Eigenbedarf Mieter zieht nicht aus - Räumungsklage

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  1. Eigenbedarf Mieter zieht nicht aus - Räumungsklage #1

    Eigenbedarf Mieter zieht nicht aus - Räumungsklage

    Hallo ich habe meiner Mieterin wegen Eigenbedarfes gekündigt. Meine Nichte benötigt die Wohnung dringend. Mieterin hat Kündigung akzeptiert und angenommen ging dann zum Mieterverein und bat um eine Fristverlängerung von 3 Monaten ich habe ihr dann eine Fristverlängerung von 2 Monaten gewährt meiner Meinung nach ausreichend. Nun teilte mir Mieterin mit sie würde mittlerweile über Makler suchen könnte aber wohl erst zum 01.09. ausziehen.
    So jetzt bleibt wohl nur die Räumungsklage die ich eigentlich vermeiden wollte da sehr teuer.
    Nun meine Frage: Wenn Mieterin doch kündigung akzeptiert hat kein Widerspruch eingelegt hat ich ihr eine Fristverlängerung gewährt habe müsste doch eigentlich die Räumungsklage durchgehen. Kann ich das auch ohne Anwalt machen um Kosten zu minimieren wie sind meine Chance.
    Weiß jemand rat.
    Danke

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  2. Eigenbedarf Mieter zieht nicht aus - Räumungsklage #2
    Zitat Zitat von fru-fru Beitrag anzeigen
    Kann ich das auch ohne Anwalt machen um Kosten zu minimieren wie sind meine Chance.
    Weiß jemand rat.
    Selbstverständlich kann man eine Räumungsklage ohne Anwalt einreichen. Am Amtsgericht gibt es keinen Anwaltszwang.
    Mein Rat dazu ist - auch wenn es sich vielleicht nicht besonders nett anhört - wirklich gut gemeint: selbst denken macht schlau.
    Dabei wird man im Erfolgsfall - gemeint ist der Erfolg beim denken, nicht der Erfolg in einem Verfahren - zu der Erkenntnis kommen müssen, dass die Prozessführung einiges an Kenntnissen erfordert.
    Man wird weiter zu der Erkenntnis kommen müssen, dass bei einem Erfolg im Verfahren die Sparsamkeit für den Gegener die Kosten reduziert und dafür das Risiko eingegangen wird, das Verfahren durch eigene Dummheit zu verlieren. Wenn das Ziel nicht erreicht wird und dazu noch die Verfahrenskosten tragen sind, hat sich die Sparsamkeit doch wohl richtig geloht.

  3. Eigenbedarf Mieter zieht nicht aus - Räumungsklage #3
    Naja das ist es ja ich weiß nicht ob Mieterin Geld hat. Wahrscheinlich werde ich auf den Kosten sitzen bleiben....

  4. Eigenbedarf Mieter zieht nicht aus - Räumungsklage #4
    Hm, ... wie lange dauert es für gewöhnlich bis man einen Räumungstitel hat? Bei mir liegt der Schnitt derzeit bei ca. 3-4 Monaten (Ja, schon klar - die Gerichte arbeiten unterschiedlich schnell).

    Trotzdem würde ich das mal mit in die Überlegung einfließen lassen ... ich meine in anderthalb Monaten will die Mieterin doch ohnehin draußen sein.

    Ein ortsansässiger Rechtsanwalt kennt die Vorlauffristen bei "seinem" Amtsgericht im Allgemeinen recht gut.

  5. Eigenbedarf Mieter zieht nicht aus - Räumungsklage #5
    Ja, ich kenne die Vorlaufzeit bei Gericht bis zur Verhandlung auch mit 3-4 Monaten.
    Bis zum 01.09. sind es noch 6 Wochen.
    Etwas anderes wäre es natürlich, wenn die Mieterin am 01.09. erklärt, dass sie noch keine Wohnung gefunden hat und deshalb noch nicht ausziehen kann.
    Vielleicht wäre es gar nicht so unklug, sich anwaltsmäßig dementsprechend zu erkundigen.

  6. Eigenbedarf Mieter zieht nicht aus - Räumungsklage #6
    Ja, Anwalt schon mal vorsorglich suchen! Wir haben gerade ein solches Prcedere durch. Eigenbedarfskündigung, Gerichtstermin, Mieterin erklärt Auszug, hält sich überhaupt nicht daran, zahlt aber dafür auch keine Miete mehr, Räumungsklage, auch dagegen gleich Einreichung einer Einstweiligen Verfügung... hier hatten die Mieterin dann kein Erfolg mehr! Also "Berliner Räumung". Zum Glück der Eigentümerin hatte sie das gesamte Verfahren mit einem Anwalt begleiten lassen.... Seit einem Monat kann sie nun (nachdem sie die Müllhalde entsorgt hatte) über die Wohnung verfügen. Also bei 6 Wochen würde ich mich gerade mal "warmlaufen" und abwarten... Das obige verfahren hat insgesamt fast 2 Jahre gedauert!

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