
Zitat von
ObiWan
Hallo AntePom,
ich kann verstehen dass Du sauer bist, aber den Gang zum Anwalt und die damit verbundenen Kosten, kannst Du Dir sparen.
Wenn Ihr beide (Du und Deine Ex) im Mietvertrag steht, seit ihr, wie Christian ja auch schon geschrieben hat, beide für das Mietverhältnis verantwortlich.
Es ist nämlich so, dass das Mietverhältnis nur durch beide Parteien gekündigt werden kann. Es ist also vollkommen unerheblich dass Du, zu wann auch immer, gekündigt hast. Solange Deine Ex noch in der Wohnung ist, bist Du auch für das Mietverhältnis zuständig.
Es sei denn (!), Dein Vermieter hätte Dir die Kündigung bestätigt. Dann sieht die Sache evtl. anders aus. Ist das denn so?
Gruß
ObiWan