Guten Tag,
ich bin völlig am Ende, und brauche einen Rat.
Folgendes ist bei mir passiert.
Ich bin mit meinem Mann im letzten Jahr im Juli in eine kleine Wohnung gezogen. Der Mietvertrag lief nur auf meinen Mann.
Nun verstarb mein Mann plötzlich im April diesen Jahres an Krebs. Da ich leider arbeitslos bin und ich meinen Mann pflegte war das bisher auch kein probelm, konnte ich die Miete aufgrund des Erbes bisher bezahlen sprich bis zum 01.07.2010. Seit diesem Tag kämpfe ich mit dem Amt das ich die Wohnung übernehmen darf, was mir bisher mit der Begründung das die Wohnung zu teuer sei, verwehrt wurde, der Vermieter würde mir nach eigenen Aussagen die Wohnung geben.
Ich bin nun permanent auf Wohnungssuche um eine Wohnung zu finden die ich von Hartz IV bezahlen kann und wo der Vermieter nichts gegen Hartz IV Empfänger hat zu finden, was bisher leider ergebnislos blieb.
Nun war ich für drei Tage bei meiner Schwester ca. 30 Kilometer entfernt. Als meine Schwester mich nachhause fuhr war ein Zettel des Vermieters an der Tür: Schloss ausgestauscht bitte melden sie sich telefonisch bei mir. Was ich auch tat.
Der Vermieter meinte es wäre versucht worden in die Wohnung einzubrechen (es waren und sind keinerlei Einbruchspuren an der Tür zu sehen), ausserdem würde ich mich ja sowieso unrechtmässig in der Wohnung aufhalten.
Er lies mir Zeit das ich drei bis vier Sachen packen konnte an Kleidung, den rest würde er behalten als Sicherung. Ich muste dann die Wohnung sofort wieder verlassen, auch musste ich ihm einen der beiden Haustürschlüssel aushändigen
Nun habe ich Angst das ich völlig Mittellos dastehe und ich weis nicht wohin, wie gesagt die ARGE lehnt die Wohnung als zu teuer ab (44 qm 485,00 € inkl.)
Nun zu meiner eigentlichen Frage, darf mich der Vermieter nun wirklich so, von einer Minute zur anderen raussetzen und darf er meine persönlichen Sachen behalten?
Es wäre wirklich nett, wenn mir jemand einen Rat geben könnte.
Achja bei Gericht war ich schon, dort sagte man mir nur das ich mich mit der Vermieter einigen solle dann müsste das Amt bezahlen, Der Vermieter aber wiederum gibt den Mietvertrag nur wenn ich eine schriftliche Zusage des Amtes habe, welche mir ja aus bereits Erwähnten Gründen nicht gegeben wird.
Vielen Dank bereits im Voraus

