zuzug der lebensgefährtin - korrekte vorgehensweise?

Diskutiere zuzug der lebensgefährtin - korrekte vorgehensweise? im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; hallo ihr lieben, nachdem es ja schon öfter im negativen sinne thema war (weil der/die lebensgefährte/in ohne absprache mit dem vermieter einzog) jetzt mal die ...


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  1. zuzug der lebensgefährtin - korrekte vorgehensweise? #1

    zuzug der lebensgefährtin - korrekte vorgehensweise?

    hallo ihr lieben,

    nachdem es ja schon öfter im negativen sinne thema war (weil der/die lebensgefährte/in ohne absprache mit dem vermieter einzog) jetzt mal die frage, wie dieses denn am besten korrekt abzuhandeln wäre.

    gibt ja grundsätzlich zwei möglichkeiten:

    1.) lebensgefährtin wird als gleichwertige mieterin in den vertrag aufgenommen - da müsste ja dann eigentlich ein komplett neuer vertrag gemacht werden, oder nicht? gängige praxis ist ja häufig, den namen einfach dazuzuschreiben - aber (wie hier schon öfter geschrieben) ist das ja eigentlich nicht korrekt. was wären denn die konsequenzen aus so einer nachträglichen änderung? könnten hieraus nachteile für den vermieter entstehen?

    2.) lebensgefährtin zieht zur untermiete ein. vermieter muss dieses untermietverhältnis genehmigen, haftung bleibt allein beim hauptmieter.

    in beiden fällen sollte in jedem fall ja die betriebskostenvorauszahlung entsprechend nach oben angepasst werden (wasserverbrauch etc.) - das sollte aber, sofern der zuzug im gegenseitigen einverständnis geschieht, und davon gehe ich hier jetzt mal aus, kein problem sein.

    was habt ihr da so für erfahrungen?
    wie macht ihr das?
    ist die geteilte haftung (variante 1) besser oder schlechter für den vermieter?

    grüssle
    lostcontrol

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  2. zuzug der lebensgefährtin - korrekte vorgehensweise? #2

    RE: zuzug der lebensgefährtin - korrekte vorgehensweise?

    Grundsätzlich denke ich, es ist immer besser, zwei Personen in der Haftung zu haben als eine. Deshalb bin ich in der Regel gerne bereit, einen zuziehenden Lebensgefährten als Mitmieter in den Mietvertrag aufzunehmen.

    Dazu mache ich aber in der Regel keinen neuen Mietvertrag, sondern lediglich einen Zusatz zum Mietvertrag, daß XY mit allen Rechten und Pflichten in den Mietvertrag eintritt, den dann alle Beteiligten (Vermieter/Verwalter, ursprünglicher Mieter und neuer Mieter) unterschreiben.

    Eine Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung nehme ich nur in den Fällen vor, dass Kosten nach Personenschlüssel umgelegt werden, ansonsten warte ich die nächste Abrechnung ab.

  3. zuzug der lebensgefährtin - korrekte vorgehensweise? #3

    RE: zuzug der lebensgefährtin - korrekte vorgehensweise?

    Original von Birgit
    Dazu mache ich aber in der Regel keinen neuen Mietvertrag, sondern lediglich einen Zusatz zum Mietvertrag, daß XY mit allen Rechten und Pflichten in den Mietvertrag eintritt, den dann alle Beteiligten (Vermieter/Verwalter, ursprünglicher Mieter und neuer Mieter) unterschreiben.
    wie machst du das kenntlich, was neue und was alte unterschrift ist, wenn du den vorhandenen mietvertrag ergänzt?
    ist das rechtlich ok? ich hab hier irgendwo gelesen dass man gerade wegen der haftung da in jedem falle einen neuen vertrag aufsetzen sollte...

  4. zuzug der lebensgefährtin - korrekte vorgehensweise? #4

    RE: zuzug der lebensgefährtin - korrekte vorgehensweise?

    Um es noch mal ganz klar zu sagen, falls mein erster Beitrag mißverständlich war:

    Ich ergänze nicht den ursprünglichen Mietvertrag, denn ich halte es für sehr bedenklich (vorsichtig ausgedrückt) in einem von zwei Vertragsparteien unterschriebenen Vertrag nachträglich Ergänzungen vorzunehmen.

    Stattdessen mache ich einen Zusatz zum Mietvertrag, d.h. ein neues Schriftstück, in dem auf den ursprünglichen Mietvertrag Bezug genommen wird und den dann alle drei Vertragsbeteiligten unterschreiben. Dieser Zusatz wird Bestandteil des Mietvertrages.

  5. zuzug der lebensgefährtin - korrekte vorgehensweise? #5

    RE: zuzug der lebensgefährtin - korrekte vorgehensweise?

    Original von Birgit
    Stattdessen mache ich einen Zusatz zum Mietvertrag, d.h. ein neues Schriftstück, in dem auf den ursprünglichen Mietvertrag Bezug genommen wird und den dann alle drei Vertragsbeteiligten unterschreiben. Dieser Zusatz wird Bestandteil des Mietvertrages.
    ah ok - das klingt vernünftig.
    im prinzip ähnlich wie die "zusatzvereinbarungen" also und nochmals unterschrieben.

  6. zuzug der lebensgefährtin - korrekte vorgehensweise? #6

    RE: zuzug der lebensgefährtin - korrekte vorgehensweise?

    moin Birgit,

    Original von Birgit
    Ich ergänze nicht den ursprünglichen Mietvertrag, denn ich halte es für sehr bedenklich (vorsichtig ausgedrückt) in einem von zwei Vertragsparteien unterschriebenen Vertrag nachträglich Ergänzungen vorzunehmen.
    Das sehe ich auch so, keine nachträglichen Schmierereien!

    Stattdessen mache ich einen Zusatz zum Mietvertrag, d.h. ein neues Schriftstück, in dem auf den ursprünglichen Mietvertrag Bezug genommen wird und den dann alle drei Vertragsbeteiligten unterschreiben. Dieser Zusatz wird Bestandteil des Mietvertrages.
    Genau so machen wir es auch.

    Sauber, nachvollziehbar, rechtssicher.

    hoffe geholfen zu haben,
    Christian Martens

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zuzug der lebensgefährtin - korrekte vorgehensweise?


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