Räumungsklage gegen mich mit Schlammschlacht durch den Vermieter

Diskutiere Räumungsklage gegen mich mit Schlammschlacht durch den Vermieter im Räumungsklage Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Zitat von Unregistriert Raus wirst auf jeden Fall müssen, da Du nur 48 m2 Wohnfläche bezahlt bekommst mit Hartz 4 Wenn Du Deinen Namen darunter ...


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  1. Räumungsklage gegen mich mit Schlammschlacht durch den Vermieter #21
    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    Raus wirst auf jeden Fall müssen, da Du nur 48 m2 Wohnfläche bezahlt bekommst mit Hartz 4
    Wenn Du Deinen Namen darunter schreiben würdest, wäre Dein Beitrag glaubhafter.

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  2. Räumungsklage gegen mich mit Schlammschlacht durch den Vermieter #22
    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    Hey Nünberg, nur nicht so aufbrausen- Dir stehen nur 48m2 Wohngläche zu, als Aleinstehnder.
    Arbeit suchen muss man auch, wenn man Hartz 4 bekommt. Man muss den Nachweis vorlegen, dass man Arbeit sucht. Ansonsten gibt es Sperre von Hartz 4.
    Arbeitszimmer steht einem Hartz 4 Bezieher nicht zu. Suche Dir eine andere Wohnung 48 m2, denn solche große Wohnung mit 2 Arbeitszimmer steht Dir nach dem Hartz 4 Gesetz nicht zu. Also trinke Deinen Tee mal ganz schön selbst.
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  3. Räumungsklage gegen mich mit Schlammschlacht durch den Vermieter #23
    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    Eines ist aber ganz klar, dass man beim Job-Center nachweisen muss, dass man Bewerbungen schreibt, dass man sich vorstellt um Atbeit zu bekommen, das dürfte nicht bestritten werden. Jemand der sich nicht bewirbt, bekommt bei Hartz 4 gestrichen bzw Anfags einen Teil gestrichen.

    Aber dieser Herr mit seiner schlechten Wohnung behauptet er darf laut Job Center bzw ARGE nicht atbeiten. Wer glaubt denn solch einen Witz.
    Ebenso wird es sich mit dem gesamten Vortrag verhalten. Man sucht krampfhaft nach Mängeln, wenn man die Miete nicht zahlen kann. Er trägt ja selbst vor, dass er die Atbeitszkmmer seitens der ARGE nicht bezahlt bekommt und dieses selbst aus eigener Tasche DARAUFBEZALT hat. Ja wie denn er bekommt doch nur H 4. Ihm werden die Arbeitszimmer nicht bezalt, und von Hartz 4 kann er nicht auch noch für diese Wohnung mit 2 Arbeitszimmer zahlen. Als Alleinstehendem stehen ihm höchstens 48m2 Wohnung zu. Also keine derart geoße Wohnung. Er bekommt umgerechnet nur Geld für 48m2. Da wird die Wohnung m2 geteilt durch die Gesamtmiete, die ja sehr billig ist. Dies gibt dann ebenso eine sehr billige m2 Miete. Diese billige m2 Miete x 48 m2. dies erhält er und nicht mehr. Somit entsteht eine hohe Differenz er schreibt ja, dass er 7000Euro Mietschulden bereits hat. Klar weil er nur Anspruch auf 48m2 hat. Er bekommt nur 48 m2 bezahlt, auch dann wenn die Miete sehr billig ist
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  4. Räumungsklage gegen mich mit Schlammschlacht durch den Vermieter #24
    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    Wenn die Wohnung tatsächlich so schlecht wäre, ja da würde ich sofort ausziehen und nicht daran festkleben. Also kann die doch wohl gar nicht so schlecht sein.
    Wenn Du Deinen Namen darunter schreiben würdest, wäre Dein Beitrag glaubhafter.

  5. Räumungsklage gegen mich mit Schlammschlacht durch den Vermieter #25
    ich habe keine zwei Arbeitzimmer !!!

    ich habe eines und das ist nicht nutzbar da die Decke eingebrochen ist und von der Balkenanlage Staub verursacht wird, unter dem Laminat Hohlräume sind und bei Minusgraden eine ca 1 cm breite Lücke am Fensterramen entsteht

    und ob ich bewerbungen schreibe oder nicht weist du nicht, sondern unterstellst du einfach und das finde ich unmöglich

    und warum soll ein Vermieter seine Mieter in vergammelten Wohnung leben lassen dürfen und man soll dann halt ausziehen, anstatt das mal jemand auf den Tisch haut und sagt du hast Pflichten als Vermieter, nur kassieren geht nicht!?

    Ich wurde zwei mal wissentlich Lebensgefährlichen Zuständen ausgesetzt und die Hausverwaltungs"dame" sagte mir noch lächelnd eine neue Balkontür zu und weis schon das die einsturzgefährdet sind und lässt und noch fröhlich weiter drauf gehen

    Nö ich seh nicht ein das ich ausziehe und nach mir müssen dann andere genau das gleiche durchmachen. ich möchte das was ich gemietet habe. Die meisten Schäden wären gar nicht entstanden wenn diese Hausverwaltung nur mal 50 Euro ausgeben würden z.B. um die Haustür schließbar zu machen damit es im Winter keine Minusgerade im Hausgang hat und sich die Wohnungstüren verbiegen weil es nur Zimmertüren sind.

    und ja da rege ich mich auf. ich erwarte keine Luxuswohnung aber eine wohnung die eine Miete von 450 plus Nebekosten rechtfertigt und ich flipp aus wenn ich angelogen werde und mir gesagt wird, meine Wohnung kostet am meisten im Haus weil jede Wohnung einen anderen Eigentümer hat und dann hol ich einen Grundbuchauszug und stell fest, es gibt für das gesamte Haus nur einen Eigentümer. So etwas geht einfach nicht.

  6. Räumungsklage gegen mich mit Schlammschlacht durch den Vermieter #26
    Unregistriert
    papabär, die Miete der Hartz 4 Bezieher kommt vom Landratsamt Abteilung Soziales. Dies weiß ich wirklich, da ich seitens dieses Amtes, die Miete für meinen Hartz 4 Bezieher erhielt. Vom Amt direkt auf mein Konto, da dieser mein damaliger Mieter, diese Miete an mich abgetreten hatte.

  7. Räumungsklage gegen mich mit Schlammschlacht durch den Vermieter #27
    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    Raus wirst auf jeden Fall müssen, da Du nur 48 m2 Wohnfläche bezahlt bekommst mit Hartz 4
    woher weist du eigentlich wie groß meine Wohnung ist? steht so weit ich mich erinnern kann auch in keinem Beitrag

  8. Räumungsklage gegen mich mit Schlammschlacht durch den Vermieter #28
    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    papabär, die Miete der Hartz 4 Bezieher kommt vom Landratsamt Abteilung Soziales. Dies weiß ich wirklich, da ich seitens dieses Amtes, die Miete für meinen Hartz 4 Bezieher erhielt. Vom Amt direkt auf mein Konto, da dieser mein damaliger Mieter, diese Miete an mich abgetreten hatte.
    es gibt auch Sozialhilfe das ist etwas anderes als hartz4

  9. Räumungsklage gegen mich mit Schlammschlacht durch den Vermieter #29
    Unregistriert

    Wohnung schlecht

    Es ist egal was einer einsieht. Der Richter spricht das Urteil. Zwangsräumung ggf mit Polizei macht der Gerichtsvollzieher. Täglich finden Zwangsräumungen statt. Oder kannst die 7000 Euro Mietschulden bezahlen.

  10. Räumungsklage gegen mich mit Schlammschlacht durch den Vermieter #30
    ich habe keine Mietschulden

    entweder gehörst du zu dieser Mietermafia oder aber du denkst zu festgefahren nur als Vermieter, der denkt alle Mieter wollen miete sparen und erfinden Schäden

    oder du hast selber wohnung im schlechten Zustand und keinen Bock da Geld reinzustecken und denkst Hartz4ler müssen mit allem zufrieden sein.

    so ich geh jetzt echt einen Tee trinken, über so eine vorverurteilung reg ich mich zu sehr auf


    nachtrag: falls du dich nicht auskennst, minderungen muss man nicht zurück bezahlen, den Vorbehalt erst wenn die Schäden behoben sind

  11. Räumungsklage gegen mich mit Schlammschlacht durch den Vermieter #31
    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    Es ist egal was einer einsieht. Der Richter spricht das Urteil. Zwangsräumung ggf mit Polizei macht der Gerichtsvollzieher. Täglich finden Zwangsräumungen statt. Oder kannst die 7000 Euro Mietschulden bezahlen.
    Wenn Du Deinen Namen darunter schreiben würdest, wäre Dein Beitrag glaubhafter.

  12. Räumungsklage gegen mich mit Schlammschlacht durch den Vermieter #32
    Unregistriert

    Wohnung schlecht

    Auch bei Sozialhilfe ist es so, dass man nicht mehr als 48 m2 bezahlt bekommt. Nimm Deine Wohnfläche und teile die durch die im Mietvertrag bestimmte Miete, dann hast Du den m2 Preis.
    m2 Preis mal 48 m2 bekommst Du bezahlt und nicht mehr. Dies ist bei Sozialhilfe und bei Hartz 4 das selbe.
    Ein Sozialhilfe Empfänger bekommt nicht mehr bezahlt, alsjemand mit Hartz 4- Das weiß ich sehr genau

  13. Räumungsklage gegen mich mit Schlammschlacht durch den Vermieter #33
    und wie groß ist meine Wohnung?

  14. Räumungsklage gegen mich mit Schlammschlacht durch den Vermieter #34
    Unregistriert

    Wohnung schlecht

    Berny es ist mir egal, ob mir jemand glaubt oder nicht, denn was bringt mir das

  15. Räumungsklage gegen mich mit Schlammschlacht durch den Vermieter #35
    Unregistriert

    Wohnung schlecht

    Nürnberg schau in Deinen Mietvertrag, dort wird stehen was Du angemietet hat, bzw wie groß Deine Wohnung ist. Da musst Du mich nicht fragen, selbst nachschauen.Du musst ja wissen, was auf Deiner Mietbescheinigung fürs Amt steht.

  16. Räumungsklage gegen mich mit Schlammschlacht durch den Vermieter #36
    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    Nürnberg schau in Deinen Mietvertrag, dort wird stehen was Du angemietet hat, bzw wie groß Deine Wohnung ist. Da musst Du mich nicht fragen, selbst nachschauen.Du musst ja wissen, was auf Deiner Mietbescheinigung fürs Amt steht.
    Ich weis wie groß die wohnung ist, keine Sorge, ich frage mich nur woher du wissen willst wie groß meine wohnung ist und woher du wissen willst ob diese wohnung vom Jobcenter bezahlt wird oder nicht

    ich verstehe noch nicht mal worauf du mit deinen Beiträgen hinaus willst. Du gibst keine Ratschläge sondern du behauptest einfach irgendwas, z.B. das ich Schäden erfinden würde, keine Bewerbungen schreiben würde usw usw du greifst einfach nur an. Stell Fragen die beantworte ich dir gerne, dann kannst du dir ein Bild machen und dann darfst du gerne Beurteilen aber nicht einfach so

    und da du meinen Beruf nicht kennst weist du auch nicht ob ich mir die Wohnung, wenn ich denn wieder arbeite leisten kann oder nicht.

    im Übrigen bin ich eine Frau und hier im Haus arbeiten noch andere Frauen, die alle keine Arbeitsverbot haben und jetzt darfst du scharf nach denken was ich bin und mich noch mehr vorverurteilen. ich bins gewohnt

  17. Räumungsklage gegen mich mit Schlammschlacht durch den Vermieter #37
    Unregistriert

    Wohnung schlecht

    Zuerst wurde ich von der Richterin gefragt ob ich nicht ausziehen möchte, das habe ich abgelehnt
    Die Klägerseite bot mir sogar "großzügig" an auf einen Teil ihrer Forderungen ca 7000 Euro zu verzichten und mir Zeit für den Auszug einzuräumen, was ich auch abgelehnt habe ^^

    Obiger Satz hast Du umseitig geschrieben. also es bestehen 7000Euro Forderungen gegen Dich. Das sind Schulden. Also wurde doch wohl keine Miete bezahlt, denn ansonsten würde kein so hoher Betrag zusammen kommen, da doch die monatliche Miete, sehr, sehr, preiswert ist.
    Wenn die Miete monatlich Euro 583 kostet, dann hättest ein ganzes Jahr Null Euro bezahlt, bei Rückstände von Euro 7000.--
    Da aber die Miete sehr preiswert ist, erüberigt sich die Frage, ob Du jemals etwas bezahlt hast.

  18. Räumungsklage gegen mich mit Schlammschlacht durch den Vermieter #38
    du verstehst es nicht, ich habe die Miete um 50% gemindert und über einen bestimmten zeitraum einen vorbehalt einbehalten

    natürlich erkennt die Gegenseite die Minderungen vor Gericht nicht an.

    Die widersprechen sogar ihrem eigenem Statiker das Risse in den außenwänden sind und gleichzeitig verkünden sie das sie selbst das Gutachten in auftrag gegeben haben da sie ja so verantwortungsbewusste Vermieter sind. Vergessen aber (natürlich) zu erwähnen das ich das Bauamt eingeschalten habe und sie ein statisches Gutachten erstellen lassen mussten und das Haus statisch gesehen beobachtet werden muss.

    Dann sind da noch die Nebenkostenabrechnungen die nicht stimmen usw, also wie gesagt, selbst die Richterin hat klipp und klar erklärt, wenn die Schäden so sind wie ich es sage, habe ich zurecht gemindert und habe auch berechtigt einen Vorbehalt einbehalten und dann können sie mir nicht fristlos kündigen sondern müssen eine ordentliche Kündigung aussprechen. Dann wurde ich nie angemahnt und auch das ist ein problem für den Vermieter, sie haben das irgendwie vergessen. Sie haben nie wiedersprochen wenn ich Minderungen angekündigt habe, nie einen handwerker geschickt, außer den Statiker, also ich schulde ihnen nichts solang die Schäden nicht behoben sind.

    Schau mal ich habe Schimmel gemeldet, nicht nur oberflächlich sondern im Mauerwerk. Es waren zwei Firmen im Haus, die in anderen Wohnungen etwas repariert haben, da wurde nicht mal kurz einer der Handwerker vorbei geschickt um sich das anzuschauen. der Schimmel breitet sich weiter aus da kann ich nichts gegen machen, er ist im Mauerwerk und unter der Dusche und die Dusche in der wohnung über mir wurde falsch saniert, statt Silikon wurde Acryl verwendet und irgendwie löst sich der Fugenmörtel auf wenn er nass wird, der Schimmel wurde nicht entfernt vor auftragen der neuen Fugen und jetzt läuft das Wasser erst durch Schimmel vermehrter zu mir runter als zuvor. dem Vermieter ist es egal. die reagieren einfach seit zwei Jahren auf keine Schadensmeldungen (und da haben sie noch volle miete erhalten)

  19. Räumungsklage gegen mich mit Schlammschlacht durch den Vermieter #39
    Unregistriert

    Wohnung schlecht

    Doch ich habe Ratschläge gegeben, kannst Du nicht lesen.
    1.) wenn die Wohnung so schlecht ist dann suche eine andere ziehe aus.
    2.) es stehen einem Alleinstehenden Hartz 4 Bezieher, oder Sozialhilfebezieher lediglich 48 m2 zu. Mehr bekommt man nicht bezahlt. Also ausziehen.
    3.) Wenn die Richterin, bzw der Richter das Urteil spricht, dann muss man raus, zumal Euro 7000.-Forderungen gegen Dich bestehen.
    4.) Wenn man trotz Urteil nicht raus geht, dann wird man durch den Gerichtsvollzieher zwangsgeräumt.
    5.) Räumung nach Berliner Art. Der Eigentümer kann sein Vermieterpfandrecht geltent machen, dann ist ganz schnell geräumt. Denn der Gerichtsvollzieher tauscht einfach das Schloss aus, und Du bist drausen. Deine Hinterlassenschaften erhälst Du dann Zug um Zug, so wie Du die Schulden begleichst.
    Dies ist geltendes Recht, da kann Dir auch der Anwalt vom Mieterschutzverein nicht helfen, und kein anderer auch nicht. Es gibt kein Gesetz, dass man kostenlos wohnen darf. Selbst der Zeltplatz ist nicht kostenlos.

  20. Räumungsklage gegen mich mit Schlammschlacht durch den Vermieter #40
    Unregistriert

    Wohnung schlecht

    Selbst wenn das Haus am einfallen ist, kannst Du nicht kostenlos wohnen, denn dann mußt Du sowieso raus.
    Es geht nicht, irgend etwas als unbewohnbar herabzustzen, und dennoch dort kleben zu bleiben.

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