Hallo Forum,
bin neu hier und habe gleich einen "netten" Fall.
Wir haben eine Wohnung gekauft, ordnungsgemäss gekündigt und nun mit dem Vormieter abgerechnet.
Nun geht's los.
Wie von uns erwartet, macht die Person Terror bei der Abrechnung.
Meine Fragen:
Muss die Hausverwaltung dem Mieter (oder einem bevollmächtigten Vertreter) einsicht in die original Unterlagen gewähren, auch wenn die Abrechnung durch befundete Leute (Revisor einer örtl. Bank betreut wurde?).
z.B. hat sich der Sachversicherungsbetrag erhöht da das Gebäude unterversichert war.
Der Vor-vermieter hat einen höheren Betrag an monatl. Abschlagszahlungen beglichen, als von der Mieterin bezahlt wurden. Darüber verlangt Sie nun von uns Belege. (Hätten wir zwar in Form von Kopien der Kontoauszüge der Vor-vermieterin). Aber Sie hat das ganze ja selbst beglichen! Und auch noch zu wenig.
Die Vor-vermieterin hat den Fehler gemacht und das selbst weggesteckt, dadurch, kommen jetzt natürlich höhere Kosten auf die Ex-Mieterin zu, doch diese waren an sich reel schon immer vorhanden!
Die Grundsteuer wurde von der Vor-vermieterin nicht erhoben, von uns aber ja.
Dies bemängelt Sie.
Sie bemängelt die Kosten für die Abgasanlage. In dem Haus befinden sich 2 zusätzliche Kamine an die in den letzten 3 Jahren jeweils ein Kaminofen angeschlossen wurde. Somit muss der Kaminkehrer nicht mehr 1nen sondern 3 Kamine kehren und diese Kosten werden ja auf alle umgelegt. Kann Sie hier überhaupt bemängeln? Es geht ja um die Abgasanlage als ganzes!
Die Abrechnung setzt sich ja aus Teilen der Vor-vermieterin und uns zusammen.
Wir müsen dann auch danach die Kosten der Erstattung wieder splitten. Die Vor-vermieterin weiss aber bescheid und stellt uns alle benötigten Unterlagen zur Verfügung.
Desweiteren Verlangt Sie Einsicht in die Kontoauszüge, der Hausverwaltung.
Geht das? Die Abrechnung wurde genehmigt und von 6 Parteien geprüft und für i.O. befunden (Darunter auch ein Revisor...., der selbst vermietet).
Sie stellt 3 Termine mit Zeitforderungen von tägl. 12-19 Uhr
davon 1x samstag, 1x sonntag, 1x montag
Habe dazu im Netz gefunden:
Das Einsichtsrecht muss während der Bürozeiten des Verwalters wahrgenommen werden. Der Wohnungseigentümer kann sich dort gegen Bezahlung Abschriften anfertigen oder Kopien schicken lassen.
Wäre Super wenn jemand fundierten Rat hat. Sonst muss ich das ganze
kommende Wocher meinem Rechtsbeistand übergeben, was ich aber so und so vor habe. Aber nicht jeder weiss alles und viele Meinungen helfen stellenweise etwas weiter.
Viele Grüße
Matthias


