Hallo Forum
Mein "Gast" (seit längerer Zeit bei seinem Bruder, 2 Ew u 2 Kinder, in der Wohnung mit dabei) hätte gerne eine "Postadresse" in der gleichen Wohnung.
Was ist wenn ich dem Gast eine solche Adresse einräume. Hat er irgendwann Wohnrecht, oder ist diese Postadresse nur für seine Post und hat auf Mietanspruch keine Auswirkung?
:tuschel
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