Räumungsklage gegen mich mit Schlammschlacht durch den VermieterDiskutiere Räumungsklage gegen mich mit Schlammschlacht durch den Vermieter im Räumungsklage Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Zitat von Unregistriert Raus wirst auf jeden Fall müssen, da Du nur 48 m2 Wohnfläche bezahlt bekommst mit Hartz 4 Wenn Du Deinen Namen darunter ... |
ich habe keine zwei Arbeitzimmer !!!
ich habe eines und das ist nicht nutzbar da die Decke eingebrochen ist und von der Balkenanlage Staub verursacht wird, unter dem Laminat Hohlräume sind und bei Minusgraden eine ca 1 cm breite Lücke am Fensterramen entsteht
und ob ich bewerbungen schreibe oder nicht weist du nicht, sondern unterstellst du einfach und das finde ich unmöglich
und warum soll ein Vermieter seine Mieter in vergammelten Wohnung leben lassen dürfen und man soll dann halt ausziehen, anstatt das mal jemand auf den Tisch haut und sagt du hast Pflichten als Vermieter, nur kassieren geht nicht!?
Ich wurde zwei mal wissentlich Lebensgefährlichen Zuständen ausgesetzt und die Hausverwaltungs"dame" sagte mir noch lächelnd eine neue Balkontür zu und weis schon das die einsturzgefährdet sind und lässt und noch fröhlich weiter drauf gehen
Nö ich seh nicht ein das ich ausziehe und nach mir müssen dann andere genau das gleiche durchmachen. ich möchte das was ich gemietet habe. Die meisten Schäden wären gar nicht entstanden wenn diese Hausverwaltung nur mal 50 Euro ausgeben würden z.B. um die Haustür schließbar zu machen damit es im Winter keine Minusgerade im Hausgang hat und sich die Wohnungstüren verbiegen weil es nur Zimmertüren sind.
und ja da rege ich mich auf. ich erwarte keine Luxuswohnung aber eine wohnung die eine Miete von 450 plus Nebekosten rechtfertigt und ich flipp aus wenn ich angelogen werde und mir gesagt wird, meine Wohnung kostet am meisten im Haus weil jede Wohnung einen anderen Eigentümer hat und dann hol ich einen Grundbuchauszug und stell fest, es gibt für das gesamte Haus nur einen Eigentümer. So etwas geht einfach nicht.
papabär, die Miete der Hartz 4 Bezieher kommt vom Landratsamt Abteilung Soziales. Dies weiß ich wirklich, da ich seitens dieses Amtes, die Miete für meinen Hartz 4 Bezieher erhielt. Vom Amt direkt auf mein Konto, da dieser mein damaliger Mieter, diese Miete an mich abgetreten hatte.
Es ist egal was einer einsieht. Der Richter spricht das Urteil. Zwangsräumung ggf mit Polizei macht der Gerichtsvollzieher. Täglich finden Zwangsräumungen statt. Oder kannst die 7000 Euro Mietschulden bezahlen.
ich habe keine Mietschulden
entweder gehörst du zu dieser Mietermafia oder aber du denkst zu festgefahren nur als Vermieter, der denkt alle Mieter wollen miete sparen und erfinden Schäden
oder du hast selber wohnung im schlechten Zustand und keinen Bock da Geld reinzustecken und denkst Hartz4ler müssen mit allem zufrieden sein.
so ich geh jetzt echt einen Tee trinken, über so eine vorverurteilung reg ich mich zu sehr auf
nachtrag: falls du dich nicht auskennst, minderungen muss man nicht zurück bezahlen, den Vorbehalt erst wenn die Schäden behoben sind
Auch bei Sozialhilfe ist es so, dass man nicht mehr als 48 m2 bezahlt bekommt. Nimm Deine Wohnfläche und teile die durch die im Mietvertrag bestimmte Miete, dann hast Du den m2 Preis.
m2 Preis mal 48 m2 bekommst Du bezahlt und nicht mehr. Dies ist bei Sozialhilfe und bei Hartz 4 das selbe.
Ein Sozialhilfe Empfänger bekommt nicht mehr bezahlt, alsjemand mit Hartz 4- Das weiß ich sehr genau
und wie groß ist meine Wohnung?
Berny es ist mir egal, ob mir jemand glaubt oder nicht, denn was bringt mir das
Nürnberg schau in Deinen Mietvertrag, dort wird stehen was Du angemietet hat, bzw wie groß Deine Wohnung ist. Da musst Du mich nicht fragen, selbst nachschauen.Du musst ja wissen, was auf Deiner Mietbescheinigung fürs Amt steht.
Ich weis wie groß die wohnung ist, keine Sorge, ich frage mich nur woher du wissen willst wie groß meine wohnung ist und woher du wissen willst ob diese wohnung vom Jobcenter bezahlt wird oder nicht
ich verstehe noch nicht mal worauf du mit deinen Beiträgen hinaus willst. Du gibst keine Ratschläge sondern du behauptest einfach irgendwas, z.B. das ich Schäden erfinden würde, keine Bewerbungen schreiben würde usw usw du greifst einfach nur an. Stell Fragen die beantworte ich dir gerne, dann kannst du dir ein Bild machen und dann darfst du gerne Beurteilen aber nicht einfach so
und da du meinen Beruf nicht kennst weist du auch nicht ob ich mir die Wohnung, wenn ich denn wieder arbeite leisten kann oder nicht.
im Übrigen bin ich eine Frau und hier im Haus arbeiten noch andere Frauen, die alle keine Arbeitsverbot haben und jetzt darfst du scharf nach denken was ich bin und mich noch mehr vorverurteilen. ich bins gewohnt
Zuerst wurde ich von der Richterin gefragt ob ich nicht ausziehen möchte, das habe ich abgelehnt
Die Klägerseite bot mir sogar "großzügig" an auf einen Teil ihrer Forderungen ca 7000 Euro zu verzichten und mir Zeit für den Auszug einzuräumen, was ich auch abgelehnt habe ^^
Obiger Satz hast Du umseitig geschrieben. also es bestehen 7000Euro Forderungen gegen Dich. Das sind Schulden. Also wurde doch wohl keine Miete bezahlt, denn ansonsten würde kein so hoher Betrag zusammen kommen, da doch die monatliche Miete, sehr, sehr, preiswert ist.
Wenn die Miete monatlich Euro 583 kostet, dann hättest ein ganzes Jahr Null Euro bezahlt, bei Rückstände von Euro 7000.--
Da aber die Miete sehr preiswert ist, erüberigt sich die Frage, ob Du jemals etwas bezahlt hast.
du verstehst es nicht, ich habe die Miete um 50% gemindert und über einen bestimmten zeitraum einen vorbehalt einbehalten
natürlich erkennt die Gegenseite die Minderungen vor Gericht nicht an.
Die widersprechen sogar ihrem eigenem Statiker das Risse in den außenwänden sind und gleichzeitig verkünden sie das sie selbst das Gutachten in auftrag gegeben haben da sie ja so verantwortungsbewusste Vermieter sind. Vergessen aber (natürlich) zu erwähnen das ich das Bauamt eingeschalten habe und sie ein statisches Gutachten erstellen lassen mussten und das Haus statisch gesehen beobachtet werden muss.
Dann sind da noch die Nebenkostenabrechnungen die nicht stimmen usw, also wie gesagt, selbst die Richterin hat klipp und klar erklärt, wenn die Schäden so sind wie ich es sage, habe ich zurecht gemindert und habe auch berechtigt einen Vorbehalt einbehalten und dann können sie mir nicht fristlos kündigen sondern müssen eine ordentliche Kündigung aussprechen. Dann wurde ich nie angemahnt und auch das ist ein problem für den Vermieter, sie haben das irgendwie vergessen. Sie haben nie wiedersprochen wenn ich Minderungen angekündigt habe, nie einen handwerker geschickt, außer den Statiker, also ich schulde ihnen nichts solang die Schäden nicht behoben sind.
Schau mal ich habe Schimmel gemeldet, nicht nur oberflächlich sondern im Mauerwerk. Es waren zwei Firmen im Haus, die in anderen Wohnungen etwas repariert haben, da wurde nicht mal kurz einer der Handwerker vorbei geschickt um sich das anzuschauen. der Schimmel breitet sich weiter aus da kann ich nichts gegen machen, er ist im Mauerwerk und unter der Dusche und die Dusche in der wohnung über mir wurde falsch saniert, statt Silikon wurde Acryl verwendet und irgendwie löst sich der Fugenmörtel auf wenn er nass wird, der Schimmel wurde nicht entfernt vor auftragen der neuen Fugen und jetzt läuft das Wasser erst durch Schimmel vermehrter zu mir runter als zuvor. dem Vermieter ist es egal. die reagieren einfach seit zwei Jahren auf keine Schadensmeldungen (und da haben sie noch volle miete erhalten)
Doch ich habe Ratschläge gegeben, kannst Du nicht lesen.
1.) wenn die Wohnung so schlecht ist dann suche eine andere ziehe aus.
2.) es stehen einem Alleinstehenden Hartz 4 Bezieher, oder Sozialhilfebezieher lediglich 48 m2 zu. Mehr bekommt man nicht bezahlt. Also ausziehen.
3.) Wenn die Richterin, bzw der Richter das Urteil spricht, dann muss man raus, zumal Euro 7000.-Forderungen gegen Dich bestehen.
4.) Wenn man trotz Urteil nicht raus geht, dann wird man durch den Gerichtsvollzieher zwangsgeräumt.
5.) Räumung nach Berliner Art. Der Eigentümer kann sein Vermieterpfandrecht geltent machen, dann ist ganz schnell geräumt. Denn der Gerichtsvollzieher tauscht einfach das Schloss aus, und Du bist drausen. Deine Hinterlassenschaften erhälst Du dann Zug um Zug, so wie Du die Schulden begleichst.
Dies ist geltendes Recht, da kann Dir auch der Anwalt vom Mieterschutzverein nicht helfen, und kein anderer auch nicht. Es gibt kein Gesetz, dass man kostenlos wohnen darf. Selbst der Zeltplatz ist nicht kostenlos.
Selbst wenn das Haus am einfallen ist, kannst Du nicht kostenlos wohnen, denn dann mußt Du sowieso raus.
Es geht nicht, irgend etwas als unbewohnbar herabzustzen, und dennoch dort kleben zu bleiben.
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