Drosselung der Wasserversorgung.....
Diskutiere Drosselung der Wasserversorgung..... im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Sachverhalt: ======== Der Mieter M hat 6 Kinder. Der Mieter M hat für die vergangene Abrechnungsperiode etwa € 3.400,- wegen seinem überdurchnittlichen Wasserverbrauch nachzuzahlen. Auf ...
- 17.11.2009 19:37 Drosselung der Wasserversorgung..... #1
Drosselung der Wasserversorgung.....
Sachverhalt:
========
Der Mieter M hat 6 Kinder.
Der Mieter M hat für die vergangene Abrechnungsperiode etwa € 3.400,-
wegen seinem überdurchnittlichen Wasserverbrauch nachzuzahlen.
Auf Grund dieses hohen Verbrauches hat die Stadt, logischerweise korrekt, die
Quartalsabschlagszahlungen erhöht und die Nachzahlung verlangt.
Der Vermieter V kann diese Zahlungen an die Stadt nicht aufeinmal erbringen,
so dass die Stadt mit der Drosselung der Wasserversorgung angedroht hat.
Dieser Androhung gehen natürlich einige Mahnungen und Duldungen hervor.
Der Mieter M tilgt jedoch seine NK-Nachzahlung monatlich mit € 100,- ab.
Diese reicht aber für die Stadt nicht aus.
Nun stellt sich die Frage, ob der Mieter die Drosselung der Wasserversorgung
als Mangel zur Mietkürzung aufführen darf?
Kann diese Tatsach ein Grund zur fristlosen Kündigung sein?
Der Vermieter V ist mit der monatlichen € 100,- nicht einvertanden.
Vielen Dank für die Antworten im Voraus.
salamihu
-
Drosselung der Wasserversorgung.....
- 17.11.2009 22:29 Drosselung der Wasserversorgung..... #2
RE: Drosselung der Wasserversorgung.....
Da muß sich der Vermieter bei der Kalkulation der Nebenkostenvorauszahlung aber extremst verschätzt haben.Ich weiß ja nicht, wie teuer Wasser bei euch ist, aber wie viele Milliarden Liter muß man verbrauchen, um auf diesen Fehlbetrag zu kommen ?Original von salamihu
Sachverhalt:
========
Der Mieter M hat 6 Kinder.
Der Mieter M hat für die vergangene Abrechnungsperiode etwa € 3.400,-
wegen seinem überdurchnittlichen Wasserverbrauch nachzuzahlen.
Mir kommt der Betrag, wenn es sich wirklich nur um Kaltwasser handeln sollte doch etwas abenteuerlich vor, nur mal so am Rande.
Nur mal zum Verständniss : Wie kann man denn bzw. wieso sollte man die Wasserversorgung drosseln ? Hat dann der Wasserhahn nur noch halb so viel Druck oder wie ? Ich würde vermuten, das man das Wasser entweder ganz abstellt oder gar nicht abstellt.Original von salamihuDer Vermieter V kann diese Zahlungen an die Stadt nicht aufeinmal erbringen,
so dass die Stadt mit der Drosselung der Wasserversorgung angedroht hat.
Gute Frage(n), kann ich leider nicht mit Sicherheit beantworten.Ob man sich als Vermieter überhaupt auf Ratenzahlungen bei Nebenkostennachzahlungen einlassen muss, weiß ich nicht, in der Praxis wird einem aber vermutlich kaum etwas anderes übrig bleiben.Denn wenn ich mir den Ausstehenden Betrag und die Anzahl der Kinder vor Augen führe, werden bei den Mietern vermutlich kaum anderweitig irgendwelche Reichtümer abzugreifen sein.Man kann höchstens versuchen, den Mieter dazu zu bewegen, die Tilgungssumme zu erhöhen, was ihm aber vermutlich nicht möglich sein wird.Original von salamihu
Der Mieter M tilgt jedoch seine NK-Nachzahlung monatlich mit € 100,- ab.
Diese reicht aber für die Stadt nicht aus.
Nun stellt sich die Frage, ob der Mieter die Drosselung der Wasserversorgung
als Mangel zur Mietkürzung aufführen darf?
Kann diese Tatsach ein Grund zur fristlosen Kündigung sein?
Der Vermieter V ist mit der monatlichen € 100,- nicht einvertanden.
Prinzipiell könnte der Mieter wohl die Miete mindern, wenn die Wasserversorgung, die ja offiziell durch den Vermieter erfolgt, stockt.Da allerdings der Mieter in diesem Fall auch seinen (recht erheblichen) Anteil an dieser Situation trägt, weiß ich nicht, wie da die genau Rechtslage ist, auch in Bezug auf eine mögliche Kündigung.Letztere könnte auch wenig hilfreich sein, da man dann vermutlich nie zu seinem Geld kommen wird.
Bleiben also einige Fragezeichen...
- 17.11.2009 22:41 Drosselung der Wasserversorgung..... #3
Der Mieter hat nach Abrechnung der Nebenkosten den Betrag unverzüglich zu zahlen
wenn er 100€ im Monat zahlen würde :stupid würde es sich über 34 Monate hinziehen ohne das mann die Verzugszinsen (5,12%)einberechnet
37 Monate mit Verzugszinsen
- 17.11.2009 22:50 Drosselung der Wasserversorgung..... #4Rechtlich mag das richtig sein, aber in der Praxis in diesem Fall ? Wenn ich den Mieter richtig einschätze, darf man wohl froh sein, das der überhaupt zusätzlich 100€ im Monat aufbringen kann zum abstottern.Original von F-14 Tomcat
Der Mieter hat nach Abrechnung der Nebenkosten den Betrag unverzüglich zu zahlen
wenn er 100€ im Monat zahlen würde :stupid würde es sich über 34 Monate hinziehen ohne das mann die Verzugszinsen (5,12%)einberechnet
Der Fall scheint finanziell sowieso ziemlich katastrophal zu sein.Mal abgesehen von der hohen Nachzahlung müßte man ja wirtschaftlich korrekt die folgenden Nebenkostenabschläge auch deftigst anpassen, weil ja sonst bei der nächsten Abrechnung wieder mit so einem hohen Fehlbetrag zu rechnen ist.Wo das ganze Geld herkommen soll frag ich mich...
- 17.11.2009 23:01 Drosselung der Wasserversorgung..... #5bei uns kommt das Geld von der BankOriginal von Thomas76
Wo das ganze Geld herkommen soll frag ich mich...
in der Praxis wird sich der vermieter mit dem Mieter zusammen setzen müssen 100€ monatlich sind lächerlich 300 € wären meines erachtens akzeptabel
wenn keine akzeptable Losung gefunden wird müssten sich wohl die Partein trennen
- 17.11.2009 23:08 Drosselung der Wasserversorgung..... #6
[quote]Original von F-14 Tomcat
Theoretisch richtig, aber ich weise noch mal auf die harten Fakten in diesem Fall hin : Sechs Kinder, extreme Nebenkostenschulden.Klingt nicht nach einem Mieter, der statt hundert mal eben dreihundert euro aus dem Ärmel schüttelt, monatlich wohl gemerkt.Und die Erhöhung der vorauszahlungen ist hier noch gar nicht mit berücksichtigt.Original von Thomas76
in der Praxis wird sich der vermieter mit dem Mieter zusammen setzen müssen 100€ monatlich sind lächerlich 300 € wären meines erachtens akzeptabel
Ist halt die Frage, ob das dann eine akzeptable Lösung ist.Denn alleine durch eine Kündigung kommt ja auch nicht plötzlich ein Geldregen zustande.Kaution dürfte auch kaum alles decken, und die Motivation des Mieters seine Schulden zu tilgen dürfte nach einer Kündigung kaum steigen.Original von F-14 Tomcatwenn keine akzeptable Losung gefunden wird müssten sich wohl die Partein trennen
Die Schulden langsam abstottern zu lassen, auch wenn es Jahre dauert kann u.U. der beste Weg sein, aber das hängt natürlich alles mit den Umständen im Einzelfall zusammen.
- 17.11.2009 23:54 Drosselung der Wasserversorgung..... #7
RE: Drosselung der Wasserversorgung.....
Danke Thomas76
Normaler Wasserdurchschnittsverbrauch in unserem Miethaus lag bis jetzt bei etwa 35 m³ pro Person/Jahr, also rechnerisch für eine achtköpfige familie ca. 280 m³.
Die Familie der Mieter M hat innerhalb von 10 Monaten der vergangenen Abrechnungsperiode 520 m³ Wasserverbraucht.
Beim Vertragsabschluss hat der Mieter gebeten die Nebenkostenabschlagzahlung in der ersten Abrechnungsperiode auf € 210,- im Monat festzulegen und eine evtl. Anpassung später vorzunehmen. Also hier handelt es sich nicht um eine Fehlkalkulation, aber danke trotzdem für den Hinweis.
Nach mehrmaligen Hinweis hat die Familie endlich den Wasserverbrauch um etwa 40% reduziert.
Mein Ziel ist es nicht, der Familie eine Kündigung auszusprechen, zumal diese nun die Nebenkostenabschlagzahlung um € 100,- erhöht hat und von der alten Nachzahlung noch € 100,- monatlich zurückzahlt, d.h. insgesamt € 400,- monatlich allein für Nebenkosten wird bezahlt.
- 18.11.2009 00:05 Drosselung der Wasserversorgung..... #8
RE: Drosselung der Wasserversorgung.....
Hm, wie teuer ist denn bei euch der qm Wasser insgesamt und wie viel von den 210 EUR hast du für Wasser angesetzt ? Ich meine, 3400 EUR alleine an Nachzahlungen nur für Wasser ist ja schon eine astronomische Summe, auch wenn der Verbrauch hoch ist.Original von salamihu
Danke Thomas76
Normaler Wasserdurchschnittsverbrauch in unserem Miethaus lag bis jetzt bei etwa 35 m³ pro Person/Jahr, also rechnerisch für eine achtköpfige familie ca. 280 m³.
Die Familie der Mieter M hat innerhalb von 10 Monaten der vergangenen Abrechnungsperiode 520 m³ Wasserverbraucht.
Beim Vertragsabschluss hat der Mieter gebeten die Nebenkostenabschlagzahlung in der ersten Abrechnungsperiode auf € 210,- im Monat festzulegen und eine evtl. Anpassung später vorzunehmen. Also hier handelt es sich nicht um eine Fehlkalkulation, aber danke trotzdem für den Hinweis.
Naja, wenn du jetzt auch dem Wasserversorger gegenüber mit dem Geld hinkommst und die Familie ansonsten ein vernünftiger Mieter ist, der noch einige Zeit bei dir wohnen bleiben will, würde ich es einfach so laufen lassen, bis die Schulden getilgt sind.Original von salamihuNach mehrmaligen Hinweis hat die Familie endlich den Wasserverbrauch um etwa 40% reduziert.
Mein Ziel ist es nicht, der Familie eine Kündigung auszusprechen, zumal diese nun die Nebenkostenabschlagzahlung um € 100,- erhöht hat und von der alten Nachzahlung noch € 100,- monatlich zurückzahlt, d.h. insgesamt € 400,- monatlich allein für Nebenkosten wird bezahlt.
- 18.11.2009 11:07 Drosselung der Wasserversorgung..... #9
RE: Drosselung der Wasserversorgung.....
Danke Thomas76 nochmals, dass
Du Dich erneut geäußert hast.
Wie ist es mit den Verjährungsfristen für die Ansprüche aus den Nebenkosten?
Gilt die allgemeine Fristregelung "3 Jahre nach dem Rechnungsjahr", auch hier?
Danke im Voraus für die Wortmeldung.
- 18.11.2009 12:12 Drosselung der Wasserversorgung..... #10
RE: Drosselung der Wasserversorgung.....
ja.
mein "bauchgefühl" (hat mich noch NIE getrogen): trennen sie sich von diesem mieter, verlangen sie unverzügliche nachzahlung der offenen NK, räumen sie ihm keine ratenzahlung ein, gehen sie nicht über los... :banana, denn sie werden auch keine 4000 euro einziehen.
ganz im ernst: mit diesem mieter wird es nicht besser werden und sie können nachher sowohl seine schulden zahlen als auch räumung und renovierung. wovon lebt er ? sind sie verwandt, befreundet ? warum tun sie sich das an ?
Drosselung der Wasserversorgung.....
Ähnliche Themen zu Drosselung der Wasserversorgung.....
-
Betriebskosten Wasserversorgung: Hallo, wir wohnen seit einem Monat in unserer Wohnung, Vermieter ist eine Firma, kein Privatmensch. Uns ist die Wohnung angeboten worden mit Betrag X plus Strom, also warm...
-
Abrechnung zentrale Heizkosten / Wasserversorgung: Hi, ich habe eigentlich nur noch ein Problem beim Vertrag, was ich nicht so verstehe. Man darf hier Minimum 50 und Maximum 70% eintragen. Wie läuft das nun in...
-
Betriebskosten Wasserversorgung:
-
Wasserversorgung: Hallo, Gesamte Wohnfläche 478 m² - 6 Wohnung und gesamten Wasserzähler. meine "W" 70,24 m² in Mietvertrag - Abrechnung nach Wohnfläche. Wie richtig überprüfen die...
-
Heizung und Wasserversorgung wird eingestellt: Hallo zusammen, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, folgendes Schreiben wurde mir eben zugestellt: Die Heizung und Wasserversorgung wird zum 4.1.2006 eingestellt! ...




Sanierung nötig, wenn Mietvertrag übernommen wird?