschwinden lassen.
    Grüßle Inge

  7. Allgemeine Fragen über aufsässige/asoziale Mieter #6
    Zitat Zitat von Ingerose Beitrag anzeigen
    Klar kannst Du nach Ablauf der gesetzen Frist, eine Reinigungsfirma beauftragen, die Du aber vorab bezahlen musst- denn der bestellt der muss bezahlen.

    Zudem bitte auch die anderen Mietparteien auffordern, dass die Gänge im Kellerbereich, frei zu halten sind, dass dort niemand etwas hin zu stellen hat. Sollte jemand dort etwas abgestellt haben, so ist dies bis spätestens Datum---- zu entfernen. Ansonsten können die auf Dich zukommen und behaupten, Du hättest Ihr Eigentum einfach zum Müll gegeben, bzw verschwinden lassen.
    Grüßle Inge
    Was ich eben nicht erwähnt hatte: Im Hausflur hängt eine Aufforderung das es zu Unterlassen ist Kellergänge und Treppenhaus voll zu müllen. Dahingehend bin ich also schonmal abgesichert. Das der beschriebene Unrat sicher zu dem besagten Mieter gehört weiss ich deshalb so genau weil ein alter Schulfreund von mir ebenfalls in dem Haus wohnt und der den Müll aus seinem Keller in den Kellergang gestellt hat. Der besagte Mieter hatte damals nämlich seinen ganzen Unrat in den nicht abgeschlossenen Kellerraum des Schulfreundes abgestellt, unter dem Vorwand diesen beim nächsten Sperrmüll wieder zu entsorgen.Einen Zeugen dafür habe ich also!

    Wegen dem Ultimatum: Bei uns jetzt erst in 2 Monaten wieder Sperrmüll. Muss ich den Mieter auf diesen Termin verweisen und 2 Monate den Müll im Keller dulden oder kann ich ihn auch zwingen ihn selbst zu entsorgen?

    Gruss

  8. Allgemeine Fragen über aufsässige/asoziale Mieter #7

    Unrat

    Ich glaube nicht, dass man einen Mieter zu irgend etwas zwingen kann. Wie soll man dies denn machen. Der wird dies halt nicht wegräumen und damit hat es sich für den. Der wird auch bestimmt behaupten dies sei alles nicht von ihm. Liegt bei dem seinen Unrat Briefumschlag oder irgend welche Schreiben mit seinem Namen, dann gleich gute Fotos machen, dies wäre ein Beweis.
    Bei meinem Mieter, da lagen beim Müll-Schulbücher alte Schulbücher des Sohnes in dem der Name des Sohnes stammte.
    Mein Mieter hatte bei Gericht behauptet, wir hätten die Müll, selbst in das Mietshaus gefahren, dabei wohnen wir 65 km weg. Bin dann mit einem der Bücher angekommen in denen der Name vom Sohn des Mieters stand, somit musste dieser Mieter, für die gesamte Entsorgung aufkommen. Ich musste nicht nachweisen, ob noch andere Mieter Unrat dazu geworfen hatten. Es hat dem Richter gereicht,dass dieser Mieter erst gelogen hatte, der Müll sei nicht von ihm, wir hätten den Müll aus unserem Zuhause 65 km angekarrt, aber dann lagen Bücher von Mieters Sohn beim Müll. Also musste er aufkommen. Der hat gearbeitet somit konnte ich Lohnpfändungen durchführen, denn der hatte trotz Urteil nicht bezahlt.
    Bei einem H 4 Mieter, da kannst halt nichts pfänden, so wird der Schaden an Dir hängen bleiben.

  9. Allgemeine Fragen über aufsässige/asoziale Mieter #8

    Unrat

    Da müsste man sich überlegen, ob Du nicht kündigen könntes wegen Verstoß gegen die Hausordnung.
    Es ist ja im Hausflur angeschreiben, dass die Gänge nicht vollgestellt werden dürfen.

  10. Allgemeine Fragen über aufsässige/asoziale Mieter #9
    Müll: wurde hier ja schon beschrieben was zu tun ist
    Freundin: ich verstehe ja, dass du von dem Mieter angepisst bist, aber man kann es auch übertreiben. Dir kann es egal sein ob die Dame da nur für ne Nacht ist oder 5 Nächte. Das geht dich solange die Dame keinen Stress macht nichts an. Und wenn sie duscht etc. steigen die Nebenkosten deines Mieters - muss er ja zahlen und nicht du.
    Mieterhöhung: innerhalb von 3 Jahren darf die Miete um max. 20 % erhöht werden. Muss aber im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Modernisierungsmaßnahmen führen auch zu einer Erhöhung der Miete.

  11. Allgemeine Fragen über aufsässige/asoziale Mieter #10
    Zitat Zitat von peewee Beitrag anzeigen
    Müll: wurde hier ja schon beschrieben was zu tun ist
    Freundin: ich verstehe ja, dass du von dem Mieter angepisst bist, aber man kann es auch übertreiben. Dir kann es egal sein ob die Dame da nur für ne Nacht ist oder 5 Nächte. Das geht dich solange die Dame keinen Stress macht nichts an. Und wenn sie duscht etc. steigen die Nebenkosten deines Mieters - muss er ja zahlen und nicht du.
    Mieterhöhung: innerhalb von 3 Jahren darf die Miete um max. 20 % erhöht werden. Muss aber im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Modernisierungsmaßnahmen führen auch zu einer Erhöhung der Miete.

    Mir ist es aber nicht egal das der Mieter für eine Person zahlt aber für zwei Leute verbraucht. Immerhin haben wir hier nur einen Hauptwasser Zähler und eine Kostenverteilung von 50/50. Ich bezahle also für die, den Staat bescheissende, Dame mit. Und das auch bei den Heizkosten.

    Desweiteren rede ich nicht von 5 Tagen sondern von Mietähnlichen Verhaltnissen. Die Frau war in den letzten 4 Monaten vielleicht 2-3 Tage nicht in der Wohnung. Da kann ich glaub ich sehr wohl verlangen das der Mietvertrag geändert wird. Allein schon der gerechteren aufteilung der Kosten wegen.

  12. Allgemeine Fragen über aufsässige/asoziale Mieter #11
    tja was soll man dazu denn sagen....

    es ist möglich für jede Wohneinheit eigene Zähler anzubringen, um so den tatsächlichen Verbrauch zu ermitteln. Wenn man aber darauf verzichtet - selbst schuld!

    50/50 bei 7 Wohneinheiten ?? Und die anderen 6 Einheiten haben keinen Verbrauch?

  13. Allgemeine Fragen über aufsässige/asoziale Mieter #12
    Hallo Segestis,

    das ich ihm genügend Räumlichkeiten für seinen Unrat zur Verfügung stellen muss. Das halte ich persönlich für großen Blödsinn! Oder stimmt das etwa?
    Grudsätzlich gilt, daß dem Mieter genau das zusteht, was er angemietet hat. Der Mieter kann keine Einzimmerwohnung anmieten und dann im Nachhinein verlangen, daß ihm ein weiterer Raum zur Verfügung gestellt wird.
    Aber das ist m.E. nicht zu Ende gedacht. Irgendwo muss der Müll(oder das Hab und Gut der Mieter) ja hin, und wenn es keine ausreichend groß dimensionierten Tonnen/Container/Lagermöglichkeiten gibt, ist der Stress zwischen Mieter und Vermieter vorprogrammiert. Deshalb macht es m.E. durchaus Sinn, auch mal mehr als nötig zu "geben". In der Regel zahlt sich das aus, und sei es nur dadurch, daß die Mieter zufrieden sind und gerne und pünktlich ihre Miete zahlen.
    Deshalb finde ich z.B. das Verhalten von bestimmten Vermietern, die bewusst Keller etc. leerstehen lassen und verschließen, total daneben. Aus Mietersicht wirkt so ein Vermieter m.E. wie das oft heraufbeschwörte böser-Vermieter-Feindbild - zu Recht, wie ich finde.

    Sein eigener Keller ist bis unter die Decke voll mit alten Möbeln darum passt dort auch nichts mehr rein.
    Dagegen ist m.E. nichts einzuwenden.

    kann ich ihn dazu zwingen seine Freundin in den Mietvertrag nachzutragen?
    Den Mietvertrag kannst und darfst du nicht ohne Zustimmung des Mieters ändern.

    Mit welcher plausiblen Begründung kann ich die Kaltmiete um 10 Euro erhöhen
    Hast du dir vor dem Verfassen deines Beitrags mal die Mühe gemacht, die Suchfunktion hier im Forum zu nutzen?

    reicht es auch wenn ich die Nebenkosten um 10 Euro erhöhe um ihn raus zu bekommen?
    Wie willst du die Nebenkosten erhöhen?
    Als Nebenkosten (=Betriebskosten) kannst du eh nur die Kosten anrechnen, die tatsächlich und nachweisbar entstanden sind. Wie willst du diese Kosten erhöhen?


    Hast du schon mal in Erfahrung gebracht, was zu tun wäre, um z.B. die Kosten für die Wasserversorgung nach Verbrauch umzulegen?

    Gruß,
    Christian

  14. Allgemeine Fragen über aufsässige/asoziale Mieter #13
    Zitat Zitat von Segestis Beitrag anzeigen
    Mir ist es aber nicht egal das der Mieter für eine Person zahlt aber für zwei Leute verbraucht. Immerhin haben wir hier nur einen Hauptwasser Zähler und eine Kostenverteilung von 50/50. Ich bezahle also für die, den Staat bescheissende, Dame mit. Und das auch bei den Heizkosten.

    Desweiteren rede ich nicht von 5 Tagen sondern von Mietähnlichen Verhaltnissen. Die Frau war in den letzten 4 Monaten vielleicht 2-3 Tage nicht in der Wohnung. Da kann ich glaub ich sehr wohl verlangen das der Mietvertrag geändert wird. Allein schon der gerechteren aufteilung der Kosten wegen.
    Das Thema Besucher und Bewohner wurde ja schon des öfteren breitgetreten, Rechtlich ist es so, dass Du die Frau nicht zwingen kannst, in den Vertrag einzutreten noch hier die Personenanzahl der Wohnung bei der Abrechnung zu erhöhen.

    Sonlange die Frau nur als Besuch da ist, bleibt sie unberücksichtigt.

    Es bleibt dann hier nur die Möglichkeit alle Wohungen mit Wasserzählern (Kaltwasser) zu versehen.

    Zur Verbrauchsabhängigen Abrechnung im Bereich Heizung und Warmwasser bist du eh verpflichtet.

  15. Allgemeine Fragen über aufsässige/asoziale Mieter #14
    Unregistriert
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    Sperrmüll

    @ Christian, Gründsätzlich hat jeder Mieter einen Mülleimer oder zusammen mir den anderen Mietern einen Müllcontainer, in den er seine Küchenabfälle, Biomüll, Kunststoffabfälle und Dosen unterbringen kann.

    Weitere Räumlichkeiten zum Vermüllen, wie Kellerräume und Dachboden, oder gemeinsame Räume zum Zweck der Vermüllung stehen dem Mieter gesetzlich nicht zu.

    Da ein Kellerraum und Dachbodenraum, keine höhere Miete bringt, ist es nicht sehr intelligend einem Mieter einen solchen Raum zu geben. Denn meine langjährige Praxis als Vermieterin zeigt, dass dies alles ständig als Sperrmüllager verwendet wird. Beim Auszug wird dort alles stehen gelassen, es wird behauptet der Sperrmüll sei schon beim Einzug dort gestanden, der Einfallsreichtum hat kein Ende.
    Wer eben Räume braucht um sogar den Sperrmüll von der vorigen Wohnung mitzubringen, oder während der Mietzeit Keller und Dachboden zu vermüllen, der hat Pech gehabt. Bei mir muss der Mieter seinen Sperrmüll sofort entsorgen oder in seiner Wohnung horten bis er es zur Sperrmüllabfuhr gibt.
    Wem dies nicht passt, der soll wo anders anmieten, wo er Vermüllung vornehmen kann

  16. Allgemeine Fragen über aufsässige/asoziale Mieter #15
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    Mieter

    Wenn zusätzlich eine weitere Person in der Wohnung lebt, so erhöhen sich selbstverständlich die Nebenkosten, selbstverständlich müssen dann auch die Vorauszahlungen angepasst werden. Treppenhauslicht, Wasser-abwasser wird mehr verbraucht.
    Treppenhauslicht wird ja auf alle Wohnungen oder auf Personen umgelegt.
    Ist für das gesamte Haus ein Müllcontainer vorhanden, wer bezahlt dann die Leerungen, ebenfalls mit der Nebenkostenabrechnung alle die im Haus wohnen. Vorauszahlungen muss immer der Vermietet tätigen.

    Es ist sehr wichtig genügend hohe Vorauszahlungen zu nehmen, denn nimmt der Vermieter zu wenig Vorauszahlungen und Mieter muss nachzahlen, dann ist großes Geschrei. Mieter rennt dann zum Mieterverein und behauptet der Vermieter habe die Miete geschönt, indem er zu wenig Vorauszahlungen für die Nebenkosten verlangt habe. Verlange mal von einem Hartz 4 Mieter, bei der Nebenkostenabrechnung eine Nachzahlung, da bekommst Du sehr große Schwierigkeiten, da er dies nicht nachbezahlen kann.

    Besuche dürfen nicht länger als 6 Wochen sein, denn dann muss sich der Besuch polizeilich anmelden. Wir haben noch immer beim Einwohnermeldeamt Meldepflicht, diese Besucherin müsste dann sich dort als Zweitwohnung anmelden. Wenn die arbeitet würde die sich dort nicht anmelden wollen, denn deren Einkünfte würden beim Hartz 4 Bezieher mit angerechnet.
    Wenn ich diesen drausen haben wollte, dann würde ich beim Amt ganz blöde anfragen, was für eine Dame das denn ist, die sich monatelang bei dem Herrn xxxx aufhält. Da ist das Amt dann schnell am Prüfen. Aber dann müsstest damit rechnen, dass das Amt ggf die Mietzahlungen einstellt.

  17. Allgemeine Fragen über aufsässige/asoziale Mieter #16
    Unregistriert
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    Dauerbesucher

    Da zwei Personen mehr Wasser-Abwasser und mehr Treppenhauslicht verbrauchen, als nur eine Person.
    Somit kannst Du selbstverständlich die Nebenkostenvorauszahlungen anheben.
    Pro Person wird vom Amt für Wasser Abwasser Euro 15.-- monatlich bezahlt.
    Darzu musst Du wissen,dass auch mehr Treppenhauslicht verbraucht wird.
    Meines Erachtens, kannst Du Euro 20.-- mindestens die Nebenkostenvorauszahlungen erhöhen. Mit der Begründung des Dauerbesuches. Denn die Vorauszahlungen sollten so sein, dass der Mieter keinen höheren Geldbetrag nachzahlen muss. Also besser mehr nehmen als zu wenig.
    Wenn dieser Besuch auch dort die Wäsche wascht, dann geht dies ganz schön ins Geld, denn Wasser-Abwasser ist inzwischen sehr teuer, und mit monatlich Euro 15.-- die das Amt EINER Person zubilligt, da kommen 2 Personen schon gar nicht aus. Für 2 Personen bezahlt das Amt ja auch Euro 30.--Wasser-Abwasser-Vorauszahlungen.
    Micha

  18. Allgemeine Fragen über aufsässige/asoziale Mieter #17
    Unregistriert
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    Dauermieter

    @Soontier, auch wenn jede Wohnung einen Wasserzähler hat, müssen Vorauszahlungen-Wasser-Abwasser getätigt werden.
    Wenn ein Vermieter zu wenig Vorauszahlungen veranschlagt, dann kann dies letztlich zu Ungunsten des Vermieters sein, denn dann wenn der Mieter die Nachzahlungen nicht bezahlt, so wie es laufend vorkommt.

    Zwei Personen brauchen nun mal doppelt so viel wasser-Abwasser als nur eine Person, dies ist ganz klar. Also müssen die Vorauszahlungen angeglichen werden. Auch wenn der Vermieter eine Pauschale vereinbart hat, so kann er diese Pauschale erhöhen. Vermieter muss nicht das Wasser-Abwasser, des Dauerbesuchs seiner Mieter vorfinanzieren
    Micha

  19. Allgemeine Fragen über aufsässige/asoziale Mieter #18
    Sehr interessant, was hier von unregistrierten Usern für Tipps gegeben werden.

    Wie heißt es doch immer so schön ... ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung (... oder so ähnlich). Lt. §560 (4) BGB kann jede Vertragspartei nach einer Abrechnung durch Erklärung in Textform eine Anpassung auf eine angemessene Höhe vornehmen.

    Das Argument, daß sich hier ein langfristiger Besuch aufhält, genügt für eine Anpassung in der Regel nicht. Wer´s nicht glaubt, der darf sich auch gerne gleich den Abs. 6 des o. g. § zu Gemüte führen.


    Zu dem Müllproblem wurde das Wichtigste bereits geschrieben ... betonen möchte ich dabei noch, daß hinterher gerne behauptet wird, der Vermieter hätte irgendwelche Wertgegenstände "geklaut" ... also rechtzeitig dokumentieren, dokumentieren, dokumentieren ... und zwar protokollarisch und mit Fotos. Auf reine Zeugenaussagen gebe ich gar nichts mehr ... ob Schulfreund hin oder her.

    Im Anschreiben/Hausaushang verweise ich auch immer noch auf den Brandschutz, ... immerhin sind ja Fluchtwege zugestellt.

  20. Allgemeine Fragen über aufsässige/asoziale Mieter #19

    Gerümpel

    Wenn der Keller derart vollgestopft ist, dass der Mieter kein Kellerfenster öffnen kann, und somit diesen Raum niemals lüftet, keine Luft an die Wände kommen kann, DANN IST DAMIT ZU RECHNEN DASS SICH NACH EINIGER ZEIT HAUSSCHWAMM BILDET.
    Dies wäre somit kein normales Wohnverhalten. Darüber lohnt es sich nachzudenken, bevor hohe Schäden vorhanden sind.
    Ingerose

  21. Allgemeine Fragen über aufsässige/asoziale Mieter #20
    Unregistriert
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    @ Ingerose:

    hausschwamm ist ein pilz, den du auch bei bester belüftung und eher trockener luft bekommen kannst...
    bei der sperrmüll-situation würde ich die gefahr dass "stinknormaler" schimmel auftritt für wesentlich höher erachten.

    lüften ist auch in kellern wichtig!
    gerade bei neubaukellern!


Allgemeine Fragen über aufsässige/asoziale Mieter

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