Grundgebühr Stromzähler bei freistehender Wohnung

Diskutiere Grundgebühr Stromzähler bei freistehender Wohnung im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Bei Vermietung einer Wohnung meldet sich der Mieter beim Energieversorger an. Damit ensteht ein Vertragsverhältnis zwischen dem Mieter und dem Energieversorger. Meldet sich der Mieter ...


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  1. Grundgebühr Stromzähler bei freistehender Wohnung #1

    Grundgebühr Stromzähler bei freistehender Wohnung

    Bei Vermietung einer Wohnung meldet sich der Mieter beim Energieversorger an. Damit ensteht ein Vertragsverhältnis zwischen dem Mieter und dem Energieversorger.
    Meldet sich der Mieter ab werden mir durch den Energieversorger Grundgebühren in Rechnung gestellt, auch wenn kein Strom benutzt wurde. Im Falle der Nichtnutzung des Stromes der Wohnung kämpfe ich seit Jahren mit dem Energieversorger um den Erlass der Grundgebühr, da ich kein Vertragsverhältnis mit dem Energieversorger eingegangen bin. Bisher erfolgreich, aber jedes mal mit viel Ärger. Der Energieversorger hat alle Register gezogen - bis hin zum Zählerausbau. Er mußte den Zähler bei Neubezug wieder einbauen. Dem juristischen Rat zufolge hat er das auf seine eigene Rechnung zu machen.
    Inwieweit der Versorger das dem Mieter in Rechnung gestellt hat, habe ich nicht mitbekommen. Rücklauf von den Mietern hatte ich nicht.
    Laut Gesetz ist man als Vermieter verpflichtet Platz für den Zähler zur Verfügung zu stellen. Ich konnte jedoch noch nicht finden, dass das unendgeltlich zu erfolgen hat. Eine käufliche überlassung der Zähler hat der Versorger nicht zugestimmt. (Mit 2 Grundgebühren pro Monat ist nämlich schon ein Zähler bezahlt - der Versorger zockt hier richtig mit der Grundgebühr ab).
    Ich wäre sehr an den Erfahrungen anderer interessiert.

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  2. Grundgebühr Stromzähler bei freistehender Wohnung #2

    RE: Grundgebühr Stromzähler bei freistehender Wohnung

    Original von ulfolsen
    Ich wäre sehr an den Erfahrungen anderer interessiert.
    bei uns bietet die EnBW für leerstand bzw. renovierungen/modernisierungen (ohne mieter) einen speziellen tarif an.

  3. Grundgebühr Stromzähler bei freistehender Wohnung #3
    Unregistriert
    ich habe folgenden Fall.

    Mieter zieht aus und meldet sich (beim Stromanbieter) ab ; zum 31.10.10

    Neuer Mieter zieht ab dem 01.04.11 ein. Und meldet sich beim Stromanbieter an.

    Wohnung stand 5 Monate leer. Hab jetzt einen Brief vom Grundversorger bekommen.

    Und die berechnen tatsächlich für die 5 Monate die Grundkosten, und das sind 115,- pro Jahr ohne MwSt.

    Das sind ca. 11,40 pro Monat. (MwSt. eingerechnet)

    In der Zeit wurde kein Strom genutzt. Zählerstand war unverändert.

    Das ist doch voll die Abzocke!!??

  4. Grundgebühr Stromzähler bei freistehender Wohnung #4
    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    ... Das ist doch voll die Abzocke!!??
    Nö, das sind völlig normale Leerstandskosten. Nun sind 11,40,- €/Monat vielleicht nicht unbedingt ein Schnäppchen, aber der Stromzähler ist ja nicht Dein Eigentum, sondern nur gemietet. Dabei ist es eben völlig irrelevant, ob der Zähler genutzt wurde oder nicht.

    Stell Dir mal vor, Dein Mieter zahlt seine Miete nicht mit der Begründung das er 8 Wochen im Urlaub war und die Wohnung ja gar nicht genutzt hat ... wie würdest Du DAS dann nennen?

  5. Grundgebühr Stromzähler bei freistehender Wohnung #5
    Unregistriert
    Was sind leerstadkosten? Ich rede von den Grundkosten.
    Was ist da der Unterschied?
    Nur so als Beispiel:
    wenn mein Mieter aber auszieht und ich einen Leerstand hab. Egal wieviele Monate, dann bekomme ich auch keine Mieteinnahmen! Auch Nebenkosten muss ich dann selber tragen. Weil die Wohnung ja keiner Nutzt! .... wie würdest du DAS nennen?

    Genau so sollts auch beim Zähler sein. Leerstandkosten sollte der Anbieter tragen.

    Um auf dein Beispiel mit den 8 Wochen zu kommen:
    Ich sag ja nicht, dass, wenn ich 3 Wochen im Urlaub bin, dass ich dann keine Grudkosten tragen sollte, weil ich ja keinen Strom genutzt habe.
    Aber wenn ich mich beim Anbieter abmelde und nach egal wievielen Monaten wieder anmelde, sollten in dieser Zeit keine Grunkosten anfallen. Siehe Beispiel oben.

  6. Grundgebühr Stromzähler bei freistehender Wohnung #6
    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    .... wie würdest du DAS nennen?
    Geschäftsrisiko!

    Ich gehöre sicherlich mit zu den Letzten, die Dein Ansinnen nicht unterstützen würden ... aber ändern würde das auch nichts.

    Wenn Du für den Leerstandszeitraum keine Zählermiete zahlen möchtest, dann lass den Zähler doch einfach ausbauen. Die meisten Anbieter machen das kostenlos.

    Doof ist nur, daß man dann bei einer Besichtigung nicht eben mal das Licht anmachen kann ... aber Du sparst Dir dafür auch die Grundkosten.

    Über die Kosten für den Wiedereinbau des Zählers machen wir uns dann Gedanken wenn´s soweit ist ...

  7. Grundgebühr Stromzähler bei freistehender Wohnung #7
    Ich habe auch nur teilweise Verständnis für das Ansinnen.

    Im Falle der Nichtnutzung des Stromes der Wohnung kämpfe ich seit Jahren mit dem Energieversorger um den Erlass der Grundgebühr, da ich kein Vertragsverhältnis mit dem Energieversorger eingegangen bin
    Wenn der Energieversorger die Gebühr in der Vergangenheit erlassen hat, dann sicherlich nur aus Kulanzgründen aber ohne Verpflichtung. Denn nur durch das Vorhandensein des Zählers wird in Leerstandsphasen auch die Möglichkeit der Stromentnahme (sei es für Besichtigungen oder Renovierungen) gewährleistet. Dass Energieversorger diese sogenannte Bereitstellung nicht unentgeltlich machen, steht für mich eigentlich außer Frage.

    Die einzigen Alternativen sind dann entweder Sperrung oder Ausbau der Zähler mit anschließender Entsperrung oder Wiedereinbau. Und ob das dann immer kostenlos erfolgen muss.....

    Und spinnen wir das ganze einfach mal weiter:

    Wie sieht es denn bei Gaszählern im Falle von Etagenheizungen oder bei den Wasserzählern aus..........?

    Na, die Wasserversorger haben daraus inzwischen schon die Konsequenzen in der Form gezogen, dass diese die Wasserversorgung nur noch über die Eigentümer gewährleisten.

  8. Grundgebühr Stromzähler bei freistehender Wohnung #8
    Unregistriert

    So schnell verdient man sich eine goldene Nase

    Also das passt alles nicht zusammen.
    Wenn der Versorger einen Zähler einbaut, dann doch nur, um Verbräuche zu erfassen. Das bedeutet, dass auch ein Verbraucher vorhanden sein muss, der das Angebot (also Strom verbrauchen) auch nutzt.
    Wenn niemand in der Wohnung ist, kann man davon ausgehen, dass dieses nicht der Fall ist.
    Nach den obigen Meinungen gehört der Stromzähler selbst zum Geschäftsmodell des Energieversorgers. Also so: "Mein Kunde mietet meinen Stromzähler und ich ziehe dafür Gebühren ein. Wenn er noch Strom will, dann zahlt er das extra." Ich denke, jedoch dass das hier nicht zutreffend ist.
    Von daher macht eine Rechnungsstellung bei leerer Immobilie überhaupt keinen Sinn.

  9. Grundgebühr Stromzähler bei freistehender Wohnung #9
    gerhardkoch

    Grundgebühr für Stromzähler bei Wohnungsleerstand

    Hallo ulfolsen
    Dein Eintrag ist zwar schon älter, trotzdem interessiert mich der derzeitige Stand.Hat eine von den Parteien (du oder der Energieversorger) inzwische eine Klage angestrengt u. wie ist entschieden worden? Ich habe das Problem mit Eon,allerdings gehts erst gerade los, ich kann also noch keine Erfahrungen bieten.
    An alle hier:
    jeder gibt hier seine persönliche Meinung zum Besten, aber wirklich hilfreich sind nur Fakten wie gesetzliche Regelungen oder eventuell schon ausgeurteilte Fälle. Kann in dieser Richtung jemand etwas Konkretes beisteuern ? Danke für die Mühe
    Gerhard

  10. Grundgebühr Stromzähler bei freistehender Wohnung #10
    Hallo zusammen,
    zuerst einmal gebe ich zu bedenken, dass der Zähler Eigentum des Netzbetreibers ist. Der Begriff Versorger ist irreführend da hier im Allgemeinen der Lieferant gemeint sein dürfte.
    Dieser wiederum (der Lieferant) hat rein gar nichts mit dem Zähler zu tun.

    Ist es nun so, dass der Mieter auszieht und sich beim Lieferanten abmeldet, meldet dieser wiederum die Netznutzung beim Netzbetreiber ab. Der Netzbetreiber möchte natürlich gerne Netznutzungsgebühren kassieren (ist ja auch legitim).
    Diese bekommt er allerdings nur vom Lieferanten, dieser wiederum von einem Nutzer der Anlage.

    Bei Leerstand ist der Nutzer der Anlage der Vermieter. Das ist auch korrekt so, da je Energie vorgehalten wird. Bei Besichtigungen, um Licht einschalten zu können, auch nicht ganz unwichtig.

    Sobald der Lichtschalter das erste Mal betätigt wird, wird auch Energie entnommen. Es kommt somit ein Liefervertrag mit dem Grundversorger (durch konkludentes Handeln) zustande!

    Weigert sich der Vermieter die Grundgebühr des Zählers zu bezahlen, wird der Zähler ausgebaut. Das geschieht auf Kosten des Netzbetreibers. Soll die Wohnung allerdings wieder vermietet werden, ist es von Vorteil, dass Strom vorhanden ist. Das setzt das Vorhandensein eines Zählers voraus.
    Der Einbau des Zählers muss von demjenigen gezahlt werden, der den Einbau in Auftrag gibt. In den meisten Fällen dürfte das der Vermieter sein, der Mieter wird das sicherlich nicht machen, eher sucht er sich eine andere Wohnung.

    Eine weitere Schwierigkeit könnte auftauchen, wenn die elektrische Anlage nicht mehr den aktuellen Vorschriften entspricht. Dann kann der Netzbetreiber nämlich den Einbau des Zählers solange verweigern, bis die Anlage ertüchtigt wurde (teuer, neue Leitungen verlegen etc.).

    Es sollte sich also jeder Vermieter genau ausrechnen, ob sich ein Zählerausbau lohnt.

    Gruß
    ObiWan

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