Nebenkostenabrechung zu spät

Diskutiere Nebenkostenabrechung zu spät im NK - Ankündigungen! Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo. Wir haben letztes Jahr die Nebenkostenabrechnugn für den Mieter ( betreffend 5 Monate 2008) ihm zu spät weitergegeben, erst Anfang 2010. Wobei er damals ...


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  1. Nebenkostenabrechung zu spät #1
    schlaflos

    Nebenkostenabrechung zu spät

    Hallo.

    Wir haben letztes Jahr die Nebenkostenabrechnugn für den Mieter ( betreffend 5 Monate 2008) ihm zu spät weitergegeben, erst Anfang 2010. Wobei er damals meinte, wäre kein Problem.
    Jetzt beim Auszug ( es gibt leider noch andere Differenzen) meinte er, dass wir ihm die 300 Euro Nebenkosten für 2008 zurückzahlen müssen.
    Wenn das so ist, ok, unser Fehler, sind wir selbst schuld.

    Aber mich würde interessieren, bis wann hat er die Möglichkeit, dies einzufordern?
    Gibt es dafür eine Frist?
    Und kann er alles einfordern?

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  2. Nebenkostenabrechung zu spät #2
    Zitat Zitat von schlaflos Beitrag anzeigen
    Wenn das so ist, ok, unser Fehler, sind wir selbst schuld.
    So ist es...

    Zitat Zitat von schlaflos Beitrag anzeigen
    Aber mich würde interessieren, bis wann hat er die Möglichkeit, dies einzufordern?
    Gibt es dafür eine Frist?
    Verjährung für einen Anspruch, der in 2010 mit dem Zugang der Abrechnung entstanden ist, tritt nach § 195 BGB frühestens mit Ablauf des Jahres 2013 ein.


    Zitat Zitat von schlaflos Beitrag anzeigen
    Und kann er alles einfordern?
    Warum um alles in der Welt soll irgendjemand, der einen Anspruch hat, nicht "alles" einfordern können. Entweder ein Anspruch besteht oder er besteht nicht.

    Wie soll man sich "nicht alles" eigentlich vorstellen? Dass sich die Summe mit jedem Tag um irgendeinen Anteil reduziert? Vertragswidriges Verhalten muss schließlich belohnt werden?

  3. Nebenkostenabrechung zu spät #3
    Wenn nicht fristegerecht abgerechnet wurde, hat man auch keinen Anspruch auf das was nicht abgerechnet wurde. Wurde auf das was nicht abgerechnet bereits eine Vorauszahlung geleistet, so ist diese zurückzuerstatten.

    So habe ich RHMV zumindest verstanden.

    Nun hast Du aber eine Abrechnung erstellt, wenn auch zu spät. Nach meiner unmaßgeblichen Meinung ist es dann aber so, dass nur eventuelle Nachzahlungen nicht mehr einforderbar sind. Die Vorauszahlungen jedoch dem Eigentümer zustehen, so fern die Abrechnung kein Guthaben für den Nutzer ausweist. Dieses wäre auf jeden Fall zurückzuerstatten. Oder liege ich da falsch RHMV?

  4. Nebenkostenabrechung zu spät #4
    Zitat Zitat von Heizer Beitrag anzeigen
    Wenn nicht fristegerecht abgerechnet wurde, hat man auch keinen Anspruch auf das was nicht abgerechnet wurde. Wurde auf das was nicht abgerechnet bereits eine Vorauszahlung geleistet, so ist diese zurückzuerstatten.

    So habe ich RHMV zumindest verstanden.
    Das verstehen ich nun überhaupt nicht... ich ahne bestenfalls, was gemeint sein könnte.
    Wenn es keine Abrechnung gibt, kann der Mieter die Vorauszahlungen in voller Höhe zurück verlangen. Wird verspätet abgerechnet, entfällt der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Vorauszahlungen.

    Zitat Zitat von Heizer Beitrag anzeigen
    Nun hast Du aber eine Abrechnung erstellt, wenn auch zu spät. Nach meiner unmaßgeblichen Meinung ist es dann aber so, dass nur eventuelle Nachzahlungen nicht mehr einforderbar sind. Die Vorauszahlungen jedoch dem Eigentümer zustehen, so fern die Abrechnung kein Guthaben für den Nutzer ausweist. Dieses wäre auf jeden Fall zurückzuerstatten. Oder liege ich da falsch RHMV?
    Richtig... nach § 556 Abs. 3 BGB sind Nachforderungen des Vermieters - und nur Nachforderungen des Vermieters - ausgeschlossen, wenn die Abrechnung dem Mieter nicht rechtzeitig zugeht. Rückzahlungsansprüche des Mieters bestehen auch bei einer verspäteten Abrechnung.

  5. Nebenkostenabrechung zu spät #5
    schlaflos
    Vielen Dank für Eure Antworten!

    Oki - also darf ich nochmal zusammenfassen

    Der Mieter möchte alle Nebenkosten zurück wegen der verspäteten Abrechnung.

    Er kann nicht seine kompletten Nebenkosten ( 300 €) zurückverlangen, nur weil die Abrechnung zu spät erstellt wurde.

    Der Vermieter bekommt kein Geld - ist ok.

    Falls der Mieter eine Rückzahlung bekommt, ist diese zu leisten.

    Ist das jetzt korrekt zusammengefasst?

    Das wäre ja super so!

  6. Nebenkostenabrechung zu spät #6
    Zitat Zitat von schlaflos Beitrag anzeigen
    Vielen Dank für Eure Antworten!

    Oki - also darf ich nochmal zusammenfassen

    Der Mieter möchte alle Nebenkosten zurück wegen der verspäteten Abrechnung.

    Er kann nicht seine kompletten Nebenkosten ( 300 €) zurückverlangen, nur weil die Abrechnung zu spät erstellt wurde.

    Der Vermieter bekommt kein Geld - ist ok.

    Falls der Mieter eine Rückzahlung bekommt, ist diese zu leisten.

    Ist das jetzt korrekt zusammengefasst?

    Das wäre ja super so!
    Das trifft so zu...

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