Räumungsklage gegen mich mit Schlammschlacht durch den Vermieter

Diskutiere Räumungsklage gegen mich mit Schlammschlacht durch den Vermieter im Räumungsklage Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Zitat von Unregistriert Eines ist aber ganz klar, dass man beim Job-Center nachweisen muss, dass man Bewerbungen schreibt, dass man sich vorstellt um Atbeit zu ...


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  1. Räumungsklage gegen mich mit Schlammschlacht durch den Vermieter #41
    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    Eines ist aber ganz klar, dass man beim Job-Center nachweisen muss, dass man Bewerbungen schreibt, dass man sich vorstellt um Atbeit zu bekommen, das dürfte nicht bestritten werden. Jemand der sich nicht bewirbt, bekommt bei Hartz 4 gestrichen bzw Anfags einen Teil gestrichen.
    Ja, und ...? Was willst Du uns nun damit sagen?


    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    ... Aber dieser Herr mit seiner schlechten Wohnung behauptet er darf laut Job Center bzw ARGE nicht atbeiten. ...
    Ach so? Wo steht das denn?


    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    ... Ebenso wird es sich mit dem gesamten Vortrag verhalten. Man sucht krampfhaft nach Mängeln, ...
    Zugegeben, einige der Mängel aus der Aufzählung können - für sich betrachtet - wohl eher als Bagatelle gewertet werden. Aber letztlich hat das hier doch niemand zu entscheiden ... dafür gibt es doch die Richterin (Die wird dafür auch viel besser bezahlt als wir).

    Ebensowenig kann hier irgendjemand den Wahrheitsgehalt der Aussagen überprüfen ... das ist aber auch nicht die Aufgabe eines Forums.


    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    ... Er trägt ja selbst vor, dass er die Atbeitszkmmer seitens der ARGE nicht bezahlt bekommt und dieses selbst aus eigener Tasche DARAUFBEZALT hat. Ja wie denn er bekommt doch nur H 4. Ihm werden die Arbeitszimmer nicht bezalt, und von Hartz 4 kann er nicht auch noch für diese Wohnung mit 2 Arbeitszimmer zahlen. ...
    Ja und? Auch - bzw. gerade - ALG II-Empfänger dürfen nebenbei (also ganz offiziell) Geld verdienen. Dabei sind 100,- € sogar anrechnungsfrei. ... Is´n Ding, gell?

    Und wenn der TE Aufwendungen hat, z.B. weil das Jobcenter - in besonderer Erwägung des Einzelfalles - festgestellt hat, daß das Arbeitszimmer unabdingbar zur Erziehlung dieses Einkommens benötigt wird, dann können die anteiligen Mietkosten für diese Fläche sogar gegen die Einnahmen gerechnet werden. Für das Jobcenter ist nur das Einkommen entscheidend.



    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    ... Als Alleinstehendem stehen ihm höchstens 48m2 Wohnung zu. ...
    Falsch!! Bereits 2006 hat das Bundessozialgericht die Anwendung der Produkttheorie etabliert. Frag´ mal Tante Google.


    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    ... Er bekommt umgerechnet nur Geld für 48m2. Da wird die Wohnung m2 geteilt durch die Gesamtmiete, ...
    ... noch falscher ... (siehe oben)


    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    ... Dies gibt dann ebenso eine sehr billige m2 Miete. Diese billige m2 Miete x 48 m2. dies erhält er und nicht mehr. ... Klar weil er nur Anspruch auf 48m2 hat. Er bekommt nur 48 m2 bezahlt, auch dann wenn die Miete sehr billig ist
    ... am falschesten ... (siehe oben)


    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    ... er schreibt ja, dass er 7000Euro Mietschulden bereits hat. ...
    Die Frage, ob diese 7.000,- € nun Mietschulden sind - oder ob sich der Vermieter hier nur in ungerechtfertigter Weise bereichern will - ist durch das Gericht zu klären. Nicht durch mich oder irgendeinen Gast der sich hier nicht registrieren will (würde ich mich bei DEN Rechtschreibfehlern aber vermutl. auch nicht trauen).

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  2. Räumungsklage gegen mich mit Schlammschlacht durch den Vermieter #42
    Unregistriert

    Wohnung schlecht

    Risse in der Ausenwand ja und. Selbst bei Neubauten gibt es Risse in der Ausenwand, dies sind ganz einfach Setzrisse. Setzrisse habe ich auch in meinem Haus Baujahr 1998. Die wurden ganz einfach verputzt. Mir ist dies aber nun zu dumm. Mache doch einfach was Du willst.

  3. Räumungsklage gegen mich mit Schlammschlacht durch den Vermieter #43
    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    Selbst wenn das Haus am einfallen ist, kannst Du nicht kostenlos wohnen, denn dann mußt Du sowieso raus.
    Es geht nicht, irgend etwas als unbewohnbar herabzustzen, und dennoch dort kleben zu bleiben.
    sie bekommen doch Miete, 50%

    sie legen keine Belege für die nebenkosten vor und daher ist noch nicht mal klar ob ich nicht vielleicht nur 30% gemindert habe

    so und wenn sich rausstellt, das die nebenkosten die ich komplett für 2008 und 2009 bezahlt habe zu viel bezahlt sind, dann muß dieser Betrag auch an mich erstattet werden bzw von dem Vorbehalt abgezogen werden

  4. Räumungsklage gegen mich mit Schlammschlacht durch den Vermieter #44
    Unregistriert

    Wohnung schlecht

    papabär, mir ist dies nun egal. Er sagt doch dass er eine sehr, sehr preiswerte Wohnung hat. Somit wird die Miete monatlich keine Euro 1000.-- ausmachen.
    Wäre die Miete monatlich Euro 1000 und er würde 50 % Mietminderung machen, dann wären dies Euro 6000 Mietminderung. Er hat aber bereits Euro 7000 Mietschulden und dies bei einer sehr, sehr billigen Miete.
    Also verarschen kann ich mich selbst.

  5. Räumungsklage gegen mich mit Schlammschlacht durch den Vermieter #45
    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    Risse in der Ausenwand ja und. Selbst bei Neubauten gibt es Risse in der Ausenwand, dies sind ganz einfach Setzrisse. Setzrisse habe ich auch in meinem Haus Baujahr 1998. Die wurden ganz einfach verputzt. Mir ist dies aber nun zu dumm. Mache doch einfach was Du willst.
    du weist aber schon das Setzrisse kein gutes Zeichen sind? Risse von oben nach unten kein Problem, quer rüber naja da solltest du mal nachdenken was mit deinem Haus los ist

  6. Räumungsklage gegen mich mit Schlammschlacht durch den Vermieter #46
    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    papabär, mir ist dies nun egal. Er sagt doch dass er eine sehr, sehr preiswerte Wohnung hat. Somit wird die Miete monatlich keine Euro 1000.-- ausmachen.
    Wäre die Miete monatlich Euro 1000 und er würde 50 % Mietminderung machen, dann wären dies Euro 6000 Mietminderung. Er hat aber bereits Euro 7000 Mietschulden und dies bei einer sehr, sehr billigen Miete.
    Also verarschen kann ich mich selbst.
    ich bin eine FRAU

    und ich habe nie gesagt das die Miete sehr sehr billig ist.

  7. Räumungsklage gegen mich mit Schlammschlacht durch den Vermieter #47
    Unregistriert

    Wohnung schlecht

    also bei einer sehr billigen Miete, und trotzdem Euro 7000 Mietschulden, da ist nicht nachvollziehbar, ob überhaupt etwas bezahlt hast.
    Wieviel bezahlst denn monatlich 100Euro ???? Die Wohnung die sehr billig ist, wird doch dann nicht mehr als normalerweise Euro 200 monatlich kosten.

  8. Räumungsklage gegen mich mit Schlammschlacht durch den Vermieter #48
    Unregistriert

    wohnung schlecht

    Genau papabär. aber er bzw sie hat ja behauptet, dass ihr/Er, das Jobcehnter verboten habe zu arbeiten.
    Aber man ist ja verpflichtig sich vorzustellen, sprich Arbeit zu suchen.

  9. Räumungsklage gegen mich mit Schlammschlacht durch den Vermieter #49
    Unregistriert

    haus schlecht

    Nürnberg, ich kenne mich sehr gut aus mit Setzrisse. Wir haben super gut gebaut. Nahezu jedes Haus hat Setzrisse. Natürlich keine solche, dass die Wand raus fällt.
    Besser Zelten gehen, ein Zelt bekommt keine Setzrisse.

  10. Räumungsklage gegen mich mit Schlammschlacht durch den Vermieter #50
    sag mal, was nimmst du? nur damit ich das dann künftig meide!!!

    ICH HAB NIE GESAGT DAS DIE MIETE SEHR SEHR BILLIG IST

    im GEGENTEIL es ist die teuerste Wohnung im Haus obwohl es die einzige nicht sanierte Wohnung ist

    und du kapierst einfach nicht das die 7000 euro keine Schulden sind du musst davon 50% abziehen, dann noch die Nebenkosten und die wurden ja sogar noch trotz widerspruch erhöht obwohl keine Belege vorgelegt werden und somit nicht klar ist ob diese Nebenkosten in der angegebenen Höhe entstanden sind. Dann sind noch Posten drauf die nicht umgelegt werden dürfen usw usw

  11. Räumungsklage gegen mich mit Schlammschlacht durch den Vermieter #51
    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    Genau papabär. aber er bzw sie hat ja behauptet, dass ihr/Er, das Jobcehnter verboten habe zu arbeiten.
    Aber man ist ja verpflichtig sich vorzustellen, sprich Arbeit zu suchen.
    mein VERMIETER hat mir verboten in meiner Wohnung zu arbeiten, nicht das Jobcenter

    aber alle anderen im Haus dürfen weiter arbeiten, daher gilt es noch zu klären ob die mir meinen Verdienstausfall ersetzten müssen oder nicht, da mir diese Wohnung zum ARbeiten und wohnen vermietet wurde. Dafür habe ich Zeugen, kann es also beweisen und dann schauen wir mal was das Gericht sagt. Ganz einfach

  12. Räumungsklage gegen mich mit Schlammschlacht durch den Vermieter #52
    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    ...
    1.) wenn die Wohnung so schlecht ist dann suche eine andere ziehe aus.
    2.) es stehen einem Alleinstehenden Hartz 4 Bezieher, oder Sozialhilfebezieher lediglich 48 m2 zu. Mehr bekommt man nicht bezahlt. Also ausziehen.
    3.) Wenn die Richterin, bzw der Richter das Urteil spricht, dann muss man raus, ...
    , der Injektionsschaum sollte ins Mauerwerk ... nicht in die eigene Vene

  13. Räumungsklage gegen mich mit Schlammschlacht durch den Vermieter #53
    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    Genau papabär. aber er bzw sie hat ja behauptet, dass ihr/Er, das Jobcehnter verboten habe zu arbeiten.
    Sag´mal ... kannst du wirklich nicht lesen oder glaubst Du die Propaganda, die Du hier zu verbreiten versuchst?


    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    Aber man ist ja verpflichtig sich vorzustellen, sprich Arbeit zu suchen.
    Aber was ...? Nochmal für Blinde:
    DAS HAT JA AUCH NIEMAND BESTRITTEN!!


    Im Übrigen hat Nürnberg auch nichts von einer billigen Miete erwähnt ... ICH habe das geschrieben, um Dir die Schwierigkeiten eines Umzuges unter ALG II-Bezug mal etwas näher zu bringen - ich fürchte nur, ich hätt´s genausogut auch morsen können ... da wär´ wohl auch nicht mehr von angekommen, oder?

  14. Räumungsklage gegen mich mit Schlammschlacht durch den Vermieter #54
    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    Nürnberg, ich kenne mich sehr gut aus mit Setzrisse.
    Wer dem Dativ nicht kennt ...

  15. Räumungsklage gegen mich mit Schlammschlacht durch den Vermieter #55
    Danke Papabär für deine Neutralität

    Ich erwarte nicht das mir Alles geglaubt wird. Ich weis das sich einiges wild anhört, nur die Leute die es live mitbekommen, wissen was hier los ist und finden es auch unglaublich. Sie verstehen auch warum wir sagen, wir gehen nicht einfach, da wir irgendwo nicht einsehen das wir das Feld räumen. Wir fühlen uns einfach belogen und betrogen.

    Die Richterin wird entscheiden und dem werde ich mich auch fügen. Sie scheint sehr gut, neutral und sachlich zu sein. Es kommt jetzt ein Gutachter, dann soll sich noch jede Seite schriftlich äußern und dann wird das Urteil ohne weitere Verhandlung verkündet.

    so und jetzt weis ich immer noch nicht ob die Räumungsklage weiterhin Gültigkeit hat. Mir würde der neue Eigentümer des Hauses leid tun, wenn er die Klage weiterführen müsste, da er nicht der Verursacher der Schäden ist, sondern die Hausverwaltung die einfach alle Schadensmeldungen ignoriert hat und nicht gehandelt hat

  16. Räumungsklage gegen mich mit Schlammschlacht durch den Vermieter #56
    Zitat Zitat von Nürnberg Beitrag anzeigen
    ... so und jetzt weis ich immer noch nicht ob die Räumungsklage weiterhin Gültigkeit hat. ...
    Das wurde in den #11 & 13 angesprochen. M. E. richtet sich das nach dem, was im Kaufvertrag vereinbart wurde.

    Check mal Deine PN´s.

  17. Räumungsklage gegen mich mit Schlammschlacht durch den Vermieter #57
    Zitat Zitat von Papabär Beitrag anzeigen
    Das wurde in den #11 & 13 angesprochen. M. E. richtet sich das nach dem, was im Kaufvertrag vereinbart wurde.

    Check mal Deine PN´s.
    habe ich vor lauter Hin und Her überlesen. Gut dann warte ich einfach ab und lass mich überraschen.

    Danke schön

  18. Räumungsklage gegen mich mit Schlammschlacht durch den Vermieter #58
    Unregistriert
    @ Nürnberg:

    du schreibst:
    "Die Wohnung wurde als Arbeitswohnung mit zwei Arbeitszimmer und einem Aufenhaltsraum angeboten. Ich habe dann die Wohnung als Privatwohnung mit einem Arbeitszimmer über einen Bekannten gemietet. Dies wurde mir so von dem Makler geraten, da ich damals ARGE bekam und keine Chance auf die Wohnung gehabt hätte."

    keine gute vorraussetzung.
    man KÖNNTE das sogar als einmiet-betrug werten.

  19. Räumungsklage gegen mich mit Schlammschlacht durch den Vermieter #59
    Warum? Die Miete wurde komplett bezahlt und alles lief regulär mit Wissen der Hausverwaltung, ich habe sogar das Übernahmeprotokoll unterschrieben.

    Der Mietvertrag wurde später auf mich umgeschrieben, also auch das ist korrekt abgelaufen.

    bevor jetzt kommt dann hätte ich von den schäden gewusst, nein habe ich nicht. Die haben sich erst beim Umstellen der Möbel gezeigt und um zu sehen das die Elektroinstallation nicht auf den Stand von 1996 ist oder das Schimmel hinter den Tapeten ist, hätte ich die Mauern aufschlagen lassen müssen, abtapezieren müssen und gleich noch ein Gutachten über die Dusche in der Wohnung über mir erstellen lassen müssen, da von dort das Wasser in meine Decke und Wände läuft

  20. Räumungsklage gegen mich mit Schlammschlacht durch den Vermieter #60
    achja die Schäden in der Wohnung sind durch ein Gutachten bereits bestätigt, der Grund sind die falsch angebrachten Balkone. Sie haben das Haus ca 3 cm herunter gezogen. Dann wurde die Dachgeschosswohnung nachträglich ausgebaut und dort ist auch die Statik nicht beachtet worden, die Wohnung drück auf das Haus. Die tragenden Wände im Haus bewegen sich.
    Laut Statiker müssen erst die Außenwände saniert werden und dann die Wohnungen von oben nach untern ansonsten werden die Schäden immer wieder kommen.

    Das ist ja alles schon erfasst und es muss nun nur noch vom gerichtlichen Gutachter bestätigt werden.

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