Hallo!
Ich habe recht viele Fragen und Ideen... viel Spaß beim Lesen... :-)
Vermietungsobjekt: 50qm-Wohnung, sehr gute Qualität und Lage, Uni-Stadt in Ba-Wü.
Frage 1: Staffelmiete:
Die Wohnung lässt sich problemlos neuvermieten für 20% über dem errechneten
Mietspiegelwert. (Vermutlich noch mehr, aber ich lasse es bei 20.) Bei einem
normalen Mietvertrag wäre also über viele Jahre eine Mieterhöhung sehr erschwert,
zumal es nichts mehr zu modernisieren gibt. Daher möchte ich einen Staffelmietvertrag
machen. Am liebsten würde ich die Miete ja genau so prozental verändern, wie
sich die Mieten vor Ort entwickeln, aber das ist ja rechtlich nicht möglich,
obwohl es eigentlich am transparentesten und logischsten wäre.
Ich bin nun also auf der Suche nach dem idealen Prozentsatz jährlicher Erhöhung.
Ich habe hier im Internet wenig Info gefunden. Bei normalen Mietvertägen
gibt es ja die 20%-in-3-Jahren-Grenze. Was haltet ihr von ca. 3,8-3,9% p.a.?
(In den Vertrag müssen dann natürlich die sich ergebenden Euro-Beträge, klar.)
Der Prozentsatz darf ja nicht zu gering sein (sonst ärgere ich mich, wenn die
Mieten stärker steigen als die Staffeln), aber auch nicht zu hoch. Ich
würde dann zwar freiwillig eine Staffel verzichten um zu verhindern, dass der
Mieter kündigt, wenn die Diskrepanz zu groß wird. Aber der Hauptgrund, warum
es nicht zu hoch sein sollte, ist wohl, um nicht zu viele Leute zu verschrecken,
denn die meisten sehen dann die aus heutiger Sicht hohen Staffeln in 5 Jahren
und verstehen nicht, dass das halt dann das Mietniveau sein wird, und dass
so halt Inflation und Mietpreise funktionieren.
Außerdem: Was denkt ihr kommt beim Mieter besser an: Alle zwei Jahre um 65 Euro
oder jährlich um 25 Euro? (aufgrund eines additionseffekts ist das in annährung
äquivalent, also nicht wundern, warum 65 und nicht 50. wer sich hier wundert,
sollte excel starten.)
Außerdem:
"Mei...Immob....de" sagt:
"Zu niedrig vereinbart, beschert Ihnen die Staffelmiete jahrelang eine geringere
Miete, als Sie normalerweise verlangen könnten. Rutschen die Mieten in den Keller
und liegen Sie mit Ihrer Staffelmiete mehr als 20 % über der ortsüblichen
Vergleichsmiete, müssen Sie Ihre Mietforderungen zurückschrauben – und zu viel
Gezahltes zurückzahlen."
Ist das wirklich wahr? Oder nur, wenn man zu Beginn eine Notlage des Mieters
ausenutzt hat? (Ich würde ohnehin freiwillig die Miete senken aus Fairness und
um zu verhindern, dass der Mieter kündigt, was ja verständlich wäre.)
Außerdem: wenn das stimmt, was M.I.de sagt, dann kann man ja auch den Mieter
damit beruhigen, dass er keine Angst vor Überhöhung haben muss. Das wäre
durchaus in meinem Sinne, ihn auf sein Recht aufmerksam zu machen.
Frage 2: Zeitmietvertrag:
Das Problem eines Staffelmietvertrages scheint mir, dass er einen "Blick in die
ferne Zukunft" erzwingt. Was bringt es mir, wenn ich einen Staffelvertrag für z.B.
4 Jahre mache und er danach in einen "normalen" Vertrag übergeht und ich
eben dann in 4 Jahren die Miete nicht mehr anpassen kann. Das ist eben das
Problem bei sehr schönen Wohnungen wie meiner, deren vom Mieter sehr geschätze diverse
Vorzüge einfach im Mietspiegel nur unzureichend berücksichtigt werden und der
Spiegel verunmöglicht dann die Mietanpassung, obwohl ich bei Wohnungskauf die
Vorzüge der Wohnung teuer bezahlen musste. (Jammern beendet.)
Folglich muss ich entweder (a) Staffeln für weit mehr als 4 Jahre machen,
oder (b) den Mietvertrag begrenzen.
Bei (a) entsteht ein Abschreckungseffekt wegen der vermeintlich hohen
Miete in 10 Jahren, und bei (b) hab ich die Begründugsprobleme eines qualifizierten
Zeitmietvertrags. Natürlich könnten meine Eltern die Wohnung als Ferienwohnung
nutzen wollen, aber das steht nun wirklich in den Sternen. (Am liebsten
würde ich einfach einen neuen Staffelvertrag nach 5 Jahren aufsetzen,
angepasst an die Situation zu dem Zeitpunkt, also die zukünftigen Staffeln
senken oder erhöhen.)
Außerdem möchte ich eine Mindestvertragslaufzeit einbauen, was würdet
ihr da empfehlen? Ich hielte ja 18 Monate für ein faires Mittelmaß?
Ich frage mich auch, ob ich nicht einfach auf 8 Jahre begrenzen
mit Begründung Ferienwohnung, um wenigstens überhaupt eine Möglichkeit
in der Hand zu haben. 8 Jahre ist ja eine lange Zeit und wird wohl
nicht sehr abschrecken? Oder 10...
Frage 3: Einbauküche
Ich habe den Eindruck, es macht Sinn, die Einbauküche (2005) in
einem komplett separaten Vertrag zu vermieten, um sie aus dem Mietspiegelvergleich
rauszuhalten. Seht ihr das auch so? Besteht die Gefahr, dass der Mieter irgendwann
die Küche "kündigt" und seine eigene einbaut, wenn ich einen komplett separaten Vertrag
mache? Ich möchte in jedem Fall, dass die Einbauküche nicht in der Kaltmiete
enthalten ist. Oder ist das eine dumme Idee?
Frage 4: TG-Stellplatz
Wenn der TG-Stellplatz im Hauptmietvertrag enthalten ist, kann er dann vom Mieter
separat gekündigt werden, obwohl der Mieter das Wohnungs-Mietverhältnis beibehält?
Falls ja, kann man das verhindern?
Danke an alle, die sich an diesem Thread beteiligen im Voraus!
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