Hallo zusammen,
kennt sich jemand mit dem Thema "Gartenarbeit" von Mietern aus?
Habe Mieter, die den mitvermieteten Garten schlecht pflegen. Ich habe schon mehrfach darauf hingewiesen, dass eine Hecke regelmäßig geschnitten werden muss, weil sie viel zu hoch wächst, was nachbarrechtlich nicht zulässig ist (Hecke ist schon etwa 6 m hoch, darf nur 2,5 m max. sein). Bäume werden nicht regelmäßig kontrolliert, was bei Sturm natürlich enormen Schaden verursachen kann. Mittlerweile wachsen Wurzeln unter der Gartentreppe, wo die Stufen schon locker geworden sind, weil die Wurzeln sie angehoben haben.
Meine Mieter haben nun "ein wenig" im Garten durch einen Gärtner machen lassen, was allerdings längst nicht ausreicht. Im Mietvertrag haben sie unterschrieben, dass sie die Gartenpflege übernehmen, was sie ja jetzt gemacht haben. Ist somit die Weitergabe von Kosten zusätzlicher Arbeiten, die dringend gemacht werden müssen, nun nicht mehr möglich? Ich habe mal bei der Rechtssprechung nachgeschaut und verstehe es so, dass ich die Kosten nun auch nicht mehr über die Betriebskosten weitergeben kann, da man solche Kosten nur direkt oder über die Betriebskostenabrechnung umlegen/weitergeben kann (und meine Mieter haben jetzt ja schon einen Vertragsbestandteil erfüllt).
Weiß hierzu jemand etwas Genaueres? Es geht doch nicht darum, dass ich die Gartengestaltung meiner Mieter nicht schön finde. Es geht darum, dass ich Verpflichtungen habe und diese anscheinend auf meine Kosten dauerhaft selbst übernehmen muss.
Dann frage ich mich, warum Mieter großer Wohnanlagen umlagefähige Kosten für Gartenarbeiten vollumfänglich bezahlen müssen, Mieter, die ein Sondernutzungsrecht für einen Garten haben, aber nicht (zumindest nicht alle Kosten).
Und: Müssen die Mieter bei Auszug den Garten wieder in den Ausgangszustand versetzen (Fotos vom Zustand bei Einzug habe ich)?
Über Hilfe und Tipps würde ich mich sehr freuen.
Berbo![]()

