Mieter will Grundsteuer rückwirkend zurück haben?!?

Diskutiere Mieter will Grundsteuer rückwirkend zurück haben?!? im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, habe folgendes Problem: Ich hatte mit Zeitmietvertrag eine Doppelhaushälfte vermietet. Das mietende Ehepaar hat sich getrennt, er ist vor ca. 1,5 Jahren schon ausgezogen ...


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  1. Mieter will Grundsteuer rückwirkend zurück haben?!? #1

    Mieter will Grundsteuer rückwirkend zurück haben?!?

    Hallo,
    habe folgendes Problem:
    Ich hatte mit Zeitmietvertrag eine Doppelhaushälfte vermietet. Das mietende Ehepaar hat sich getrennt, er ist vor ca. 1,5 Jahren schon ausgezogen und wollte aus dem Mietvertrag entlassen werden, was ich nicht gemacht habe.
    Irgendwann konnte ich mich mit der Frau darauf einigen, dass sie früher aus dem Zeitmietvertrag entlassen wird und auszieht. Miete hat immer noch der Mann gezahlt.
    Der Mietvertrag mit dem Ehepaar wurde noch mit meiner verstorbenen Mutter abgeschlossen.
    Sei Mietbeginn, also schon 8 mal) wurde in der Betriebskostenabrechnung sowohl die Grundsteuer als auch die Strassenbeleuchtung der Privatstrasse abgerechnet.

    Die Abrechnung 2005 wurde nur teilweise gezahlt, 2006 und der Teil für den Nutzungszeitraum 2007 sind offen.
    Vorherige Abrechnungen wurden immer problemlos komplett gezahlt.
    Auf meine Forderungsaufstellung bekomme ich nun die Antwort, die Umlage der Grundsteuer sei nicht im Mietvertrag aufgeführt und wird für die gesamte Mietzeit zurückgefordert bzw. aufgerechnet gegen meine Forderungen wegen erheblicher Schäden an Türen, Zargen, eingeschlagenen Kellerfenstern usw.

    Meine Frage: Liegt in diesem Fall kongluentes Verhalten des Mieters in Bezug auf die nie beanstandeten Abrechnungen und Zahlungen der Grundsteuer vor???

    Vielen Dank im Voraus
    Knawolki

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  2. Mieter will Grundsteuer rückwirkend zurück haben?!? #2
    Soweit ich weiß darf der Mieter zu vielgezahlte Nebenkosteen zurückverlangen bzw aufrechnen aber nur rückwirkend für 3 Jahre der rest ist verjährt § 195

    Meines Erachtens sind alle Zahlungen die vor der Zustellung des Schreibens 3 Jahre alt sind, sind rechtlich in Ordnung Z.B. 10.01.05

  3. Mieter will Grundsteuer rückwirkend zurück haben?!? #3
    Tja, wenn nix im MV steht... dürfte mein Vorredner Recht haben!

    ...der Mieter muß ja nicht jedes Jahr den gleichen Fehler machen, den er schon die Jahre zuvor gemacht hat..... :tuschel

  4. Mieter will Grundsteuer rückwirkend zurück haben?!? #4
    Was genau steht denn im MV in Hinblick der Abrechungsart bzw. Abrechnungspositionen?

    Man braucht die BK´s nicht auf Listen, wenn ein Verweis auf die II. BV Anhang 3 bzw. seit 01.01.2004 auf die BetrKV vorliegt.

    Was die Verjährung an geht ist §195 und §199 BGB grundlegend, damit beginnt die Verjährung des 2005er BK´s am 01.01.2006 + 3 Jahre also bis 31.12.2008.

    Gruß

    Lothar Berg

  5. Mieter will Grundsteuer rückwirkend zurück haben?!? #5
    An deiner Stelle, knawolki, würde ich mal im MV nach schauen,was dort genau über die Abrechnung der BK vereinbart wurde. Sollte die II BV. drin stehen, kannst du die Grundsteuer von ihm verlangen.

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Mieter will Grundsteuer rückwirkend zurück haben?!?


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