Neues Gesetz, Frischwasser.

Diskutiere Neues Gesetz, Frischwasser. im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Ab 1.1.11 ist es Pflicht, dass Vermieter, das Frischwasser (Leitungswasser) untersuchen lassen müssen auf Keime und ,u.a. auch ob keine Rückstände von Blei in dem ...


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  1. Neues Gesetz, Frischwasser. #1

    Neues Gesetz, Frischwasser.

    Ab 1.1.11 ist es Pflicht, dass Vermieter, das Frischwasser (Leitungswasser) untersuchen lassen müssen auf Keime und ,u.a. auch ob keine Rückstände von Blei in dem Wasser sind.
    Offensichtlich gibt es immer noch Häuser mit alten Bleileitungen

    Diese Untersuchung des Trinkwassers hat der Vermieter JÄHRLICH durchführen zu lassen.
    Zudem ist laut Gesetz der Vermieter verpflichtet, dieses Untersuchungsergebnis über die Leitungswasserqualität, den Mietern vorzulegen.

    Eine nicht Beachtung des Gesetzes, kann eine Strafe bis zu Euro 25.000.--bringen.

    Die Kosten für die Untersuchung des Trinkwassrs, kann nur dann auf die Mieter umgelegt werden, wenn dies im Mietvertrag steht.

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  2. Neues Gesetz, Frischwasser. #2
    wo steht das?

  3. Neues Gesetz, Frischwasser. #3
    Wir legen die Kosten für diese Frischwasseruntersuchung auf jeden Fall auf die Mieter um......

    Die Untersuchung muß aber, soweit ich informiert bin nur in Häusern ab 400 Liter-Boilern und irgendeiner bestimmten Literdurchflußmenge pro Meter Leitung zwingend gemacht werden.

    Es betrifft also nur größere Häuser.

  4. Neues Gesetz, Frischwasser. #4
    ich würde auch gerne wissen wo man dieses Gesetz nachlesen kann. Per Google habe ich leider nichts gefunden

  5. Neues Gesetz, Frischwasser. #5
    Hallo Carina,

    mir ist schon klar, worum es geht. Gelesen habe ich es auch.
    Allerdings halte ich nichts von "Es gibt ein neues Gesetz über Frischwasser. Wer es nicht untersuchen lässt, muss 25.000 Euro Strafe zahlen"

    Dieses Gesetz heißt Trinkwasserverordnung und diese wurde überarbeitet. Die Neuordnung der TrinkwV tritt am 1.11.2011 in Kraft.

    Untersuchen lassen müssen die Vermieter ihre Trinkwasserinstallation, wenn sie Anlagen mit zentraler Wassererwärmung haben, welche ein gewisses Speichervolumen überschreiten.

    Weitere Informationen bekommt man z.B. hier.

    Gruß
    Tali

    P.S. Der Wikipedia-Eintrag hat die Neuerung noch nicht drin. Aber beim Gesundheitsministerium kommt man weiter.

  6. Neues Gesetz, Frischwasser. #6
    Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, ist das also nur für größere Anlagen. Aber was ist größer ??? Fallen da auch gewöhnliche MFHs bis 5 Fam. drunter oder nicht ?
    Wirklich schlauer bin ich nach Durchsicht der Link`s irgendwie nicht....


    Liebe Grüße,
    Icke

  7. Neues Gesetz, Frischwasser. #7

  8. Neues Gesetz, Frischwasser. #8
    Hallo,

    wenn ich auch generell etwas gegen die "Vorgaben" von kommerziellen Anbietern habe, so scheinen die Angaben hier zu stimmen, denn so habe ich sie auch bei anderen Quellen gelesen.
    Die Zahlen werden bei Anbietern von "Lösungen" gerne gelegentlich etwas "optimiert".

    Soll nochmal jemand sagen, Durchlauferhitzer hätten nur Nachteile...

    Gruß
    Tali

  9. Neues Gesetz, Frischwasser. #9
    Mir stellen sich folgende Fragen:

    Was kostet so eine Untersuchung?

    und bezieht sich das nur auf diese Legionellen?

    Was bedeutet der Bestand muss dem Gesundheitsamt gemeldet werden? Also wenn was ist oder generell jedes Untersuchungsergebnis?

    Wie sieht es bei neuen Analgen aus? Bei uns wurde sie im Juni erneuert wir würden aber, denke ich, unter diese Verordnung fallen (400l Tank, Gaststätte im Haus und weiteres Gewerbe)

    und letzte Frage: Liegt die Gefahr nur im Tank oder auch in den Leitungen? also wo wird die Probe genommen?

  10. Neues Gesetz, Frischwasser. #10

    Trinkwasserverordnung

    So wie ich gelesen habe, sind wohl alle betroffen, bei denen mehr als 3 Liter Frischwasser-Warmwasser, bis zur Entnahmestelle in den Leitungen sind.

    Betrifft aber insbesonders Mehrfamilienhäuser. In Einfamilienhäuser, da kann der Bewohner, das Wasser auf 60 Grad aufheizen und damit wären dann die Keime abgetötet. Bei Vermietern von Einfamilienhäusern, da hat der Eigentümer ja kaum Möglichkeiten, auf die Wärme der Wasserzubereitung zuzugreifen. Es sind bei Einfamilienhäuser zumeist die Mieter, von denender Wärmegrad bei der Aufbereitung des Wassers eingestellt wird.

    Das Gesetz ist durch und muß somit beachtet werden. Es besteht insbesonders bei Mehrfamilienhäusern, diese Verpflichtung.

    Betrifft offensichtlich alle, bei denen von der Wasseraufbereitung -Erhitzung, bis zur Entnahmestelle, mehr als 3 Liter Wasser in der Leitung sind.

    Auch wenn man angibt , man wärme das Wasser über 60 Grad auf, somit trifft dennoch die Verpflichtung zu, das Frischwasser untersuchen zu lassen, man kann sich da nicht rausreden.

    Angeblich würde eine solche Untersuchung Euro 200 kosten

    Das größte Problem ist, es gibt wenig Labors, wo man diese Untersuchungen durchführen lassen kann.

    Es heißt bei Nichtbeachtung KANN eine Strafe BIS ZU Euro 25.000 verhängt werden. Also Höchststrafe Euro 25.000.--

  11. Neues Gesetz, Frischwasser. #11
    Zitat Zitat von Taliesin Beitrag anzeigen
    Hallo,

    wenn ich auch generell etwas gegen die "Vorgaben" von kommerziellen Anbietern habe, so scheinen die Angaben hier zu stimmen, denn so habe ich sie auch bei anderen Quellen gelesen.
    Die Zahlen werden bei Anbietern von "Lösungen" gerne gelegentlich etwas "optimiert".

    Soll nochmal jemand sagen, Durchlauferhitzer hätten nur Nachteile...

    Gruß
    Tali
    Ich bin kein Anbieter, ich bin nur Vermieterin .
    Näheres ist unter folgendem Link ersichtlich

    http://www.umweltbundesamt.de/wasser...er/gesetze.htm

  12. Neues Gesetz, Frischwasser. #12
    Zitat Zitat von Ingerose Beitrag anzeigen
    Ich bin kein Anbieter, ich bin nur Vermieterin .
    Nicht jeder Post ist ein Angriff, muss also nicht kommentiert werden.
    Buderus ist ein professioneller Anbieter.

    Gruß
    Tali

  13. Neues Gesetz, Frischwasser. #13
    Hallöchen,

    mein neues Lieblingsthema hat also auch hier nun Einzug gehalten.

    Also hier nochmal ein paar Infos.

    Die neue Trinkwasserverordnung tritt ab dem 01.11.2011 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind alle zntralen Warmwasseraufbereitungsanlagen dem Gesundheitsamt anzuzeigen.

    Bei Anlagen mit einer Speichergröße von mind. 400 Litern oder einem Rohrinhalt vom Boiler bis zur ersten Entnahmestelle von 3 Litern (was wahrscheinlich auf so ziemlich jedes Gebäude mit zntraler Warmwasserversorgung zutrifft), ist das Warmwasser jährlich durch ein zugelassenes Labor untersuchen zulassen. Das Ergebniss der UNtersuchung ist unverzüglich dem Gesundheitsamt zu übermitteln und die Ergebisse 10 Jahre aufzubewahren.
    Einmal jährlich sind die Ergebnisse auch den Mietern mitzuteilen (Aushang im Gebäude ausreichend).

    Eine Liste von zugelassenen Laboren erhält man beim zuständigen Gesundheitsamt (Liste für den Rhein-Neckar-Kreis liegt mir vor, wenn jemand Interesse hat PN an mich).

    Bin nur mal gespannt wie das mit dem Proben nehmen dann abläuft. Was ist wenn die Mieter den Labormenschen nicht reinlassen? Kosten soll der Spass bei einem 8-Familienhaus wohl um die 200 Eur.
    Lt. Aussage von HuG sollen die Kosten wohl umlagefähig sein (auch wenn Sie nicht im MV aufgeführt sind, fällt dann unter die Kostenposition Betrieb einer zentralen Warmwasserbereitungsanlage).

  14. Neues Gesetz, Frischwasser. #14
    Hm das klingt sehr aufwendig, sowohl für die Vermieter als auch für die Ämter.

    Ich bin da nicht so auf dem aktuellem Stand, da ich kein Fernsehe schaue, aber ist so eine Vorschrift eigentlich notwendig?

    Gibt es keine wichtigere Probleme?

  15. Neues Gesetz, Frischwasser. #15
    Das musst Du die Herren und Damen in Brüssel fragen, denn die neue Verordnung beruht auf Änderungen im EU-Recht.

  16. Neues Gesetz, Frischwasser. #16
    Zitat Zitat von Soontir Beitrag anzeigen
    Das musst Du die Herren und Damen in Brüssel fragen, denn die neue Verordnung beruht auf Änderungen im EU-Recht.
    Dann brauche ich gar nicht mehr fragen, da eh klar ist das es wieder mal ein sinnloser Beschluss ist um sich ja nicht ernsten Problemen widmen zu müssen

  17. Neues Gesetz, Frischwasser. #17
    Man ist halt in Brüssel der Meinung, dass Sammelwarmwasserbereitungsanlagen, wie sie in Häusern stehen, die reinsten Legionellenschleudern sind und man vermutet, dass viele tötlich verlaufene Lungenerkrankungen durch Legionellen, welche in der Dusche eingeatmet wurden aufgelöst wurden.

    Betonung liegt hier auf vermutet, den Studien gibt es hierzu keine, aber hauptsache mal eine Verordnung erlassen.

  18. Neues Gesetz, Frischwasser. #18
    Unregistriert

    WARM-wasser

    liebe leute hier - werdet nicht gleich panisch:
    die neue verordnung dreht sich um
    WARM-wasser.
    sprich: es sind nur häuser betroffen, in denen es eine zentrale warmwasserversorgung gibt bzw. wohnungen, die an einen zentrale warmwasserversorgung angeschlossen sind.

  19. Neues Gesetz, Frischwasser. #19
    Laut Aussage meines Klemptners gilt diese Erweiterung nur für öffentliche Anbieter und nicht für Otto-Normal-Vermieter. Ich lasse das einfach mal auf mich zukommen ...

    Liebe Grüße,
    Icke

  20. Neues Gesetz, Frischwasser. #20
    Hallo Icke,

    sag deinem Klemptner mal bescheid, dass er hier gewaltig falsch liegt und er hier nochmehr Desinformationen in die Welt pustet.

    Die alte Verordnung galt bisher nur für öffentliche Anbieter, aber die neue richtet sich auch an Otto-Normal-Immobilienbesitzer.

    Kannst hier zu mal verschiedene Artikel auf den HuG-Seiten nachlesen.

    Also denkt dran, seit gestern ist das Ding in Kraft und die Anlagen müssn ans Gesundheitsamt gemeldet werden.

    @ weigela

    ich weis dass du bei deinen Häusern das Warmwasser nicht über Sammelanlage erhitzt, aber ich denke mal dass dies bei vielen (wenn nicht sogar einem Großteil) Mehrfamilienhäusern der Fall ist.

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