Bei Vermietung einer Wohnung meldet sich der Mieter beim Energieversorger an. Damit ensteht ein Vertragsverhältnis zwischen dem Mieter und dem Energieversorger.
Meldet sich der Mieter ab werden mir durch den Energieversorger Grundgebühren in Rechnung gestellt, auch wenn kein Strom benutzt wurde. Im Falle der Nichtnutzung des Stromes der Wohnung kämpfe ich seit Jahren mit dem Energieversorger um den Erlass der Grundgebühr, da ich kein Vertragsverhältnis mit dem Energieversorger eingegangen bin. Bisher erfolgreich, aber jedes mal mit viel Ärger. Der Energieversorger hat alle Register gezogen - bis hin zum Zählerausbau. Er mußte den Zähler bei Neubezug wieder einbauen. Dem juristischen Rat zufolge hat er das auf seine eigene Rechnung zu machen.
Inwieweit der Versorger das dem Mieter in Rechnung gestellt hat, habe ich nicht mitbekommen. Rücklauf von den Mietern hatte ich nicht.
Laut Gesetz ist man als Vermieter verpflichtet Platz für den Zähler zur Verfügung zu stellen. Ich konnte jedoch noch nicht finden, dass das unendgeltlich zu erfolgen hat. Eine käufliche überlassung der Zähler hat der Versorger nicht zugestimmt. (Mit 2 Grundgebühren pro Monat ist nämlich schon ein Zähler bezahlt - der Versorger zockt hier richtig mit der Grundgebühr ab).
Ich wäre sehr an den Erfahrungen anderer interessiert.


