Problem mit Mietern - Bitte um Hilfe

Diskutiere Problem mit Mietern - Bitte um Hilfe im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Ich habe ein Mehrfamilienhaus und ständig Ärger mit nur einem Mieter. Gerne hätte ich hierzu Eure Meinung. 1. Aktuell prangert der Mieter an, dass die ...


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  1. Problem mit Mietern - Bitte um Hilfe #1

    Problem mit Mietern - Bitte um Hilfe

    Ich habe ein Mehrfamilienhaus und ständig Ärger mit nur einem Mieter. Gerne hätte ich hierzu Eure Meinung.

    1. Aktuell prangert der Mieter an, dass die Holztür vom Parkplatz zu seiner Terasse nicht richtig zugeht (es hat in letzter Zeit sehr viel geregnet, so dass die Tür mit Wasser vollgesogen ist). Seine Terasse grenzt mit einer Seite an den Parkplatz. Um dem Mieter mehr Privatsphäre zu ermöglichen, habe ich diesen Bereich zumachen und sogar eine Tür einbauen lassen (ich hätte auch einen Sichtschutzzaun aus dem Baumarkt nehmen können, habe aber eine eine Menge Geld für denn Türeinbau gezahlt). Muss ich nun ständig die Tür nachjustieren lassen, obwohl ich diesen Extrazugang lt. Mietvertrag nicht mal vermiete?

    2. Es wird weiterhin angeprangert, dass eine weitere Tür zum Schuppen nicht zugeht. Da es eine Holztür ist, saugt sie sich bei langen Regenphasen voll und schleift. Bei der Übergabe der Wohnung war natürlich alles OK. Der Schuppen wird überigens mitvermietet. Muss ich hier diese Tür etwa ständig nachjustieren?

    3. Weiterhin wird angeprangert, dass die Fussbodenerwärmung im Bad seit einiger Zeit ständig läuft, obwohl Thermostatkopf auf AUS ist. Offensichtlich ist der Thermostatkopf kaputt. Bei der Vermietung vor rund 14 Monaten hat auch das natürlich alles funktoniert. Unterliegt das nicht der Kleinreparaturklausel?

    Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus.

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  2. Problem mit Mietern - Bitte um Hilfe #2
    Hallo DieterS,

    ich würde mal sagen, hier liegt ein klassischer Fall von Pfusch am Bau vor. Wer bitte baut denn Türen, die sich mit Feuchtigkeit vollsaugen können, im Außenbereich ein. Wenn der Einbau wirklich erst 14 Monate her ist, solltest Du mal prüfen ob Du gegen die Firma noch Gewährleistungsansprüche geltend machen kannst.

    Dem Mieter kann es hier egal sein warum die Türen defekt sind - sie gehören ganz offensichtlich zur Mietsache - damit bist Du in der Pflicht. Es ist auch unerheblich, ob die Türen separat im Mietvertrag genannt sind oder nicht ... wenn die Bauteile bei Mietbeginn bereits eingebaut waren, hat der Mieter diese mitgemietet.

    Wenn Du Dir ein Auto mietest, dann erwartest Du ja auch, daß die Reifen nicht nur dazu gehören, sondern auch intakt sind. Stell Dir mal vor, Du bist gerade am Flughafen gelandet und die Autovermietung sagt Dir, daß sie die ollen Schluppen nicht tauschen, weil die im Mietvertrag nicht extra aufgeführt sind.

    Ob der Thermostatkopf einer Kleinreparaturklausel unterliegt kann ich Dir nicht abschließend beantworten. Ersten weiß ich nicht, ob Du überhaupt eine gültige Kleinreparaturklausel vereinbart hast - und zweitens hast Du ja nicht gepostet, was die Reparatur gekostet hat.

  3. Problem mit Mietern - Bitte um Hilfe #3
    Zitat Zitat von DieterS Beitrag anzeigen
    3. Weiterhin wird angeprangert, dass die Fussbodenerwärmung im Bad seit einiger Zeit ständig läuft, obwohl Thermostatkopf auf AUS ist. Offensichtlich ist der Thermostatkopf kaputt.
    Kostet im Baumarkt elf Euro. Ich tausche ihn innerhalb von zwei Minuten aus.

  4. Problem mit Mietern - Bitte um Hilfe #4
    Nur schade dass hier wahrscheinlich nicht der Thermostatkopf sondern das Ventil kaputt ist.

    Kostet zwar auch nicht viel mehr aber mit 2 Minuten isses da nicht getan.

  5. Problem mit Mietern - Bitte um Hilfe #5
    Zitat Zitat von Soontir Beitrag anzeigen
    Nur schade dass hier wahrscheinlich nicht der Thermostatkopf sondern das Ventil kaputt ist.
    Kostet zwar auch nicht viel mehr aber mit 2 Minuten isses da nicht getan.
    Du sagst es. Dauert dann eine Minute länger für das Drehen am Nippel, einen Tropfen Öl dran und ihn dreimal 'reindrücken, damit das Ventil wieder gängig wird. Das Thema hatten wir hier auch bereits einige Male.

  6. Problem mit Mietern - Bitte um Hilfe #6
    Zitat Zitat von Berny Beitrag anzeigen
    Du sagst es. Dauert dann eine Minute länger für das Drehen am Nippel, einen Tropfen Öl dran und ihn dreimal 'reindrücken, damit das Ventil wieder gängig wird. Das Thema hatten wir hier auch bereits einige Male.
    Ne Berny, wenn der Stift hängt, wird der Heizkörper nicht mehr warm.
    Der Heizkörper hier wird aber nicht mehr kalt, hat mit dem Stift nix zu tun.
    Da is das ganze Ventil im Eimer, sprich entweder falls vorhanden, Strang schliessen und entwässern oder Zuleitung am Heizkörper vereisen odr im schlimmstenfall die komplette Anlage entleeren, altes Ventil runter, neues Ventli drauf und Anlage wieder befüllen und entlüften.

    Also nix mit 2-3 Minuten.

    Ausserdem scheint es sich hier nicht um ein Heizkörperventil zu handeln sondern um ein RTL-Ventil.

  7. Problem mit Mietern - Bitte um Hilfe #7
    Hi,

    Papabär hat ja das wichtigste dazu schon gesagt.
    Zitat Zitat von DieterS Beitrag anzeigen
    3. Weiterhin wird angeprangert, dass die Fussbodenerwärmung im Bad seit einiger Zeit ständig läuft, obwohl Thermostatkopf auf AUS ist. Offensichtlich ist der Thermostatkopf kaputt. Bei der Vermietung vor rund 14 Monaten hat auch das natürlich alles funktoniert. Unterliegt das nicht der Kleinreparaturklausel?
    Zu deiner letzten Frage: Was steht im Mietvertrag ?

    Dann musst du gucken, was aktuell für Eurönchen dort angegeben sind. Ich mein das müssten so zu Zeit ca so 90€ pro Reparaturfall sein bzw max 8% der Jahresnettomiete pro Kalenderjahr. Liegt die Reparatur darunter, dann kannst du das ggf dem Mieter aus`s Auge drücken. Liegt die Reparatur darüber, dann musst du zahlen (Allerings fällt nicht alles was defekt gehen kann in einer Wohnung darunter ! Heizungsventie, ect müssten aber darunter fallen).

    Wenn ich das jetzt hier als Vermieter entscheiden müsste, würde ich nicht auf die Kleinreparaturklausel verweisen (unabhängig ob es möglich wäre), da meiner Meinung das ein Mangel darstellt den ich zu vertreten hätte und nicht der Mieter.

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