Belegzusendung 2010

Diskutiere Belegzusendung 2010 im NK - Ankündigungen! Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Bei mir ist der Fall wie folgt: Ich bin Vermieter. Meine Wohnung ist im Landkreis München, angrenzend an München. Der Hausverwalter hat das Büro in ...


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  1. Belegzusendung 2010 #1
    Unregistriert

    Belegzusendung 2010

    Bei mir ist der Fall wie folgt:

    Ich bin Vermieter. Meine Wohnung ist im Landkreis München, angrenzend an München. Der Hausverwalter hat das Büro in München (ca. 15 km von der Wohnung entfernt, alles sehr gut per Auto oder öffentlichem Nahverkehr erreichbar).

    Es geht um die Nebenkostenabrechung 2010.

    Die Nebenkosten liegen unter den Durchschnittswerten (des Mietervereins) pro qm und sind seit 3 Jahren nicht gestiegen.

    Für die Nebenkostenarbrechung 2010 habe ich meiner Mieterin bereits einmal Kopien "zu den Müllkosten" zugeschickt.

    Ich bekam dann wieder einen Brief, dass ich der Mieterin alle Abrechnungsunterlagen der Eigentümergemeinschaft von 2011 - 1996 (!!!) in die Wohnung bringen soll (immerhin ca. 50 Ordner!).

    Das lehnte ich ab mit dem Hinweis, dass die Belege in den Räumlichkeiten der Verwaltung eingesehen werde können (diese ist ca. 15 km von der Mietwohnung entfernt). Der Verwalter gibt die Abrechnungsunterlagen auch nicht außer Haus.

    Dann wurde mir angedroht, keine Nebenkostenabschläge mehr zu bezahlen. Es wurden weitere Kopien zur Abrechnung 2010 verlangt, ohne jedoch hierfür einen konkreten Grund zu nennen.

    Ich habe dann dargestellt, dass die Abrechnungs-Unterlagen gerne in den Räumlichkeiten der Verwaltung eingesehen werden können

    oder

    ich meine Abrechnungs-Unterlagen (diese enthalten die gewünschten Originale der angeforderten Kopien) der Mieterin zur Ansicht (in ihrer Wohnung) für einen Tag überlasse, damit die Dame ggf. ihre Kopien selbst anfertigt (ich bin privater Vermieter und habe keinen Kopierer).

    Meine Frage ist, ob ich meinen Pflichten als Vermieter hier nachgekommen bin?

    Wäre nett, wenn mir jemand kurz schreibt, was man in so einem Fall macht!

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  2. Belegzusendung 2010 #2
    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen

    Wäre nett, wenn mir jemand kurz schreibt, was man in so einem Fall macht!
    Die Mieterin in Verzug mit den Nebenkosten setzen und fertig.

    Du mußt nix Zusenden. Wenn die das Angebot zur Einsichtnahme nicht annimmt, hat sie bei einem möglichen Rechtsstreit sehr schlechte Karten.

    Darüberhinaus ist es unüblich rückwirkend für 15 Jahre Belege anzufordern. Für die letzten 3 Jahre würde ich mir ja noch gefallen lassen.

    Und zig Ordner beim Mieter vorbeizubringen? Hallo gehts noch?

  3. Belegzusendung 2010 #3
    Darüberhinaus ist es unüblich rückwirkend für 15 Jahre Belege anzufordern. Für die letzten 3 Jahre würde ich mir ja noch gefallen lassen.
    Warum? Wenn überhaupt dann nur die Belege für die Abrechnung des Vorjahres. Denn die Fristen für die Anfechtung der Abrechnungen aus früheren Jahren sind eh abgelaufen. Da nützt der Mieterin auch keine Belegeinsicht.

    Ich bekam dann wieder einen Brief, dass ich der Mieterin alle Abrechnungsunterlagen der Eigentümergemeinschaft von 2011 - 1996
    Die Abrechnungsunterlagen der Eigentümergemeinschaft gehen die Mieterin recht wenig an. Die Mieterin hat lediglich ein Anrecht auf die Belege, die ihrer Abrechnung zugrunde liegen.

  4. Belegzusendung 2010 #4
    Unregistriert
    Also alles korrekt. sie darf bei dir die Akten einsehen. Kopein muss man nicht machen , Kosten auf Mieter umlegbar.

    3 Jahre halte ich für korrekt da sie eventuell Unrichtigkeiten entdeckt hat und bis zu 3Jahren rückfordern könnte,wenn Zahlungen nicht gerechtfertigt waren und Bereicherung vorläge.

    Alles andere dürfte verjährt sein.

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