Nebenkostenabrechnung - Erstmalige Umlage einer bisher nicht umgelegten Kostenart

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  1. Nebenkostenabrechnung - Erstmalige Umlage einer bisher nicht umgelegten Kostenart #1
    Unregistriert

    Nebenkostenabrechnung - Erstmalige Umlage einer bisher nicht umgelegten Kostenart

    Die Kosten der Gartenpflege in einem Mehrfamilienhaus wurden bisher in der Nebenkostenabrechnung nicht auf die Mieter umgelegt. Nachdem mittlerweile in allen Mietverträgen die Umlage der Kosten für Gartenpflege vereinbart wurde, stellt sich mir die Frage, ob Alt-Mieter (deren Verträge die Umlage schon seit vielen Jahren erlaubt hätten) der Umlage widersprechen können, weil in den Jahren zuvor darauf verzichtet wurde (Gewohnheit, stillschweigender Verzicht). Macht es Sinn, bei der Abrechnung zu erwähnen, dass die Umlage der Kosten nunmehr erstmalig mit Blick darauf erfolgt, dass erstmals in allen Mietverträgen die Möglichkeit dazu vereinbart ist?

    Für einen guten Ratschlag wäre ich dankbar!

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  2. Nebenkostenabrechnung - Erstmalige Umlage einer bisher nicht umgelegten Kostenart #2
    Vermieter 717

    NK erstmalige Umlage einer Kostenarten

    Habe ich auch schon einmal ohne jede Probleme durchgeführt; solange der Mietvertrag, die Umlage erlaubt, ist das kein Problem.

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Nebenkostenabrechnung - Erstmalige Umlage einer bisher nicht umgelegten Kostenart


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