Zusätzliche Personen in bestehenden Mietvertrag aufnehmen - wie macht mans?

Diskutiere Zusätzliche Personen in bestehenden Mietvertrag aufnehmen - wie macht mans? im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Aus familiären Gründen soll eine zusätzliche Person mit in einen bestehenden Mietvertrag aufgenommen werden. Ich bin einverstanden, möchte aber keinen neuen Mietvertrag, sondern den alten ...


+ Antworten + Neues Thema erstellen
Ergebnis 1 bis 11 von 11




  1. Zusätzliche Personen in bestehenden Mietvertrag aufnehmen - wie macht mans? #1

    Zusätzliche Personen in bestehenden Mietvertrag aufnehmen - wie macht mans?

    Aus familiären Gründen soll eine zusätzliche Person mit in einen bestehenden Mietvertrag aufgenommen werden. Ich bin einverstanden, möchte aber keinen neuen Mietvertrag, sondern den alten nur erweitern. Aus verschiedenen guten Gründen.

    Wie gehe ich da formal vor, so dass der alte Mietvertrag weiterlebt und eine neue, zusätzliche Person mit drinsteht.

    •   



       

  2. Zusätzliche Personen in bestehenden Mietvertrag aufnehmen - wie macht mans? #2
    Also ich würde lediglich die Betriebskosten anpassen und den MV so lassen wie er ist.

    Gruß
    ObiWan

  3. Zusätzliche Personen in bestehenden Mietvertrag aufnehmen - wie macht mans? #3
    Sorry, wenn ich das mal anmerke, aber es ist ziehmlich , wenn man die ein & selber Frage in zwei Threads packt. Das ist mehr als unübersichtlich für jeden der dir hier Antworten will.

  4. Zusätzliche Personen in bestehenden Mietvertrag aufnehmen - wie macht mans? #4
    Ich habe diesen Thread hier eröffnet, nachdem ich durch die Diskussion im anderen Thread zu dem Schluss gekommen bin, besser keinen neuen Mietvertrag zu machen, weil:

    - Es gibt Schwierigkeiten, die Miete in diesem Sommer nach dem neuen Mietspiegel anzupassen. Darf man nicht so kurzfristig.
    - Ich habe keinen Energieausweis und für einen neuen Mietvertrag brauche ich aber wahrscheinlich einen, wenn die Frage aufkommt.

    Wegen dieser beiden Punkte war der alte thread (neuer Mietvertrag) für mich gestorben und ich frage mich nun, wie man einen bestehenden Vertrag erweitert?

  5. Zusätzliche Personen in bestehenden Mietvertrag aufnehmen - wie macht mans? #5
    Ich habe die Antwort selber gefunden. Hier im Forum:
    Einen neuen Mieter zum Vertrag hinzufügen

  6. Zusätzliche Personen in bestehenden Mietvertrag aufnehmen - wie macht mans? #6
    Hi,

    also ich sehe keine wesendlichen Vorteile, wenn mehrere Personen als Hauptmieter im Mietvertrag stehen. Wie die das untereinander regeln kann mir doch als Vermieter egal sein, hauptsache die Miete kommt pünktlich an. Und wenn ich hier nur einen Ansprechpartner habe, dann ist das für mich einfacher, meiner Meinung nach.

  7. Zusätzliche Personen in bestehenden Mietvertrag aufnehmen - wie macht mans? #7
    Ja, aber wenn einer von denen mal finanziell ausfällt, stehen immer noch die anderen im Vertrag. Da hat man eine zusätzliche Sicherheit.

    Scheint auf den ersten Blick keine schlechte Idee zu sein, oder?

  8. Zusätzliche Personen in bestehenden Mietvertrag aufnehmen - wie macht mans? #8
    Je mehr Personen ich als Vertragspartner habe, desto größer ist doch meine Sicherheit. Soweit stimme ich Andy und H&G voll zu.

    Ich sehe z.B. auch kein Problem darin, wenn der einziehende Lebensgefährte ggf. eigentlich nicht zahlungsfähig ist. Nur wenn einer aus einem bestehenden Mietvertrag herausgenommen werden möchte prüfe ich nach, ob der verbleibende Mieter überhaupt in der Lage ist, die Miete zu erbringen (und natürlich das derzeit kein Zahlungen in Verzug sind).

    Ich mache in solchen Fällen fast immer reine Mietvertragsänderungen - ähnlich wie in dem Thread beschrieben. Ein neuer Mietvertrag setzt ja die Auflösung des bestehenden Vertrages voraus ... viel zu viel Aufwand.

    Dabei achte ich insbesondere auf:
    • die genaue Bezeichnung des Mietvertrages (MV-Nummer), Datum des Vertragsabschlusses,
    • die exakte namentliche Nennung des Vermieters und des bisherigen Mieters,
    • die Bezeichnung/Lage der Mietwohnung,
    • die Nummer der Änderung (ich zähle mit, damit im Streitfall keine Änderung vergessen wird)
    • die Benennung des neuen Mieters mit vollständigem Namen (nix mit Initialen), Geburtsdatum und ggf. Geburtsnamen - optional eine PA-Kopie als Anlage,
    • die Verpflichtung beider Mieter, Erklärungen des Vermieters ggü. einer Person gegen beide gelten zu lassen.
    Von den neuen Mietern lasse ich mir auch stets mind. einen Einkommensnachweis in Kopie aushändigen. Nicht um deren Bonität zu prüfen (das habe ich hoffentlich bei Einzug der 1. Mieters bereits gemacht), sondern weil da meist ´ne Bankverbindung drauf steht ... und mein RA will ja seine PfüB´se irgendwo hinschicken können.

    Außerdem lasse ich den einziehenden Mieter stets noch eine Hausordnung unterschreiben und händige ihm natürlich auch ein Exemplar aus.

    Meine (bisher) einzige Ausnahme mache ich bei meiner Studentinnen-WG. Da hier nach einigen Semestern die jeweils aktuellen Bewohner die ursprünglichen Mieter nicht mal mehr kennen, werden hier in regelmäßigen Abständen - d.h. sobald mein Änderungenzähler zweistellig wird - neue Verträge (zu den alten Konditionen) abgeschlossen.

  9. Zusätzliche Personen in bestehenden Mietvertrag aufnehmen - wie macht mans? #9
    Zitat Zitat von Papabär Beitrag anzeigen
    Je mehr Personen ich als Vertragspartner habe, desto größer ist doch meine Sicherheit. Soweit stimme ich Andy und H&G voll zu.
    Hi,

    das mag zwar richtig sein, aber auch das ist keine 100%-Garantie. Ich persönlich würde niemals einen Mietvertrag mit mehreren Hauptmietern abschliessen.

    Und wenn die Mieter hier ggf. Zahlungsunfährig wären und hier kein anderer Hauptmieter drinen steht, dann zahlt ggf das Amt die Mietschulden.

    Da es hier aber eh nur um Familienangehörige geht, ist eh sehr fraglich ob hier irgendein Recht seites des Mieter besteht auf so eine Regelung. Ich kann mir jetzt wiederum nicht vorstellen, das die Mieter hierdrauf bestehen und ggf dann noch eine Mieterhöhung zustimmen werden !

    Aber ohne Mieterhöhung macht das ganze ja wiederum keinen Sinn für den Fragesteller .....

  10. Zusätzliche Personen in bestehenden Mietvertrag aufnehmen - wie macht mans? #10
    Zitat Zitat von Pharao Beitrag anzeigen
    ... das mag zwar richtig sein, aber auch das ist keine 100%-Garantie.
    Natürlich hast Du keine Garantie ... ich meine, die einzige Garantie, die man im Leben hat ist, das selbiges lebensgefährlich ist. Aber man reduziert das Risiko, da man sodann ja 2 voll haftende Mieter hat.


    Zitat Zitat von Pharao Beitrag anzeigen
    ... dann zahlt ggf das Amt die Mietschulden.
    Na, ich brauch´ DIR doch jetzt wohl nicht zu erzählen, wieviele "Wenn´s" hinter Deinem ggf. stecken, oder?

    Richtig ist, daß der ALG II-Bezieher die Übernahme von Mietschulden beantragen kann. Bis zu einem gewissen Maß wird das i.d.R. auch genehmigt.

    Richtig ist auch, daß es Konstellationen gibt, bei denen ich lieber keine BG gründen würde bzw. bei denen ich den Mietern davon abraten würde. Da Liebe und ähnliche Drogen aber bekanntlich blind machen und es unbestritten Leistungsempfänger gibt, die sich um solche Disziplinen wie Miete zahlen oder Bescheid lesen & verstehen einen feuchten ***** kümmern, muss man als Vermieter hier eben ein besonderes Auge drauf haben.

    So eine Mietvertragsänderung (der Mieter will etwas von mir ) ist übrigens auch immer eine Gute Gelegenheit, sich eine Abtretungserklärung unterschreiben zu lassen (Hatte ich Dir nicht mal´n Muster geschickt?).



    Zitat Zitat von Pharao Beitrag anzeigen
    ... Da es hier aber eh nur um Familienangehörige geht, ist eh sehr fraglich ob hier irgendein Recht seites des Mieter besteht auf so eine Regelung. Ich kann mir jetzt wiederum nicht vorstellen, das die Mieter hierdrauf bestehen und ggf dann noch eine Mieterhöhung zustimmen werden !
    Hier ist zu unterscheiden, ob es sich um eine "Gebrauchsüberlassung an Dritte" oder um eine Änderung der Vertragsparteien handelt.
    Der Mieter, der seinen Sohn bei sich aufnehmen will, kann vom Vermieter ersatzweise die Gestattung zur Untervermietung verlangen (muss er nicht mal). Sofern dann in der Person des Untermieters kein wichtiger Grund dagegen liegt, hat der Mieter einen - notfalls auch gerichtlich durchsetzbaren - Anspruch auf Zustimmung. Die Erlaubnis kann von einer angemessenen Erhöhung abhängig gemacht werden.

    Guckst Du: §553 BGB

    Auf Deutsch: Du hast´n so oder so an der Backe ... dann doch aber lieber als Vollhafter.

  11. Zusätzliche Personen in bestehenden Mietvertrag aufnehmen - wie macht mans? #11
    Zitat Zitat von Papabär
    Aber man reduziert das Risiko, da man sodann ja 2 voll haftende Mieter hat.


    soll jeder machen wie er meint. Ich schliesse lieber nur mit einem einen Mietvertrag ab und wie die das untereinander regeln ist mir dann ziehmlich wurscht. Wenn der Hauptmieter auszieht, hab ich auch kein weiteres geschiss & such mir dann ggf einen neuen Mieter. Wenn ich ein Problem hab, dann gib`s für mich auch nur einen Ansprechpartner.

    Jetzt nur wegen der Haftung ..... nee.
    Na, ich brauch´ DIR doch jetzt wohl nicht zu erzählen, wieviele "Wenn´s" hinter Deinem ggf. stecken, oder?
    Da hat du schon Recht, aber da muss ggf der Mieter sich eben selber rechtzeitig kümmer an welche Behörde er sich ggf wenden kann. Und als Vermieter ist mir das doch egal woher ich mein Geld bekomme.
    Hatte ich Dir nicht mal´n Muster geschickt?
    Jo, liegt in meinen Vorlagenordner Man weis ja nie, wann man das man vielleicht doch gebrauchen könnte.
    Auf Deutsch: Du hast´n so oder so an der Backe ...
    Aber das war ja das, auf was ich auch hinaus wollte.

    Ich kann mir eben nur jetzt nicht vorstellen, das der Mieter hier sowas wünscht ! Und wenn der Mieter dann noch sieht, das jetzt alles teurer wird, dann wäre er echt ** wenn er dem zustimmen würde.

    •   



       


Zusätzliche Personen in bestehenden Mietvertrag aufnehmen - wie macht mans?


Ähnliche Themen zu Zusätzliche Personen in bestehenden Mietvertrag aufnehmen - wie macht mans?


  1. Muss der vermieter bei einem einzug von 2 personen beide im mietvertrag aufnehmen?: Muss der vermieter bei einem einzug von 2 personen beide im mietvertrag aufnehmen oder reicht eine person?`Die alle kosten der Miete trägt und die geforderte Selbstauskunft...



  2. bestehenden Mieter übernehmen, aber NK erhöhen: Hallo Experten, wenn ich eine ETW kaufe und sich darin ein Mieter befindet, übernehme ich ja 1zu1 den bestehenden MV des damaligen Vermieter. Es ist nur so das die NK...



  3. Renovierungsklausel im Mietvertrag aufnehmen: Hallo liebe Wissende, ich habe einen neuen Mieter für eine Mietwohnung. Bezüglich der Renovierung sind vorgegebene Renovierungszeiten nicht mehr zulässig. Wie muss ich...



  4. Nebenkostenpauschale bei bestehenden Mietverträgen: Hallo allerseits, ich werde in kurzer Zeit ein Zweifamilienhaus erwerben, in welchem ich die Hauptwohnung selbst bewohne und die Einliegerwohnung vermieten werde. Aktuell...



  5. Mehr Personen als im Mietvertrag vereinbart: Hallo, wir vermieten derzeit ein 1-Zimmerappartment. Gemäß Mietvertrag ist die Wohnung an eine Person vermietet. Seit Einzug (ca. 1/2 Jahr her) wird die Wohnung von 2...


Besucher kamen mit folgenden Begriffen auf die Seite:

zusätzlicher mieter

zusätzlicher hauptmieter

anspruch auf aufnahme in einen bestehenden mietvertrag

zweiten hauptmieter in einem bestehenden mietvertrag aufnehmen

mietvertrag zusätzlicher mieter

mietaufschlag zusätzlicher mieter
ich möchte in den mietvertrag aufgenommen werden
mietvertrag sohn mit in den vertrag aufnehmen
neuer mieter in mietvertrag aufnehmen
persoen in bestehenden mietvertrag aufnehmen
aufnahme personen mietvertrag hauptmieter
zusätzliche person mietvertrag
mieter in hauptmietvertrag aufnehmen
aufnahme von weiteren personen in die mietwohnung
schreiben vermieter zusätzlicher bewohner
in mietvertrag aufnehmen
2. mieter in mietvertrag aufnehmen
zusätzlichen mieter in besthenden mietvertrag aufnehmen
mietvertrag zusätzliche person
zusätzlichen mieter in vertrag aufnehmen
weiteren mieter in den mietvertrag aufnehmen lassen
bestehenden mietvertrag um eine person erweitern
zusätzlicher mieter mietvertrag muster
mietvertrag zusätzlichen
zusätzliche person im mietvertrag