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Stellplatz für Wohnung

Diskutiere Stellplatz für Wohnung im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, bin durch einen Bekannten hierher verwiesen worden, der meinte hier würde meine Frage beantwortet werden. Wär toll. Zuerst n bisschen Hintergrund: Ich wohne in ...

  1. Stellplatz für Wohnung #1

    Stellplatz für Wohnung

    Hallo,

    bin durch einen Bekannten hierher verwiesen worden, der meinte hier würde meine Frage beantwortet werden. Wär toll.

    Zuerst n bisschen Hintergrund:

    Ich wohne in einem 2-Familienhaus im Dachgeschoss. Im Erdgeschoss wohnt eine weitere Partei. Dieser Erdgeschosswohnung gehört eine Garage und der davorliegende Stellplatz an. Der unteren Wohnung gehören etwa 90 % des Kellers an mit der Begründung dass man vom Keller in die Wohnung und in die Garage gelangen könne. In den 90 % liegt auch der Heizraum. Wenn etwas wäre könnte ich nicht mal dorthin gelangen um evtl. einzugreifen. Aber gut, darum geht es nicht, mein einer Raum reicht mir.

    Was mich beschäftigt ist folgendes:
    Der Erdgeschossmieter hat mit dem Vermieter gesprochen und will auf dem Grundstück noch einen zusätzlichen Stellplatz zu seiner Wohnung haben.
    Platz dafür ist schon bei Bau des Hauses damals vorgesehen worden, der Stellplatz wurde aber nie verwirklicht. Als ich einzog, etwa 6 Monate vor den Erdgeschosslern, hat mir der Vermieter gesagt wenn ich wollte könnte er dort für mich einen Stellplatz machen. Trotz mehrmaliger Nachfragen damals wurde nichts unternommen.

    Jetzt die Frage:
    Darf der Vermieter dem Mieter der schon Garage und Stellplatz vor der Garage hat noch einen weiteren Stellplatz schaffen und geben und die Mieter der anderen Wohnung haben keinen? Ich dachte wenn mans genau nimmt muss doch jeder Vermieter für sein Haus mindestens einen Stellplatz pro Wohnung nachweisen, oder?
    Wenn das jetzt so eintreten würde dass der andere Mieter den neuen Stellplatz vom Vermieter zugesprochen kriegen würde, was könnte ich da unternehmen? Wäre das ein Grund für Mietkürzung?

    Wär toll wenn sich hier jemand damit auskennt und mich aufklären könnte.

    Bis später


    O.J.

  2.   

    Stellplatz für Wohnung


  3. Stellplatz für Wohnung #2
    Darf der Vermieter dem Mieter der schon Garage und Stellplatz vor der Garage hat noch einen weiteren Stellplatz schaffen und geben und die Mieter der anderen Wohnung haben keinen?
    Hallo uncle-speed,

    ja, das darf der Vermieter.

    Der Vermieter darf sein Eigentum (=Stellplätze) an diejenigen vermieten, an die er vermieten möchte. Er darf auch den preis selbst bestimmen (und auch den Stellplatz kostenlos überlassen, wenn er möchte) -an wen auch immer.

    Du hast Anspruch auf einen vertragsgemäßen Zustand der Mietsache. Wenn im Mietvertrag kein Stellplatz erwähnt ist, gibts halt keinen. Das hört sich hart an, ist aber so. Du hättest ja auch damals direkt eine Wohnung mit Stellplatz anmieten können.

    Als ich einzog, etwa 6 Monate vor den Erdgeschosslern, hat mir der Vermieter gesagt wenn ich wollte könnte er dort für mich einen Stellplatz machen. Trotz mehrmaliger Nachfragen damals wurde nichts unternommen.
    Hmmm ... das ist nciht die feine Art.
    Frag doch noch mal ganz konkret nach - am Besten schrigftlich, damit du für den Fall der Fälle was in der hand hast.

    Aber einen Anspruch darauf hast du nicht, dgenau so wenig wie du Anspruch auf genau so viel Kellerraum wie der Mieter nebenan hast. Es kann ja durchaus sein, daß der Mieter mit dem großen Keller und den Stellplätzen eine viel höhere Miete zahlt als du ;-)

  4. Stellplatz für Wohnung #3
    Danke Christian für Deine rasche Antwort.

    In keinem der beiden Mietverträge ist der zusätzliche Stellplatz erwähnt. Bis vor kurzem stand da noch ein Kirschbaum.
    Der untere Mieter zahlt freilich mehr Miete da die Wohnung größer ist.

    Ich dachte, wenn von der Gemeinde vorgeschrieben ist dass pro Wohnung ein Stellplatz vorhanden sein muss dass das dann auch so umgesetzt werden muss.

    Also kann ich lediglich auf mein "Vorrecht" aus den Gesprächen beim Einzug hinweisen und ansonsten mit dem Ofenrohr ins Gebirge schauen.
    Das ist natürlich sehr unbefriedigend.

  5. Stellplatz für Wohnung #4

    RE: Stellplatz für Wohnung

    Original von uncle-speed
    Wenn etwas wäre könnte ich nicht mal dorthin gelangen um evtl. einzugreifen.
    als mieter hast du aber nichts an der heizungsanlage verloren!!! vermutlich gut dass du nicht drankommst...

    Original von uncle-speed
    Ich dachte wenn mans genau nimmt muss doch jeder Vermieter für sein Haus mindestens einen Stellplatz pro Wohnung nachweisen, oder?
    wie kommst du denn darauf? es gibt in ganz deutschland massenhaft wohnungen ohne stellplatz. sogar in innenstädten, wo's nicht mal öffentliche parkplätze oder anwohnerparkplätze gibt. wie das bei euch im wohngebiet geregelt ist, kannst du beim städtischen bauamt erfahren. eine PFLICHT zur schaffung von stellplätzen zu privatwohnungen gibt's aber meines wissens deutschlandweit nicht.

    Original von uncle-speed
    Wenn das jetzt so eintreten würde dass der andere Mieter den neuen Stellplatz vom Vermieter zugesprochen kriegen würde, was könnte ich da unternehmen? Wäre das ein Grund für Mietkürzung?
    ganz sicher wäre das KEIN grund für eine mietkürzung, was willst du denn kürzen? du bezahlst ja keine miete für einen stellplatz. wäre es so, dass du einen stellplatz angemietet hättest und der wäre nicht benutzbar, DANN könntest du kürzen.
    aber für etwas das du garnicht gemietet hast kannst du natürlich auch nichts kürzen.

    Original von uncle-speed
    In keinem der beiden Mietverträge ist der zusätzliche Stellplatz erwähnt.
    dann ist er auch nicht mitgemietet. es könnte aber zusätzliche unabhängige mietverträge für die stellplätze geben.

    Original von uncle-speed
    Ich dachte, wenn von der Gemeinde vorgeschrieben ist dass pro Wohnung ein Stellplatz vorhanden sein muss dass das dann auch so umgesetzt werden muss.
    ist das bei euch denn der fall? weisst du das?

    Original von uncle-speed
    Also kann ich lediglich auf mein "Vorrecht" aus den Gesprächen beim Einzug hinweisen [...] Das ist natürlich sehr unbefriedigend.
    noch "unbefriedigender" wird's dir vermutlich erscheinen, dass du aus deinem "vorrecht" (das du nicht schriftlich hast) nicht den schluss ziehen kannst, dass du für den stellplatz keine miete bezahlen müsstest. durchaus möglich dass der vermieter für den stellplatz 30 euro oder mehr (je nach lage) monatlich haben möchte.

  6. Stellplatz für Wohnung #5

    RE: Stellplatz für Wohnung

    [quote]Original von lostcontrol
    Original von uncle-speed
    Wenn etwas wäre könnte ich nicht mal dorthin gelangen um evtl. einzugreifen.
    als mieter hast du aber nichts an der heizungsanlage verloren!!! vermutlich gut dass du nicht drankommst...

    [quote]Original von uncle-speed

    Auch Dir danke für die Antwort. Allerdings verstehe ich nicht woher Du Deine Erkenntnis nimmst dass es besser ist dass ich dort nicht hinkomme. Rein zufälligerweise bin ich Heizungsbauer und verdiene mein täglich Brot damit. Im Gegenzug hat der andere Mieter tatsächlich keine Ahnung und ruft wenn ich nicht da bin immer eine Firma. Nur soviel dazu.

    Also kann ich quasi nichts machen als anfragen und wenn ich Glück habe das ich doch aufgrund der damaligen Zusage den "Zuschlag" bekomme. Dass der Platz dann evtl. noch etwas kostet ist mir klar. Ich dachte halt dass es da Verordnungen gibt.


    Nun denn, dann werde ich mal mit dem Vermieter reden.

  7. Stellplatz für Wohnung #6
    Original von uncle-speed
    Ich dachte, wenn von der Gemeinde vorgeschrieben ist dass pro Wohnung ein Stellplatz vorhanden sein muss dass das dann auch so umgesetzt werden muss.
    Selbst wenn der Vermieter 2, 5 oder 10 Stellplätze pro Wohnung bereitstellen müsste, stehen diese Plätze einem Mieter noch lange nicht zur Verfügung. Der Mieter hat keinen Anspruch auf einen Stellplatz. Es sei denn, der Vermieter hätte ihm das Recht auf die Nutzung eingeräumt. Das gilt für den 1. ebenso wie für den 10. Stellplatz.

    Original von uncle-speed
    Also kann ich lediglich auf mein "Vorrecht" aus den Gesprächen beim Einzug hinweisen und ansonsten mit dem Ofenrohr ins Gebirge schauen.
    Das ist natürlich sehr unbefriedigend.
    Welches "Vorrecht" sollte es wohl geben? Es gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Jeder ist frei darin, einen Vertrag abzuschließen oder es eben sein zu lassen. Falls der Vermieter sich für "sein lassen" entscheiden sollte, hat er eben so entschieden und der Fall ist abgehandelt.

    Unbefriedigend ist allenfalls, dass hier mal wieder auf "beleidigt" gemacht wird weil irgendwelche Wünsche nicht in Erfüllung gehen.

  8. Stellplatz für Wohnung #7
    Allerdings verstehe ich nicht woher Du Deine Erkenntnis nimmst dass es besser ist dass ich dort nicht hinkomme. Rein zufälligerweise bin ich Heizungsbauer und verdiene mein täglich Brot damit. Im Gegenzug hat der andere Mieter tatsächlich keine Ahnung und ruft wenn ich nicht da bin immer eine Firma. Nur soviel dazu.
    #

    Hallo,

    wenn dem Vermieter deine Nase nicht passt, kannst du noch so oft qualifizierter als der andere Mieter sein: Der Vermieter muss dich nicht in irgendwelche nicht mitgemietete Räume lassen, aber er kann jeden Hanswurst da reinlassen, wenn er denn möchte.

    Gruß,
    Christian

  9. Stellplatz für Wohnung #8
    Original von RMHV
    Unbefriedigend ist allenfalls, dass hier mal wieder auf "beleidigt" gemacht wird weil irgendwelche Wünsche nicht in Erfüllung gehen.
    Spar Dir Deine Unterstellungen. Es gibt wohl in jedem Forum Leute die gleich gegen "Neulinge" stänkern.
    Dafür sind Foren da. Es gibt Leute die fragen und es gibt Leute die antworten und helfen möchten. Deine Mutmaßungen sind da leider nicht hilfreich.
    Außerdem wenn, wäre ich ja mit dem Vermieter beleidigt und nicht einem Mitglied hier die versuchen zu helfen..........

    Christian,

    das ist mir klar. Um den Komplex geht es ja auch gar nicht. Das hab ich nur erwähnt weil lostcontrol aus der Luft gegriffene Mutmaßungen über jemand, also mich, den er gar nicht kennt, abgelassen hat.

    Mir gings nur um den Stellplatz und da wurden meine Fragen ja beantwortet.

  10. Stellplatz für Wohnung #9
    Mir gings nur um den Stellplatz und da wurden meine Fragen ja beantwortet.
    Hallo uncle-speed,

    mir gings um was ganz anderes und das hast du offensichtlich noch nicht verstaden.

    Aber wenn deine Fragen beantwortet sind, will ich dich auch nicht weiter belästigen. ;-)
    Viel Glück und Erfolg im weiteren Leben - du wirst es brauchen

    Gruß,
    Christian

  11. Stellplatz für Wohnung #10
    Original von uncle-speed
    Original von RMHV
    Unbefriedigend ist allenfalls, dass hier mal wieder auf "beleidigt" gemacht wird weil irgendwelche Wünsche nicht in Erfüllung gehen.
    Spar Dir Deine Unterstellungen. Es gibt wohl in jedem Forum Leute die gleich gegen "Neulinge" stänkern.
    Die einzige Unterstellung in diesem Thread ist, dass ich gegen Neulinge stänkern würde. Wer lesen kann wird erkennen, dass dies falsch ist. Ich stänkere nicht gegen Neulinge, sondern ausschließlich gegen den Unsinn, der hier gelgentlich verbreitet wird. Es hat auch schon so manche(n) getroffen, die/der schon lange dabei ist.

    Die hier erörterte Frage muss sich eigentlich jeder selbst beantworten können.

  12. Stellplatz für Wohnung #11

    RE: Stellplatz für Wohnung

    Original von uncle-speed
    Das hab ich nur erwähnt weil lostcontrol aus der Luft gegriffene Mutmaßungen über jemand, also mich, den er gar nicht kennt, abgelassen hat.
    wie bitte? aus der luft gegriffene mutmaßungen?
    sag mal, geht's noch?
    fakt ist, dass du am eigentum des vermieters/eigentümers nichts verloren hast, völlig egal was für einen beruf du hast! dazu muss ich dich nicht kennen, das ist gültiges recht!!!
    ich verbitte mir ausdrücklich solche unterstellungen - es geht hier nicht um mutmaßungen und aus der luft gegriffen sind die schon garnicht!

    Original von uncle-speed
    Allerdings verstehe ich nicht woher Du Deine Erkenntnis nimmst dass es besser ist dass ich dort nicht hinkomme. Rein zufälligerweise bin ich Heizungsbauer und verdiene mein täglich Brot damit.
    auch wenn du heizungsbauer bist: ohne auftrag hast du da nichts verloren, und das solltest du als heizungsbauer doch auch wissen, oder nicht? oder nimmst du sonst aufträge von mietern an und schreibst dann die rechnung an den vermieter? wohl eher nicht schätze ich - denn du kannst dir ausrechnen dass du dein geld da vermutlich nicht bekommen würdest. wir würden sowas jedenfalls nicht bezahlen, wenn kein auftrag von uns vorliegt.

    Original von uncle-speed
    Im Gegenzug hat der andere Mieter tatsächlich keine Ahnung und ruft wenn ich nicht da bin immer eine Firma.
    eigentlich sollte er den vermieter anrufen und der kann dann die firma seiner wahl beauftragen - oder auch dich.

    Original von uncle-speed
    Ich dachte halt dass es da Verordnungen gibt.
    es könnte durchaus sein, dass es bei euch sowas gibt. aber das kann dir eben nur das stadtbauamt bzw. die zuständige baubehörde sagen.
    bei uns gibt's solche "verordnungen" (heisst anders, ich hab's auch irgendwo hier rumliegen nur grad keine lust zu suchen) in den für mich fraglichen wohngebieten glücklicherweise nur für gewerbe. wir hatten mal die situation dass jemand eine privatwohnung gerne für gewerbliche zwecke angemietet hätte, von unserer seite sprach auch nichts dagegen (zumal in diesem haus ohnehin schon 2 gewerbliche parteien "residieren"), aber von seiten der stadt wurde uns das mangels stellplatz nicht genehmigt (bzw. wir hätten dann 5.000 euro für die nutzung eines der öffentlichen parkplätze bezahlen sollen - das wollte der potentielle mieter dann aber doch nicht und wir waren nicht bereit das zu übernehmen).

  13. Stellplatz für Wohnung #12
    Christian,

    danke für Deine Hilfe. Auch wenn Du Dich hier jetzt mit Deinem " Du wirst es brauchen" auf die Stufe der anderen gestellt hast. Woher willst du wissen wie mein Leben ist?
    Worauf Du allerdings sonst hinaus wolltest, weiss ich wirklich nicht.

    Ansonsten seh ich dass ich hier mit meinen Fragen als Mitglied nicht willkommen bin. In einem Forum will ich Fragen beantwortet haben oder auch selbst helfen sofern das in meinem Rahmen liegt. Wenn ich aber hier schon mit der ersten Frage so angegangen werde und sich über Dinge ereifert wird die ich nur nebenbei erwähnt habe und die mit meiner Frage nichts zu tun haben und mir dann noch unterstellt wird ich sei beleidigt, dann muss ich nicht hier bleiben. Gibt ja noch andere Seiten wo vielleicht nicht so viele Ereiferer dabei sind.

    In diesem Sinne Admin, bitte lösch meinen Account.

    Danke.

  14. Stellplatz für Wohnung #13
    Original von uncle-speed
    Ansonsten seh ich dass ich hier mit meinen Fragen als Mitglied nicht willkommen bin. In einem Forum will ich Fragen beantwortet haben oder auch selbst helfen sofern das in meinem Rahmen liegt. Wenn ich aber hier schon mit der ersten Frage so angegangen werde und sich über Dinge ereifert wird die ich nur nebenbei erwähnt habe und die mit meiner Frage nichts zu tun haben und mir dann noch unterstellt wird ich sei beleidigt, dann muss ich nicht hier bleiben. Gibt ja noch andere Seiten wo vielleicht nicht so viele Ereiferer dabei sind.

    In diesem Sinne Admin, bitte lösch meinen Account.

    Danke.
    Wir haben es mal wieder mit einem Mimöschen zu tun, der sich über unerwünschte Antworten beklagt.

    Wer kostenlose Beratung erwartet sollte nehmen was er bekommt und besser das eigenen Hirn einschalten als über die Ergebnisse zu maulen.

    Bei geringfügigen eigenen Denkanstrengungen wäre viel Erkenntnis zu gewinnen.

  15. Stellplatz für Wohnung #14
    Original von RMHV
    Original von uncle-speed
    Ansonsten seh ich dass ich hier mit meinen Fragen als Mitglied nicht willkommen bin. In einem Forum will ich Fragen beantwortet haben oder auch selbst helfen sofern das in meinem Rahmen liegt. Wenn ich aber hier schon mit der ersten Frage so angegangen werde und sich über Dinge ereifert wird die ich nur nebenbei erwähnt habe und die mit meiner Frage nichts zu tun haben und mir dann noch unterstellt wird ich sei beleidigt, dann muss ich nicht hier bleiben. Gibt ja noch andere Seiten wo vielleicht nicht so viele Ereiferer dabei sind.

    In diesem Sinne Admin, bitte lösch meinen Account.

    Danke.
    Wir haben es mal wieder mit einem Mimöschen zu tun, der sich über unerwünschte Antworten beklagt.

    Wer kostenlose Beratung erwartet sollte nehmen was er bekommt und besser das eigenen Hirn einschalten als über die Ergebnisse zu maulen.

    Bei geringfügigen eigenen Denkanstrengungen wäre viel Erkenntnis zu gewinnen.
    Leider verbietet mir meine mir anerzogene Höflichkeit Dich das zu nennen was Du in meinen Augen bist.

    Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
    Die Antworten zum Stellplatz sind o.k. und haben geholfen.
    Aber das Andere über das ihr zwei euch ereifert habt hat mit der Frage nichts zu tun und wurde nur nebenbei erwähnt.
    Geh wieder spielen...........

  16. Stellplatz für Wohnung #15
    Ansonsten seh ich dass ich hier mit meinen Fragen als Mitglied nicht willkommen bin. In einem Forum will ich Fragen beantwortet haben ...
    Hallo uncle-speed,

    doch, du bist hier herzlich willkommen, egal mit welcher Frage.
    Du schreibst, daß du gerne deine Fragen beantwortest hättest. Klar, das ist der Sinn dieses Forums.
    Aber genau so, wie du deine Fragen sachlich, höflich, nett und richtig beantwortet haben möchtest, möchten diejenigen, die sich die Mühe machen und sich die Zeit nehmen, deine Probleme zu lösen, gerne nett und freundlich gefragt werden. Deine in meinen Augen leicht leicht besserwisserische und arrogante Art steht dem entgegen.

    Wie wärs, wenn wir alle einfach noch mal eine Nacht darüber schlafen (mich eingeschlossen) und dann vielleicht doch versuchen, irgendwie miteinander auskommen, in dem alle sich ein bisschen an die eigene Nase fassen?
    Normalerweise bekommt man hier nämlich echt kompetente Antworten und es entwickeln sich oft interessante Diskussionen.

    Gruß,
    Christian


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