Hallo zusammen,
vor einigen Jahren mietete ein Paar eine Wohnung in meinem Mehrfamilienhaus an.
Die erste Zeit lief auch alles reibungslos, die Mieten kamen pünktlich und es kamen auch keine Beschwerden.
Ende 2010 fingen allerdings die Probleme an.
Zuerst wurden die Betriebskosten nicht mehr in voller Höhe bezahlt, dann kamen die Mieten nicht mehr pünktlich.
Mahnungen meinerseits und auch persönliche Gespräche habe zu keiner Besserung geführt.
Aktuell fehlt noch die Miete für Dezember 2011 (Januar 2012 kam pünktlich) und ein Teil der Betriebskosten aus 2011 und Januar 2012.
Die Außenstände haben noch nicht die Höhe von zwei MM erreicht, ansonsten hätte ich die Kündigung schon ausgesprochen. Um Druck zu machen habe ich, nachdem ich zuvor den Mahnbescheid (an beide Mietparteien) erlangt hatte, gestern den Vollstreckungsbescheid beantragt.
Nun ist mir zu Ohren gekommen, dass
1. die beiden vor einiger Zeit geheiratet haben
2. sie sich aber wohl vor kurzem getrennt haben, wobei ER wohl ausgezogen sein soll.
Wie geschrieben, handelt es sich hier um Hörensagen. Offiziell, also schriftlich, davon in Kenntnis gesetzt wurde ich nicht.
Es kann ja nun sein, dass ich doch noch davon in Kenntnis gesetzt werde, dass ER ausgezogen ist und deshalb die Betriebskosten ja nicht mehr ich der ursprünglich veranlagten Höhe korrekt sind.
Nun meine Frage:
Bin ich dazu verpflichtet, die Betriebskosten nur noch nach einer Person zu berechnen?
Ich bin der Meinung, dass ich nicht dazu verpflichtet bin, den Mietvertrag zu ändern. Dieser kann nur durch beide Personen gekündigt werden und ich könnte dann (was ich allerdings nicht beabsichtige) mit ihr einen neuen MV abschließen.
Wie seht ihr das?
Gruß
ObiWan



Obi Wan,




