Mietvertrag mit Insolvenz-Klausel
Diskutiere Mietvertrag mit Insolvenz-Klausel im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Möglicherweise kniffelige Frage: Der Mietvertrag beginnt mit folgender Klausel: zwischen (Vermieter) und (Mieter) wird aufgrund der Versicherung des Mieters, dass er weder von einem Verbraucherinsolvenz- ...
- 11.01.2011 18:36 Mietvertrag mit Insolvenz-Klausel #1
Mietvertrag mit Insolvenz-Klausel
Möglicherweise kniffelige Frage:
Der Mietvertrag beginnt mit folgender Klausel:
Mieter M ist überschuldet und steht nun vor der Frage, ob er diesen MV unterzeichnen darf. Kontakt zurzwischen
(Vermieter)
und
(Mieter)
wird aufgrund der Versicherung des Mieters, dass er weder von einem Verbraucherinsolvenz- noch Restschuldbefreiungsverfahren betroffen ist, nachstehender Mietvertrag abgeschlossen [...]"
Schuldnerberatung ist hergestellt, ein außergerichtlicher Einigungsversuch (der scheitern wird) wird demnächst begonnen.
Die Insolvenz wird ca. ein halbes nach der möglichen Unterzeichnung des MV eröffnet werden.
Eine aktuelle Schufauskuft (ca. 1 Monat alt) liegt dem Vermieter vor. Dort finden sich keine Negativeinträge.
In der Selbstauskunft hat der Mieter wahrheitsgemäß geantwortet, dass keine Mahn-/Vollstreckungsbescheide vorliegen.
Die Frage nach Ratenverpflichtungen wurde mit 200 EUR angegeben (obwohl keine Raten mehr gezahlt werden)
"Anhängig" ist ein Gerichtsverfahren, welches die VI ja ist ist, erst, wenn das Gericht tatsächlich auf einen Antrag auf Eröffnung des VI-Verfahrens vorliegen hat, richtig?
Wie ist die Rechtslage?
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Mietvertrag mit Insolvenz-Klausel
- 11.01.2011 19:20 Mietvertrag mit Insolvenz-Klausel #2
RE: Mietvertrag mit Insolvenz-Klausel
Das ist eine interessante Frage. Also ich würde dem Mieter raten, von dem Vertrag die Finger zu lassen - man wird schwer glaubhaft vor Gericht vertreten können, daß so ein Verfahren zu Mietbeginn nicht anhängig war und dann kommt man in den Bereich des Einmietbetruges. Zumal der Vermieter in der Regel immer über die PI informiert wird weil die Kaution ja von Interesse ist als sozusagen Geldanlage des Mieters.
Das ist eine üble Kiste; dieser spitzfindigen Argumentation wird kein Gericht folgen zumal der MV deutlich macht, daß der VM genau dieses Problem ausschließen will.
Ganz so meine persönliche Meinung...
MH
- 11.01.2011 19:21 Mietvertrag mit Insolvenz-Klausel #3
Entweder steckst du nun in einem Verfahren oder nicht. Wenn du in einem solchen Verfahren steckst (was du ja bereits zugibst) würde ich den Vertrag nicht unterschreiben, denn dann ist der Vertrag hinfällig und der Umzug ist vorprogrammiert. Die Selbstauskunft beinhaltet diese Verfahrenssache nicht? Das wundert mich. Der Vermieter sagt mit diesem Vertrag nur, dass er nur einen Vertrag schließt, wenn kein Verfahren am laufen ist. sonst hätte er den Vertrag nicht geschlossen.
Also einfach mal darüber nachdenken, ob dich das Verfahren dazu getrieben hat, diese Frage hier zu stellen, oder ob du diesen Satz nur nicht verstanden hast...
- 11.01.2011 19:43 Mietvertrag mit Insolvenz-Klausel #4
Wo steht, dass der Mieter in einem solchen Verfahren steckt?
Er steckt m.E. erst in dem Verfahren, wenn das Gericht tätig wird.
Wann ein Verfahren anhängig ist, ist vom Gesetz her klar definiert.
Und hier ist das definitiv (noch) nicht der Fall.
- 11.01.2011 21:01 Mietvertrag mit Insolvenz-Klausel #5Bitte um Nennung der gesetzlichen Grundlage, die hier erwähnt wird...das interessiert mich doch...Wann ein Verfahren anhängig ist, ist vom Gesetz her klar definiert
MH
- 11.01.2011 21:44 Mietvertrag mit Insolvenz-Klausel #6
- 11.01.2011 22:38 Mietvertrag mit Insolvenz-Klausel #7
Da steht "Gerichtsverfahren" - nicht "Verfahren". Vor Gericht dürfte zu klären sein, ob ein "Verbraucherinsolvenz- noch Restschuldbefreiungsverfahren" nicht bereits anhängig ist, wenn der Mietinteressent überschuldet ist und bereits außergerichtlich Schuldenbefreiung sucht...letztlich entscheiden solche Fragen Richter...dürfte interessant werden...
MH
- 11.01.2011 22:41 Mietvertrag mit Insolvenz-Klausel #8
- 11.01.2011 22:58 Mietvertrag mit Insolvenz-Klausel #9... und das hat noch nicht begonnen. Also kann er den MV (m.M.) unterschreiben.Original von Sufenta
Das Insolvenzverfahren ist ein Gerichtsverfahren
- 12.01.2011 10:54 Mietvertrag mit Insolvenz-Klausel #10
Wenn ich aber richtig informiert bin, dann sind die aussergerichtlichen Vergleichsversuche vor einer Privatinsolvent aber voraussetzung für eine solche.
Wenn man also mit den Gläubigern in Kontakt tritt in Vorbereitung auf eine Provatinsolvent, dann kann doch hinterher nicht sagen, dass man zu dem Zeitpunkt nicht wusste, dass sowas auf einen kommt.
Und der Vermieter will ja anscheinend ausschließen, dass Insolvente Mieter rein kommen.
Daher würde ich das nicht verschweigen so nach dem Motto. Heute bin ich doch nicht insolvent, sondern erst morgen...
- 12.01.2011 12:59 Mietvertrag mit Insolvenz-Klausel #11Da trifft natürlich schon zu.Original von Mieter1962
Wenn ich aber richtig informiert bin, dann sind die aussergerichtlichen Vergleichsversuche vor einer Privatinsolvent aber voraussetzung für eine solche.
Und der Vermieter will ja anscheinend ausschließen, dass Insolvente Mieter rein kommen.
Daher würde ich das nicht verschweigen so nach dem Motto. Heute bin ich doch nicht insolvent, sondern erst morgen...
Da anfangs nach "Verbraucherinsolvenz- noch Restschuldbefreiungsverfahren" gefragt wurde, müsste m.E. geklärt werden, ob das "Vorspiel" auch schon dazuzurechnen wäre.
Mietvertrag mit Insolvenz-Klausel
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