Zeerüttungsprinzip
Diskutiere Zeerüttungsprinzip im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, habe in meinen 1 Fam. Haus mit Einliegerwohnung die Einliegerwohnung vermietet. Mieter wurde bereits gekündigt, keine Reaktion. Mieter hat mich bei der Staatsanw. angezeigt ...
- 26.01.2006 13:44 Zeerüttungsprinzip #1
Zeerüttungsprinzip
Hallo, habe in meinen 1 Fam. Haus mit Einliegerwohnung die Einliegerwohnung vermietet. Mieter wurde bereits gekündigt, keine Reaktion. Mieter hat mich bei der Staatsanw. angezeigt und beim Ordnungsamt alles Eingestellt. Jetzt möchte ich Fristlos kündigen da das Mietverhältnis Zerrüttet ist und der Hausfrieden nachhaltig gestört ist. hat jemand damit Erfahrung und kann mir Tips geben. Danke
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Zeerüttungsprinzip
- 26.01.2006 17:22 Zeerüttungsprinzip #2
RE: Zeerüttungsprinzip
Wenn eine wirksame Kündigung schon ausgesprochen wurde steht als nächstes offensichtlich die Räumungsklage an.
Sollte die ausgesprochene Kündigung unwirksam sein, wäre eben zunächst eine Kündigung nachzuholen. Für die Einliegerwohnung im vom Vermieter selbst bewohnten Haus mit nicht mehr als 2 Wohnungen kommen für eine Kündigung mehrere Möglichkeiten in Betracht:
- denkbar ist eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund nach § 543 Abs. 1 BGB wegen ungerechtfertigter Anzeigen.
- denkbar ist weiter eine ordentliche Kündigung nach § 573 Abs. 1 BGB aus dem gleichen Grund und
- denkbar ist nicht zuletzt auch eine erleichterte Kündigung nach § 573a BGB ohne Angabe von Gründen und unter Verlängerung der Kündigungsfrist um 3 Monate.
Welche dieser Varianten am ehesten erfolgversprechend ist, sollte sinnvollerweise im Rahmen einer anwaltlichen Beratung geklärt werden. Es gibt viele Möglichkeiten für Fehler und es gibt Gerichte, die nach einem falschen Komma suchen um eine Vermieterklage abweisen zu können.




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