Hallo Gemeinde,
einer meiner Mieter hat heute früh´ per Mail eine Forderung gem. 536a (2) Nr. 2 geltend gemacht. Die Forderung ist begründet und von der Sache her unstrittig - allerdings liegen mir noch keine Originalbelege vor (sind angefordert).
Jetzt teilt mir dieser Mieter mit, daß er den Betrag von der Miete Februar abziehen will, sofern die Gutschrift nicht bis zum 26.01. auf seinem Konto ist ... für mein Verständnis recht kurzfristig.
Die Verrechnung würde ich gerne vermeiden - schon alleine wegen des dahinter stehenden Arbeitsaufwandes [I](Ausbuchen der automatischen Sollstellung, schriftliche Stellungnahme ggü. Eigentümer usw. ... jedenfalls deutlich mehr als diesen Thread zu erstellen)[/I].
Gibt es nicht irgendwo eine (Mindest-)Frist, die der Mieter mir in so einem Fall für eine Überweisung einräumen muss? Falls ja wäre es schön, wenn ich dem Mieter eine Rechtsgrundlage präsentieren könnte.


