Abmahnung ja/ nein?

Diskutiere Abmahnung ja/ nein? im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo in unseren mietvertägen steht drin: § 24 Müllbeseitigung Werden Müllbehälter benutzt, sind die Mieter abwechselnd für das Hinausstellen und Hereinholen der Gefäße sowie für ...


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  1. Abmahnung ja/ nein? #1
    MarkusKP

    Abmahnung ja/ nein?

    Hallo

    in unseren mietvertägen steht drin:
    § 24
    Müllbeseitigung

    Werden Müllbehälter benutzt, sind die Mieter abwechselnd für das Hinausstellen und Hereinholen der Gefäße sowie für die Beseitigung von Verunreinigungen verantwortlich. Der Vermieter ist berechtigt, einen Plan zu erstellen, der die Reihenfolge der Tätigkeiten regelt. Soweit in der Gemeinde Regelungen bestehen, die eine besondere Art und Weise der Müllsammlung vorsehen, insbesondere die Trennung verschiedener Müllsorten und Müllarten vorschreibt, ist der Mieter verpflichtet, diese Vorschriften zu beachten. Sollte der Mieter eine eigene einzelne Mülltonne zur Verfügung haben, so ist er verpflichtet, diese hinauszustellen und hereinzuholen sowie für die Beseitigung von Verunreinigungen zu sorgen.

    Falls Müllgefäße nicht von der Gemeinde bzw. den entsprechenden Werken gestellt werden, ist der Mieter verpflichtet, diese auf eigene Kosten zu beschaffen.


    nun wurden jeden mieter gesagt wann sie dran sind... sind 4 parteien. also jeder ist jeden 4 monat mal dran und dann für den ganzen monat....
    bei 3 klappt es super nur bei einer mietpartei nicht. habe sie auch shcon 2-3 mal mündlich drauf hingewiesen. aber nichts passiert.
    nun meine frage:

    Darf ich nun ne abmahnung schreiben? wenn ja hat jemand ein vordruck oder so? wenn nein was kann man machen? andere mieter beschweren sich schon bei mir!

    ach so, wenn das weiter hin nicht klappt kann ich dann jemand beauftragen der das mach und die kosten auf den mieter umlegen?

    danke für alle antworten im voraus.


    gr
    markus

    •   



       

  2. Abmahnung ja/ nein? #2

    RE: Abmahnung ja/ nein?

    Original von MarkusKP
    Hallo

    Falls Müllgefäße nicht von der Gemeinde bzw. den entsprechenden Werken gestellt werden, ist der Mieter verpflichtet, diese auf eigene Kosten zu beschaffen.

    markus
    schwierig.. sicherlich könntest du eine abmahnung schreiben, weil er mit der unterschrift diese pflicht übernommen hat, jedoch weiß ich nicht, wenn er bereits in den nebenkosten Müllbeseitigung zahlt, welches ja im Vertrag drin steht, dass er dann einen rechtsanspruch darauf hat, dass diese beseitigt werden...jedoch gegenüber dem vermieter und der vermieter weiter bei der gemeinde... ich bin mal gespannt, was die anderen sagen,,, da muss ich passen...

  3. Abmahnung ja/ nein? #3
    Bei euch hat die Müllabfuhr wohl nicht gestreikt, oder?

    Müll ist umlegbar. Wenn das auf die Mieter abgewälzt wird, so ist das okay. Wenn sie ihre Arbeitskraft noch dafür einbringen (können) finde ich das nur NETT. Ist wie bei der Hausreinigung. Die Verpflichtung ist der Mieter eingangen und muss den Vertrag auch erfüllen. Ist er dazu nicht in der Lage, kann er auch auf eigene Kosten eine firma dafür beauftragen. will er das auch nicht, beauftragt der Vermieter und rechnet das dem Mieter in den BK an. Eben nur dem, für den die Firma diese Dienstleistung erbringt. Die anderen dürfen weiterhin arbeiten oder zahlen...

    wo kam dieser Thread denn her, den habe ich noch gar nicht gesehen :62.gif:

  4. Abmahnung ja/ nein? #4
    Original von capo
    Bei euch hat die Müllabfuhr wohl nicht gestreikt, oder?

    Müll ist umlegbar. Wenn das auf die Mieter abgewälzt wird, so ist das okay. Wenn sie ihre Arbeitskraft noch dafür einbringen (können) finde ich das nur NETT. Ist wie bei der Hausreinigung. Die Verpflichtung ist der Mieter eingangen und muss den Vertrag auch erfüllen. Ist er dazu nicht in der Lage, kann er auch auf eigene Kosten eine firma dafür beauftragen. will er das auch nicht, beauftragt der Vermieter und rechnet das dem Mieter in den BK an. Eben nur dem, für den die Firma diese Dienstleistung erbringt. Die anderen dürfen weiterhin arbeiten oder zahlen...

    wo kam dieser Thread denn her, den habe ich noch gar nicht gesehen :62.gif:
    Hallo, wie ist das eigentlich mit der Gemeinde, wir (als Vermieter) haben die ja mit der Müllentsorgung beauftragt...haben wir einen Anspruch auf Schadensersatz? sag mal bescheid... das wäre nett... steht dazu was im Komunalabgabengesetz oder ähnliches??

  5. Abmahnung ja/ nein? #5
    Ein genehmigter Streik ist "höhere Gewalt" und somit hat niemand ein Anrecht auf Müllentsorgung während eines Streikes. Bei uns gab es auch keine Sperrmüll-Ersatztermine. Also muss der Entsorger während eines Streikes nicht entsorgen. Was das für den Schadenersatz heißt, ist wohl klar.

    Wenigstens kann man die erhöhten Kosten für die private Entsorgung umlegen

  6. Abmahnung ja/ nein? #6
    Original von capo
    Ein genehmigter Streik ist "höhere Gewalt" und somit hat niemand ein Anrecht auf Müllentsorgung während eines Streikes. Bei uns gab es auch keine Sperrmüll-Ersatztermine. Also muss der Entsorger während eines Streikes nicht entsorgen. Was das für den Schadenersatz heißt, ist wohl klar.

    Wenigstens kann man die erhöhten Kosten für die private Entsorgung umlegen
    der vermieter kann nix kürzen

    § 11 Rückerstattung
    Eine ganz oder anteilige Rückerstattung von Gebühren bei Betriebsstörungen etwa durch höhere Gewalt, durch behördliche Anordnungen, durch zwingende betriebliche Gründe o.ä. erfolgt
    nicht.

    Allerdings der Mieter und zwar seine Miete! weil der Vermieter nach 535 BGb den bestimmungsgemäßen gebrauch durchsetzen muss...

    •   



       


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